2023.BVD.66
Neubau Radstreifen Aarebrücke, 21020294; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 144/2023 Datum RR-Sitzung: 15. Februar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.66 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Neubau Radstreifen Aarebrücke, 21020294; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 1 627 000 (Gesamtkosten von CHF 2 100 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 250 000 und zugesicherter Beitrag der ARA Thunersee von CHF 223 000) soll das Projekt Neubau Radstreifen Aarebrücke (inkl. Erdbebenertüchtigung und Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk) auf der Kantonsstrasse Nr. 221.1 Uetendorf - Heimberg, finanziert werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 12. Januar 2023
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis Oktober 2022; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 2 100 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 223 000 Kosten zulasten Kanton CHF 1 877 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 250 000 (Ausgabenbewilligung BVD vom 8. März 2021) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 1 627 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: – Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 535 000 (Erdbebenertüchtigung, Betoninstandsetzung, Ersatz Gerbergelenke) – Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 1 342 000 (Brückenverbreiterung, neue Entwässerung) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 1 342 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 13. Januar 2023 )* – CHF 26 472 960 noch offene Kreditsumme CHF 253 527 040 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 1 627 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 251 900 040
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen und zur Nutzungsdauer
Die Angaben befinden sich in der Beilage "Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung".
7. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die in Budget und Finanzplan enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen 2020/21 CHF 140 000 2022 CHF 77 000 2023 CHF 50 000 2024 CHF 1 220 000 2025 CHF 390 000 Total CHF 1 877 000
8. Begründung
Die Kantonsstrasse 221.1 ist zwischen Uetendorf und Heimberg eine regional wichtige Verbindung für den Veloalltagsverkehr (Pendlerinnen und Pendler). Auf dem Strassenabschnitt verkehren täglich durchschnittlich rund 20 000 Fahrzeuge. Ein Radstreifen fehlt gänzlich. Es ist eine qualitative Netzlücke Nr. 17 im geltenden Sachplan Veloverkehr. Seit das ASTRA den Autobahnanschluss Thun Nord umgebaut und eine grosszügige Veloinfrastruktur erstellt hat, ist bei der südlich davon anschliessenden Aarebrücke ein gefährlicher Flaschenhals entstanden. Eine Schwachstellenanalyse und Veloplanung zwischen Uetendorf und Heimberg hat ergeben, dass die Aarebrücke dringend verbreitet werden muss.
Von verschiedenen geprüften Varianten von Brückenverbreiterungen und separaten Stegen für den Langsamverkehr ist die Verbreiterung der bestehenden Aarebrücke die beste Lösung. Unterwasserseitig soll eine selbsttragende Stahlkonstruktion an die bestehende Brücke aus dem Jahr 1966 angebaut werden. Damit kann der Langsamverkehr getrennt und geschützt vom motorisierten Verkehr zirkulieren.
Gleichzeitig wird die bestehende Aarebrücke erdbebentechnisch ertüchtigt, und es werden die erforderlichen Sanierungsarbeiten ausgeführt. Damit können alle verkehrstechnischen und baulichen Schwachstellen der Brücke behoben und die Aarebrücke weitergenutzt werden.
Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms der 4. Generation. Der Bundesbeitrag wird voraussichtlich 30 % der Neuinvestitionen für die Brückenverbreiterung, also rund CHF 400 000 ausmachen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung