2024.BVD.471
Aufhebung von RRB 1793/2009 betreffend "Richtlinien vom 21. Oktober 2009 für den Winterdienst auf den Kantonsstrassen"
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 48/2024 Datum RR-Sitzung: 24. Januar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.471 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Aufhebung von RRB 1793/2009 betreffend "Richtlinien vom 21. Oktober 2009 für den Winterdienst auf den Kantonsstrassen"
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Regierungsrat beschliesst auf Antrag der Bau- und Verkehrsdirektion die Aufhebung von RRB 1793/2009 betreffend "Richtlinien vom 21. Oktober 2009 für den Winterdienst auf den Kantonsstrassen" per 1. Februar 2024.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38, 40 ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; 732.111.1), Art. 21, 21a, 21b ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12
3. Begründung
Am 21. Oktober 2009 hat der Regierungsrat mit RRB 1793/2009 die Grundsätze festgelegt, nach denen der Winterdienst auf den Fahrbahnen der Kantonsstrassen auszuführen ist. Die Richtlinien sehen den Grundsatz der mechanischen Räumung der Fahrbahnen vor und regeln die Fälle, in denen Auftaumittel eingesetzt werden dürfen. Dies ist der Fall auf Hochleistungs- und wichtigen Hauptverbindungsstrassen, auf denen ein dauerhaft schnee- und eisfreier Zustand anzustreben ist (Schwarzräumung). Auf den übrigen Kantonsstrassen werden Auftaumittel nur zur Entschärfung von heiklen Strecken eingesetzt oder um den strassengebundenen öffentlichen Verkehr zu begünstigen. Weiter regeln die Richtlinien die Sperrung die Wintersperre von Passstrassen und die Einstellung die nächtliche Beschränkung des Winterdienstes auf den anderen Kantonsstrassen.
Der Regierungsrat hat mit RRB 1423/2023 vom 20. Dezember 2023 eine Änderung der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1) beschlossen. Dabei hat er die wesentlichen Grundsätze der bisherigen Richtlinie über den Winterdienst auf den Kantonsstrassen in die Art. 21, 21a und 21 b der Strassenverordnung überführt. Die geänderte Strassenverordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
RRB 1793/2009 und die damit beschlossenen Richtlinien können somit per 1. Februar 2024 aufgehoben werden. Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion