7.2.2-14.1

Quartierplanreglement «Jupiter»

Kanton Basel-Landschaft GemeindeReinach Die Stadt vor der Stadt

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AMT FÜR RAUMPLANUNG 55/ QR/ 15/ 0

Quartierplan-Reglement

Quartierplanung "Jupiter"

S:\Projekte\Reinach\55073_QP_Jupiter\02_Reglemente\(P\03 Genehmigung\55073_RegO1_QPR_20190718.docx

Bearbeitung: Auftragsnummer; 55-073 Version: definitiv Stierli + Ruggli Verfasser:

Ingenieure + Raumplaner AG

Freigabe:

Ye

Unterdorfstrasse 38, Postfach

Datum:

18.07.2019

4415 Lausen 061/926 84 30

Erlass

Erlass, Die Einwohnergemeinde Reinach erlässt, gestützt auf §§ 2 - 7 und 88 37 ff. des kanto- Der Erlass nennt die massgebenden gesetzlichen Grundlagen, wo- Quartierplan- nalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 entlang der Jupi- rauf sich die vorliegenden Quartierplan-Vorschriften abstützen. In $$ 37 ff. des RBG sind Inhalt und Verfahren der Quartierplanung Bestandteile terstrasse sowie zwischen der Stockackerstrasse und der Baselstrasse Quartierplan-Vor- Quartierplan-Vorschriften sind festgelegt. grundeigentumsverbindschriften, bestehend aus dem vorliegenden Quartierplan-Reglement (QPR) und dem Quar- lich und bilden die öffentlich-rechtliche Sondernutzungsplanung.

tierplan (QP) "Jupiter" (Situation und Schnitte) im Massstab 1:500. Die Bebauungs- und Aussentaumkonzeption der Quartierplanung Jupiter" wurde vom Architekturbüro Rosenmund + Rieder AG,

Liestal entwickelt (Projektierungsstand 25.06.2018).

$1 Zweck und Ziele der Planung

Zweck ! Die Quartierplanung "Jupiter" bezweckt eine geordnete, haushälterische und sinnvolle Zweck und Ziele sind im Sinne von $ 37 und $ 39 RBG in den QPdes Bodens und soll eine architektonisch Vorschriften festgelegt worden und stützen sich auf die Planungs- Nutzung umweltgerechte, wohnhygienisch, hilfe „Die Quartierplanung” des Amtes für Raumplanung BL (ARP) und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute, der Umgebung angepasste Über- vom Dez. 2001 sowie auf den Planungsrahmen der Zonenvorschnifbauung gewährleisten. ten Siedlung von Reinach.

Ziele ? Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt: vgl. auch besonders zu beachtende Kriterien für Quartierplanungen gemäss $ 26 Abs, 5 des Zonenreglements Siedlung. a Ermöglichung von neuem, zeitgemässem Wohnraum. Auszug aus den Zonenvorschriften Siedlung, RRB Nr. 571 vom b Ausbildung einer Überbauung mit einer gegenüber dem Umfeld massvoll erhöhten 14. April 2015 zur Zone mit QP-Pflicht "Jupiterstrasse II" Ausnützung und einer quartiergerechten Bautenkörnung. Art der Nutzung: Wohnen massvolle Nutzungserhöhung gegenüber umliegenden Bauzonen c Freiraumgestaltung mit hoher erholungs- und ökologischer Qualität und integrierter bei gleichzeitig hoher Siedlungs- und Wohnqualität öffentlicher Wegverbindung (Verlängerung Neptunweg). - Übergang / Schnittstellen zu Zone mit Quartierplanpflicht "Mer

d Erstellen zweier öffentlicher Quartierplätze. kurstrasse” Fortsetzung der Baumreihe entlang Neptunweg e Berücksichtigung der Umwelteinflüsse sowie der planungsrechtlichen Randbedingungen des kommunalen Richtplans und der Zonenvorschriften Siedlung.

f Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise.

g Ermöglichung einer etappierten Realisierung. Bei entsprechendem Bedarf sollen Anpassungen an die Bedürfnisse behinderter Personen einfach möglich sein, RES Als HERRN, h Soziale und bauliche Vervollständigung des Quartiers, Beitrag zur Prägung des Quartiercharakters und Sicherstellung eines differenzierten Wohnungsmixes.

$2 Geltungsbereich

Geltungsbereich + Die Quartierplan-Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplan-Perime- Orientierende Planinhalte beruhen in der Regel auf anderen Erlasters Planelemente ausserhalb des QP-Perimeters haben orien- sen und werden nur zur vollständigen Information dargestellt. Dies (QP-Perimeter). lediglich gilt auch für sämtliche Planelemente ausserhalb des Quartierplantierenden Charakter. Perimeters: Sie haben lediglich onentierenden Charakter. Die Vorschriften regeln insbesondere:

  • Art und Mass der Nutzung der Bauten und des Areals Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten

  • Gestaltung und Benützung sowie Pflege und Unterhalt der gemeinschaftlichen Aussenräume

Ober- und unterirdische Parkierung Erschliessung sowie Ver- und Entsorgung Lärmschutz

- Realisierung der Uberbauung, Vollzug der Quartierplan-Vorschriften

$3 Art der baulichen Nutzung

Baubereiche für Hauptbau- =’ In allen Baubereichen für Hauptbauten A1-A2, B1-B3 sowie C1-C2 gemäss Quartierplan Zutässig sind auch nicht störende Betriebe wie Arztpraxen, Ateliers, ten gilt als Art der baulichen Nutzung die Wohnnutzung gemäss § 21 Abs. 1 RBG. Architekturbüros u.a.m. (vgl. auch § 21 Abs. 1 R8G)

Nebenbauten ? Baubereiche für Nebenbauten sind nicht im QP dargestellt. Die Nutzungsart von Ne- Nebenbauten sind z.B. Trafohäuschen, Entsorgungsinftastrukturen,

Gerateschopf, Velo-Unterstände, Unterstände für Spielen und / oder benbauten richtet sich nach den Quartierbedürfnissen. Es muss sich bei der Nutzung Begegnen und ähnliches. um siedlungsausstattende Quartierinfrastruktur handeln.

$ 4 Mass der baulichen Nutzung

Anrechenbare Bruttoge- 1 Das Mass der baulichen Nutzung wird mittels der anrechenbaren Bruttogeschossfläche Der massgebende § 49 Abs. 2 RBV lautet: schossfläche (BGF) (BGF) der Gebäude gemäss § 49 Abs. 2 und 3 RBV berechnet und ausgewiesen. "Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller dem Wohnen, dem Arbeiten und dem Gewerbe dienenden und hierfür verwendbaren ober- und unterirdischen Geschossflächen. Die Mauer- und Wandquerschnitte werden mitgerechnet.”

nicht zur BGF wird ? Nicht angerechnet an die Bruttogeschossfläche werden: Zu den untenrdischen Bauten gem, Abs. 2ihitua zählen:

gerechnet: Räume in den Untergeschossen, sofern sie nicht als Wohn- und Arbeitsräume ver- zu Wohnungen und zu Dienstleistungsnutzungen gehörende Ket wendbar sind; lerräume;

unterirdische Waschküchen und Trockenräume;

allen Bewohnern/Dienstleistern und Besuchern dienende unterirdische Einstell- Schutzräumes räume für Motorfahrzeuge, Abstellräume und Unterstände für Velos, Kinderwagen unterirdische Einstell- oder Lagerräume, die weder publikumsofu.ä. fen noch mit Arbeitsplätzen belegt sind: unterirdische Finstellräume für Fahrzeuge und deren Erschlies- Verkehrsflächen wie Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anre- sungswege;

chenbare Räume erschliessen; unterirdische Räume der Gebäudetechnik (Technikräume für Heiz-, Klima-, Ventilations- und Liftanlagen und dergleichen) Dachterrassenüberdachungen bis 15 m? pro Wohneinheit; sowie Räume für Energie- oder Kaltespeicher;

Vordächer, der Bewohnerschaft dienende Gemeinschaftsräume im Unterge- Pergolen;

schoss;

offene oder teilweise verglaste unbeheizte ein- und vorspringende Balkone sowie Loggien, sofern die natürliche Belüftung und Belichtung für die dahinterliegenden

Innenräume sichergestellt ist;

Ver- und Entsorgungsanlagen;

Nebenbauten gemäss § 5 Abs. 4 QPR;

ausserhalb der Bauten liegende Treppen, Stützmauern, äussere Lichtschächte, über-

dachte Rampen und dergleichen;

k Luftraum nicht realisierter Böden;

l Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über 40 cm.

Mass der baulichen Nutzung 3 Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) innerhalb der Baubereiche für Projektierte Bruttogeschossfläche (BGF) Stand: 25.06.2018 für Hauptbauten Hauptbauten beträgt für das Quartierplan-Areal insgesamt: 11'100 m? BGF. Diese Ge- Projektierte Bebauung 10775.9 m? samtfläche wird nach Baubereich in folgende Richtmasse aufgeteilt: aufgeteilt auf: projektiertes Gebäude Baubereich Al 1882.6 nf BGF projektiertes Gebäude Baubereich A2 1882.6 m? BGF Baubereich zulässige BGF projektiertes Gebäude Baubereich B1 12283 m? BGF

a Richtmass Baubereich A1: ca. 1'900 m? projektiertes Gebäude Baubereich B2 13073 m BGF projektiertes Gebäude Baubereich B3 1307.3 m? BGF b Richtmass Baubereich A2: ca. 1'900 m? projektiertes Gebäude Baubereich C1 1892.4 nf BGF projektiertes Gebäude Baubereich C2 1492.0 m? BGF c Richtmass Baubereich B1: ca. 1'250 m? BGF gem, Architekturprojekt 109925 m? BGF d Richtmass Baubereich B2: ca. 17320 m? ca. + 1% 107.5 m BGF BGF Reserve

max. BGF QP "Jupiter"

111100.0

m’ BGF

e

Richtmass Baubereich B3:

ca. 1'320 m?

f Richtmass Baubereich C1: ca. 1'905 m? Nachweis der baulichen Ausnützung (Ausnützungsziffer, AZ) g Richtmass Baubereich C2: ca. 1'505 m? Quartierplan-Fläche total 10834 m? (Patz. Nr. 773 = 10'778 m? und Parz. Nr. 9163 = 56 nf) 11'100 m* Al = x 100 = 102.5% 10834 nF?

Nutzungstransporte * Für die Baubereiche A1-A2, B1-B3 sowie C1-C2 wird eine Bruttogeschossfläche als Richtmass festgelegt. Verschiebungen von Bruttogeschossflächen von einem Baubereich in einen anderen sind zulässig, sofern das Gesamtkonzept nicht nachteilig beeinflusst wird. Sie bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.

Nebenbauten > Die Summe aller Grundflächen für Nebenbauten (Velounterstände, Spielplatzüberdach- Dies entspricht ca. 3 % der zulässigen Bruttogeschossfläche. ungen u.a.m.) im QP-Areal darf das Mass von 300 m? nicht überschreiten.

$5 Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten

Lage der Bauten 1 Für die Lage und Grösse (Grundfläche, Geschosszahl und Höhe) der Bauten und Anlagen Die ab $ 90 RBG festgelegten Abstandsregelungen sind in jedem sind der Quartierplan (Situation und Schnitte) sowie die nachstehenden Bestimmungen Fall einzuhalten.

massgebend.

Baubereiche Die mehrgeschossigen Hauptbauten sind innerhalb der im Quartierplan definierten Baufür Hauptbauten bereiche A1-A2, B1-B3 sowie C1-C2 anzuordnen.

Horizontales Überragen von 3 Folgende Bauten und Bauteile können die Baubereiche überragen: Voraussetzung für Nebenbauten ist eine gestalterische Abstimmung und Integration der Bauten und Bauteile in das Gesamt-Uberbau- Baubereichen Nebenbauten im Sinne von § 5 Abs. 4 QPR dürfen als Anbauten an das Hauptbau- ungskonzept im Rahmen der Projektpläne im Baugesuchsverfahren volumen die Begrenzung der Baubereiche überragen bzw. ausserhalb der Bauberei- (z. B. für Unterstände für Spielen und Begegnen, Geräteschopf, che platziert werden. Nachträgliche Standortänderungen sind möglich, wenn sie das Velo-Unterstände, Pergolen etc.). Gesamtüberbauungskonzept nicht stören. Sie bedürfen der Zustimmung der Baube-

willigungsbehörde.

Balkone und Loggien dürfen die Baubereiche maximal 1.5 m überragen. siehe auch $ 53 RBV

Nebenbauten Als Nebenbauten gelten eingeschossige unbeheizte Bauten, welche nicht Nebenbauten sind in diesem Sinne z. B. offene Unterstände, Geräeiner Wohn- oder dienen. teschopf, überdachte Sitzplätze, Infrastrukturbauten (Ver- und Ent- Geschäftsnutzung sorgung, Spielen, Verweilen} und dergleichen. Nebenbauten können Nebenbauten können in Beachtung der Strassenbaulinien und der Grenzabstände zu freistehend oder an das Hauptbauvolumen angebaut sein. nachbarlichen Parzellen im gesamten QP-Perimeter platziert werden. Nebenbauten sind baubewilligungspflichtig, vgl, dazu auch $ 92 RBV. Nebenbauten sind als Teil des Aussenraumes im Umgebungsplan darzustellen bzw. nachzuweisen und dem Gesamtkonzept entsprechend zu gestalten.

Nebenbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 3.0 m ab gestaltetem Terrain nicht überschreiten.

Unterirdische Bauten und Der Überbauung dienende unterirdische Kellergeschosse und technische Anlagen Bauteile wie Schutzräume, Heizzentralen und dergleichen sowie die Einstellhallen können

unabhängig davon erstellt werden ob sie im QP (Situation und Schnitte) eingezeichnet sind oder nicht.

Zu beachten sind übergeordnete Erlasse (vgl. z. B. $ 66 RBV),

Unterirdische Bauten und Bauteile sind so zu konzipieren, dass sie nach aussen kaum in Erscheinung treten und dass sie das bauliche, betriebliche, aussenräumli-

che und ökologische Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen.

Gebäudehöhe, -profile und Das Gebäudeprofil wird im Quartierplan (Situation und Schnitte) definiert durch die Siehe Quartierplan (Situation und Schnitte)

Geschossigkeit maximale Gebäudehöhe und die maximale Geschossigkeit. Die Beschriftung der Geschossigkeit von Baubereichen im QP erfolgt mit den Abkürzungen:

Die Gebäudehöhe wird gemessen bis Oberkante rohe Decke. Erdgeschoss = & Absturzsicherungen dürfen das Gebäudeprofil der Hauptbauten vertikal überragen, Obergeschoss = 06 sie haben sich dem Erscheinungsbild der gesamten Überbauung anzupassen und unterzuordnen.

Dachform, -begrünung und - 7 a Als Dachform wird das Flachdach festgelegt. Für Nebenbauten ist die Dachform frei. Ökologische Funktionen sind: ökologischer Ausgleich durch extensive Begrünung, Sonnenenernutzung b Die Dächer der Hauptbauten A1-A2, B1-B3, C1-C2 haben ökologischen Funktionen gienutzung oder Retention von Kegenwasser zu dienen. Die Dächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen Die extensive Begrünung der Dächer dient als ökologische Ausdienen. gleichsfläche im Siedlungsraum und hat Retentionswirkung bei Starkregen. Dachterrassenüberdachungen sind 2.0 m von der Fassade zurückzuversetzen. lung für e. sive Dachbegrünung: Die extensive Dachbegrünung soll gemäss der Norm „SIA 312 Begrünung von Dächern“ unter Verwendung der “Basler Pflanzenmischung für extensive Dachbegrünungen” ausgeführt werden. Die Schichtstarke der Vegetationstragschicht von mind, 10 ci ist je nach Beschattungssituation (z.B, durch PV-Panels) zu reduzieren, damit die Funktion der PV-Anlage (keine Beschattung durch hochwachsende Begrünung) nicht beeinträchtigt ist.

Technische Bauteile ® Oberlichter, Liftüberfahrten, Lüftungsbauteile sowie Wärmeerzeugungskomponenten, auf dem Dach Anlagen Versorgung Mobilfunk u. Ä. können die Flachdächer der Hauptbauten überragen, auch wenn die zulässige Gebäudehöhe dadurch überschritten wird. Diese Bauteile

sind so auszubilden, dass sie aus der Umgebung betrachtet nicht störend in Erscheinung treten. Sie sind mindestens um das Mass ihrer Höhe von der äussersten Fassadenlinie aller Gebäudeteile zurückzuversetzen.

Gebäudeerschliessung 9 Die Gebäudeerschliessungen der Hauptbauten A1-A2 sowie der Hauptbauten C1-C2 erfolgen ab der quartierinternen Erschliessungsanlage. Die Gebäudeerschliessungen der

Hauptbauten B1-B3 erfolgen ab der Jupiterstrasse gemäss Quartierplan (Situation und

Schnitte).

Städtebauliche und land- 10 Die Bauten sind als städtebauliche und architektonische Einheit auszubilden. Materia- Den Bauinteressenten wird im Rahmen des Baubewilligungsverfah-

schaftliche Einpassung lien, Farben, Fenster und Hauseingänge sind sorgfältig aufeinander abzustimmen, da- rens empfohlen, frühzeitig mit den zuständigen Fachinstanzen der Gemeinde Materialisierung und Farbgebung vorzubesprechen. mit ein harmonischer Gesamteindruck entsteht und eine gute Einpassung in das nachbarliche Siedlungs- und Landschaftsbild sichergestellt ist.

Vogelschutz 1 Glasfassaden und transparente Bauteile sind vogelsicher zu gestalten. Bei Verwendung von Glas in der Fassadengestaltung ist der Vogelschutz zu berücksichtigen. Daber sind die in der Richtlinie "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht” der Vogelwarte Sempach (2012) enthaltende Vorgaben und Massnahmen zu beachten.

$ 6 Nutzung, Gestaltung, Pflege und Unterhalt des

Aussenraumes

Grundsatz Die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung des Aussenraumes wird wo nötig durch den Siehe Quartierplan (Situation und Schnitte)

Quartierplan (Situation und Schnitte) bestimmt. Die Umgebungsgestaltung hat ökolo- Invasive Neophyten sind z. B. Nordamerikanische Goldruten, gische Aspekte zu berücksichtigen. Für die Bepflanzung sind hauptsächlich einheimi- m irschlorb binie und Essigbaum: vgl. "schwarze sche standortgerechte Arten zu berücksichtigen. Anpflanzungen mit Arten, die zu den Liste ie Erhaltung von Wild: pflanzen (SKEW). invasiven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig.

Umgebungsplan 2 a Für die definitive Anlage fordert der Gemeinderat als zuständige Baubewilligungs- Der Umgebungsplan ist das Instrumentarium für die konkrete Ab behörde im einen für den bildung bzw. den Nachweis der Bestandteile und Elemente des Aus:

Baubewilligungsverfahren Umgebungsplan ganzen QP- senraumes in Lage, Dimensionierung und Ausgestaltung auf der Perimeter mindestens im Massstab 1:200. Er wird integrierter Bestandteil der Bau- Stufe des Baubewilligungsverfahrens. Verbindliche Grundlage bildet bewilligung. Im Falle einer etappierten Bebauungsrealisation sind jene Bereiche des dabei wartierplan. Das entsprechende Entsorgungskonzept Umgebungsplanes, die erst in späteren Realisierungsetappen angelegt werden sol- (Grünabfälle, Abfallcontainer, Wertstoffe etc.) ist mit der Gemeinde len, konzeptionell darzustellen. Reinach abzusprechen,

Neben der Lage von Nebenbauten beinhaltet der Umgebungsplan insbesondere die genaue Lage und Ausgestaltung von Detailerschliessungen und Plätzen, arealin-

terne Wege, Anlagen für Spielen und Verweilen, Oblichter, Veloabstellplätze, die Art und genaue Lage der Frei- und Grünflächen, der öffentlichen Freiflächen, der Bepflanzung, der Beläge, der Dachbegrünungen, der Terrainveränderungen, der Überdeckung der Autoeinstellhalle, der Böschungen und Stützmauern sowie die genaue

Lage der Ver- und Entsorgungsanlagen (Grünabfälle, Abfallcontainer, Wertstoffe,

evtl. quartierplaninterner Kompostierplatz etc.).

Terrainmodellierungen 3 Die neuen Höhen der Terrainoberfläche werden gestützt auf den Quartierplan im Siehe Schnittplan Rahmen des Baugesuches im Umgebungsplan abschliessend geregelt und nachgewiesen.

Über den Untergeschossen / Autoeinstellhallen muss eine minimale Überdeckung von 0.5 m, bei Baumstandorten eine bepflanzbare Überdeckung von ca. 1.0 m gewährleistet sein.

c Die Terraingestaltung hat sich betreffend Höhenlage entlang der öffentlichen Strassen am angrenzenden Strassenraum auszurichten. Gegenüber den privaten Nachbarparzellen ist ein harmonischer Übergang zu erreichen.

Bereich für Frei- und Grün- * Der Bereich für Frei- und Grünflächen Wohnumfeld bildet den zu den Hauptbauten ge- Innerhalb des Bereiches sind an geeigneten Standorten Hochflächen Wohnumfeld hörenden Grünraum. Die Nutzung erfolgt individuell durch die jeweiligen Bewohner. stammbäume als Einzelbäume oder als Baumgruppe zu pflanzen (vgl. dazu SG AGS FORR "wichtige Bäume") Die Erstellung von Gebäudezugängen sowie Veloabstellanlagen beim Eingangsbereich

sind zulässig.

Die Bereiche werden durch Strauch-, Hecken- und/oder Staudenbepflanzungen abgegrenzt. Für die Bepflanzung sind hauptsächlich einheimische standortgerechte Arten zu verwenden.

Bereich für quartierplanin- 5 Der Bereich für quartierplaninterne Freiflächen, inkl. Erschliessungsanlagen ist der ge- An geeigneten Standorten sind Finzelbdume zu pflanzen (vgl. dazu terne Freiflächen, inkl. Er- samten Bewohnerschaft innerhalb des QP-Perimeters frei zugänglich zu halten und ent- DAS UPR "wichtige Baume") schliessungsanlagen sprechend zu gestalten. Die Erschliessungsanlagen bzw. Wege sind soweit technisch möglich und sinnvoll mit wasserdurchlässigen Materialien zu gestalten. Die Grünflächen sind durch die Grundeigentümerschaft fachgerecht zu pflegen.

Der Bereich für quartierplaninterne Freiflächen, inkl. Erschliessungsanlagen wird von

folgenden Bereichen überlagert:

a Die Bereiche für Quartierplätze und Grünflächen dienen als Spiel- Aufenthalts- und Verweilflächen für die Bewohnerschaft der Quartierplan-Überbauung.

Zulässig sind entsprechende Aussenrauminfrastruktur-Einrichtungen, wie Sitzgele-

genheiten, Überdachungen von Spiel- und Verweilflächen, Brunnen/Wasserspiele,

Spielgeräte und dergleichen.

b Der Bereich für einen grünen Quartierauftakt ist mit verschiedenen Grünelementen attraktiv und ökologisch wertvoll als grünes Eingangstor in die Quartierplan-Über-

bauung zu gestalten.

Zulässig sind Aussenrauminfrastruktur-Einrichtungen, wie Sitzgelegenheiten,

Hochbeete, Brunnen/Wasserspiele und dergleichen.

Bereich für öffentliche 5 Die Bereiche für öffentliche Plätze dienen der Bewohnerschaft innerhalb des QP-Peri-

Plätze meters und der Bewohnerschaft des umliegenden Quartiers als Aufenthalts- und Begegnungsort. Sie sind öffentlich zugänglich zu halten und attraktiv zu gestalten. Zulässig

sind entsprechende Aussenrauminfrastruktur-Einrichtungen, wie Sitzgelegenheiten,

Überdachungen von Spiel- und Verweilflächen, Brunnen/Wasserspiele, Spielgeräte,

Kunstinstallationen und dergleichen.

Wichtige Einzelbäume sowie ? Baumstandorte werden im Quartierplan zwischen der Verbindung Neptunweg / Sternen- Definitive Baum- und Stra ıchstandorte werden im Baugesuchsver- Zusatzbepflanzung weg als Weiterführung der bestehenden südlichen Baumreihe vorgegeben. Die weiteren fahren zur Umgebungsgestaltung auf Stufe Baugesuch festgelegt und nachgewiesen (Umgebungsplan). Baumstandorte (Zusatzbepflanzung) sind im Quartierplan konzeptionell festgelegt. Sie können lagemässig im Rahmen des Baugesuchs verschoben werden. Mit dem Umge- vgl. Zusatzbepflanzung (Bäume und Baumgruppen konzeptionell) gemäss QP bungsplan sind mindestens 30 Bäume nachzuweisen und in der Folge zu pflanzen. Die Bäume sind sachgerecht zu pflegen. Für die Bepflanzung sind hauptsächlich einheimische standortgerechte Arten zu verwenden.

Schutz und Pflegemassnah- Sämtliche Grünelemente sind, wie sie im Umgebungsplan auf Stufe Baugesuch nachgemen wiesen werden, zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Bei Abgängen sind allfällige

Ersatzpflanzungen rechtzeitig vorzunehmen.

Gewährleistung der Der Zweck und die Funktion sämtlicher Freiflächen und Aussenanlagen muss dauernd Funktionalität gewährleistet werden.

Aussenraumbeleuchtung 1 5 Aussenraumbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Die Beleuchtungsanlagen sind in deren Intensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken.

Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 10

$7 Erschliessung und Parkierung

Grundsatz 1 Für die ungefähre Lage der Erschliessungsflächen, Zufahrten, Plätze und Gebäudezugänge ist der QP (Situation und Schnitte) massgebend. Abweichungen sind möglich, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. Genaue Lage und Dimensionierung sämtlicher privater Erschliessungsflächen sind im Umgebungsplan im Rahmen des Baugesuchsverfahrens im Detail nachzuweisen.

Quartierplan- ® Es sind folgende Erschliessungsvorgaben zu beachten:

Erschliessung j Die Zu- und Wegfahrt des motorisierten Verkehrs zu und von oberirdischen Parkplätzen sowie Zu- und Wegfahrt zur Auto-Einstellhalle ist via der Jupiterstrasse erlaubt.

Der öffentliche Weg (Neptunweg) ist für den Langsamverkehr (Fussgänger, Velo, Der öffentliche Weg ver ndet die bestehenden Fusswege “Neptunetc.) auszugestalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Die Verbindung weg "und "Sternenweg vgl. Strassennetzplan). ist grundbuchrechtlich zu sichern. Der öffentliche Weg wird durch den Grundeigentümer nach Vorgaben der Gemeinde Reinach erstellt. Unterhalt, Bewirtschaftung

(insbesondere Winterdienst, Beleuchtung, Ordnungsdienst) und Erneuerung erfolgen durch die Gemeinde Reinach.

Im Quartierplan-Areal sind mind. zwei Zugänge vom Aussenraum her zur unterirdischen Auto-Einstellhalle zu realisieren. Davon befindet sich einer im nordöstlichen

und einer im nordwestlichen Teil des Quartierplan-Areals.

Die übrigen Wege innerhalb des QP-Perimeters sind privat. Sie dienen der inneren Erschliessung der Gebäude durch den Langsamverkehr und wo nötig als Notzufahrten und sind für die gesamte Bewohnerschaft des QP-Perimeters zugänglich zu halten.

Wo nichts anderes vermerkt ist, sind die Erschliessungsinfrastrukturen durch die Grundeigentümerschaft der Quartierplan-Überbauung zu erstellen und dauernd zu unterhalten.

Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 11

Beläge ? Auf befestigten Belägen anfallendes Meteorwasser ist nach Möglichkeit versickern zu vgl. auch einschlägige Aussagen des GEP Reinach lassen. Im Bereich der Einstellhalle sind die diffusen Versickerungen über die Einstellhallendecke geeignet abzuleiten und versickern zu las ser,

Parkierung * a Die Ermittlung des notwenigen Grundbedarfs für Auto- und Velo-Abstellplätze er- Für Wohnbebauungen sieht die Verordnung zum Raumplanungs- und nach den kantonalen Richtlinien. Dabei Bauge: tz BL einen Bedarf von 1.0 Stammparkplätzen und 0.3 Besu folgt gesetzlichen Bestimmungen und gilt cherplatze pr vor alinung jedoch der Wert von 1.3 PP / Wohnung als Maximalwert.

b Die genaue Zahl der Parkplätze und deren Anordnung ist im Rahmen des Bauge- Di Gemeinde empfieh bei der Planung den hsenden Bedarf suchverfahrens in Beachtung von § 7 Abs. 4 lit. a QPR zu ermitteln und planlich ant Infrast für rofahrzeuge zu berüc ‘igen (Ladestationen, Verteilerkästen etc.). festzulegen.

c Mit Ausnahme von 8 Besucherparkplätzen entlang der Jupiterstrasse sind alle Au- Nachweis Parkferung (Maximalwevte) toabstellplätze unterirdisch anzuordnen. Alle Besucherparkplätze müssen öffentlich zugänglich sein. Nutzung Stammplatze Besucherplätze Auto-Abstellplätze für Wohnen 97 30 d Jeder Baubereich für Hauptbauten verfügt über ausreichend gedeckte Abstellräume für Velos (inkl. Velo-Unterstände gem. § 4 Abs. 5 lit. a QPR), Kinderwagen und Ähnliches.

e Die Überdeckung oberirdischer Autoabstellplätze ist untersagt. Velo-Abstellplätze (in Einstell halle und oberirdisch)

Gemäss aktuellem Architektur-Vorprojekt (Stand: 25.06.2018)

Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 12

$8 Ver- und Entsorgung

Wasserversorgung und Ab- Betreffend der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind die gesetzlichen Im Sinne der generellen Entwässerungsplanung (GEP) ist neben der und die der Gemeinde Ein Schmutzabwasserbeseitigung, für die Weiterverwendung des anfalwasserbeseitigung Bestimmungen entsprechenden Reglemente massgebend. lenden nicht verschmutzten Abwassers (Meteorwasser auf versiegel- Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuch ist bei der Gemeinde Reinach spätestens mit ten Flächen und Dächern, usw.) ein Konzept zu erstellen z, B, für den Baugesuchsakten einzureichen. Brauchwasser, Biotopspeisung, Versickerung, Ableitung etc. Für allfällige Versickerungsmassnahmen ist der Zustandsbericht “Versickerung“ des GEP Reinach zu konsultieren.

Abfallbeseitigung 2 Für die Abfallbeseitigung gilt das Abfallreglement der Gemeinde Reinach. Auf Stufe Baugesuch wird ein detailliertes Abfallkonzept erstellt, welches vor Realisierung der Quartierplan-Überbauung der Gemeinde Reinach zur Beurteilung vorzulegen ist.

Energiestandard Die Bauten sind nach dem zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden MINERGIE-P-Stan- Der Energie-Standard kann im Laufe der Zeit ändern, er wird regeldard zu zertifizieren oder haben den zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden Grenz- mässig aktualisiert. Es ist der zum Zeitpunkt der Baugesuchseingabe aktuellste Standard einzuhalten, wert des MINERGIE-P-Standards einzuhalten. Wird die Überbauung in Etappen ausgeführt, so ist jede Etappe im festgelegten Energie-Standard auszuführen.

Erneuerbare Energie / Wär- * Der Komfortwärmebedarf ist zu mindestens 70 % mit der Nutzung erneuerbarer Enermeversorgung giequellen nach Möglichkeit im Verbund, zu realisieren. Der Wärmebedarf ist vorzugsweise mit Erdwärme und/oder Abwärme zu decken. Alternativ ist ein Anschluss an den Verbund Reinacherhof zu prüfen. Solare Stromproduktion ist zu prüfen. Ein entsprechendes Energiekonzept ist Bestandteil der Baugesuchseingabe.

Durchleitungsrechte Durchleitungsrechte für öffentliche Werkleitungen sind innerhalb des QP-Perimeters Details sind nötigenfalls im Quartierplan-Vertrag zu regeln und allenfalls im Grundbuch als Grundlast eintragen zu lassen. gewährt.

Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 13

Marginalie Regtementsbestimmung

§ 9 Schutzbestimmungen

Larmschutz 1 Für den gesamten QP-Perimeter gilt die Empfindlichkeitsstufe II. vgl. Zonenvorschriften Siedlung, RRB Nr. 571 vom 14.04.2015 Schutz des archäologischen ? Die archäologische Schutzzone bezweckt den Schutz archäologischer Geschichtszeug- In der im QP definierten Schutzzone wird folgendes Objekt vermu in tet: Jungsteinzeitliche, bronzezeitliche und römische Siedlung und Erbes nisse sowie die zu ihrem Schutz notwendige Umgebung. Vor Bodeneingriffen der römisches Brandgräberfeld Langrüttiweg / Fleischbachstrasse, vgl. Schutzzone ist die Bewilligung der zuständigen Behörde (Archäologie Basel-Land) ein- Schutzzone A im Zonenplan Siedlung. zuholen, welche gegebenenfalls eine archäologische Untersuchung anordnet. Archäologisch untersuchte Bereiche oder Bereiche, in denen die archäologischen oder bauhistorischen Befunde durch moderne Baumassnahmen bereits gestört sind, sind nicht Bestandteil der Schutzzone. Entsprechende Abklänungen sind im Einzelfall mit der zuständigen Behörde vorzunehmen.

$ 10 Realisierung / QP-Vertrag Realisierungsvorgehen ! Die Realisierung der Quartierplan-Überbauung hat grundsätzlich im Einvernehmen zwischen der Gemeinde und den GrundeigentümerInnen des QP-Perimeters zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere den Werkleitungsbau, das Festlegen der Baustellenorganisation bzw. des Baustellenverkehrs und der Bauzeiten.

Quartierplan-Vertragspunkte (nicht abschliessend aufgeführt bzw. nur nach Bedarf der Vertragspartner zu regeln): Quartierplan-Vertrag ? Die GrundeigentiimerInnen resp. Berechtigten haben sich gegenseitig alle für die Rea- Anpassung Grundeigentum (insbesondere Abparzellierung für lisierung und für die quartierplanmässige Funktionsfähigkeit der Überbauung erforder- Strasse) Anpassungen an Basisinfrastruktur der Gemeinde lichen Landabtretungen und Dienstbarkeiten bzw. Servitute einzuräumen. Dazu haben der Beleuchtung Quartier-Erschliessungsflächen sie und die Einwohnergemeinde Reinach einen Quartierplan-Vertrag abzuschliessen.

öffentliches Gehrecht (Verbindung Sternenweg-Neptunweg) Kompetenz- / Verantwortlichkeitsaufteilung - Bau-, Grenzbau- und Näherbau- sowie Durchleitungsrechte Erstellung, Nutzung und Unterhalt gemeinschaftlicher Infrastruktur (Einstelthalle, Quartierplätze etc.) Sammelstelle Grünabfälle / Wertstoffe Unterhalt und Benutzungsrechte Baustelleriverkehr ud. M.

Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 14 Etappierung Wird die Bebauung etappenweise realisiert, so sind die Nebenanlagen wie Nebenbauten Bauphasen der einzelnen Bauten sind zu koordinieren und mög lichst kna, u halten, damit die Bau-Immissic en für die Nach gem. § 5 Abs. 4 OPR, Parkierung, Freiflächen, Zufahrten und Wege usw. anteilsmässig und damit wie blei barschaft zeitlich begrenzt so gering möglich so zu erstellen, dass der Bedarf in der jeweiligen Etappe gedeckt ist und eine spätere hen. Realisierung der gesamten Überbauung nicht erschwert oder verhindert wird.

Parzellierung * Eine allfällige spätere Parzellierung des Areals ist zulässig. Bei Parzellenmutationen Dienstbarkeiten gelten als erteilt: Das heisst, zwei oder mehrere am innerhalb des QP-Perimeters gelten daraus entstehende Rechte und Lasten (Dienstbar- Quartierplan beteiligte Grundeigentümerschaften sollen sich die Funktionalität nicht gegenseitig beeinträchtigen keiten) zur Realisierung und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Quartierpla- oder verunmöglichen. Daber bleibt die grindbuchrechtliche Sichenung gegenseitig als erteilt. rung vorbehalten.

$ 11 Abweichungen / Ausnahmen Ausnahmen In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen Ausnahmen bedürfen eines Antrages und einer stichhaltigen Be allgemeiner Art Umstände des Einzelfalls kann die Baubewilligungsbehörde Abweichungen von diesen gründung. Sie den nach Abwägung von der Baubewilligungsbe hörde erteilt. Quartierplan-Vorschriften zulassen. zB. begründete kleinere partielle Abweichungen von Baubereichs begrenzungen, welche das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen.

Voraussetzung für 2 a Für die Gewährung von Ausnahmen ist Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum Ausnahmen Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss § 1 QPR vorliegt. Charakter und vgl. $ENORR Ziele der Quartierplanung Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Ausnahmen nicht beeinträchtigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.

b Wesentliche Änderungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur QP-Mutation erfolgt gemäss §§ 37 ff. RBG (gleiches Verfahren wie aufgrund einer Quartierplan-Mutation erfolgen. bet Frsterstellung der Quartierplanung) Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 15 Gesamtkonzept für ? Abweichungen von den Quartierplan-Vorschriften durch bauliche oder gestalterische Oberstes Ziel ist es, zu jeder Zeit ein einheitliches architektonisches Einzelmassnahmen, die entweder für bzw. städtebauliches Überbauungs-Konzept mit guter Qualität und Abweichungen qualitätsvollen Aussenräumen zu wahren. a das architektonische Erscheinungsbild oder b das städtebauliche Konzept oder c die Erschliessung oder d die Umgebungsgestaltung von präjudizieller Bedeutung sind, dürfen nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes bewil- Das Gesamtkonzept für Abweichungen muss sich an die Rahmen der werden. Quartierplan-Vorschriften halten; weitergehende Abweichungen beligt dürfen einer Mutation der Quartierplanung.

Dieses Gesamtkonzept bedarf, im Einvernehmen mit den zuständigen kantonalen Instanzen, der Genehmigung der zuständigen Baubewilligungsbehörde und ist für alle weiteren gleichartigen Abweichungen richtungsweisend. Es ist integrierter Bestandteil des entsprechenden Baugesuches und ist mit diesem öffentlich aufzulegen.

Spätere Änderungen / * Allfällige spätere Renovationen und Änderungen von Bauten sowie nachträglich ein- Ergänzungen an Bauten bzw. angebaute Gebäudeteile dürfen das Gesamtbild der Quartierplan-Überbauung nicht beeinträchtigen. Sie sind in ihren wesentlichen architektonischen Merkmalen und in der Grundstruktur aufeinander abzustimmen. Renovationen, spätere Änderungen und Ergänzungen bedürfen eines Gesamtkonzeptes analog zu § 11 Abs. 3 QPR.

$ 12 Schlussbestimmungen Genehmigungs- 1 Die Genehmigung der Quartierplan-Vorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, Vor der Genehmigung der Quartierplan-Vorschriften durch den Regierungsrat ist der Quartierplan-Vertrag öffentlich zu beurkunden voraussetzung dass der gemäss § 10 Abs. 2 QPR erwähnte Quartierplan-Vertrag von den Vertragspar- (Anmerkung im Grundbuch). teien allseitig unterzeichnet ist.

Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 16 Überwachung des ? Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplan-Vorschriften. Das Bau- Vollzugs bewilligungsverfahren gemäss § 120 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) bzw. $ 86 ff. der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bleibt vorbehalten Aufhebung früherer ? Alle im Widerspruch zu den Quartierplan-Vorschriften stehenden früheren Zonenvor- Massgebend für die Aufhebung der früheren Zonenvorschriften ist schriften für den QP-Perimeter als die Begrenzung des Areals gemäss QP-Perimeter (vgl. Situations- Beschlüsse gelten aufgehoben. plan), Inkrafttreten * Die Quartierplan-Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Quartierplan-Reglement "Jupiter", Reinach 17 Beschlüsse Beschlüsse Gemeinde Beschluss des Gemeinderates: 29. Januar 2019 Beschluss des Einwohnerrates: 20. Mai 2019 Referendumsfrist: 23. Mai bis 24. Juni 2019 - Urnenabstimmung:

Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 23 vom 6. Juni 2019 Planauflage 6. Juni bis 6. Juli 2019 Namens des Gemeinderates Der Geschäftsleiter LE Melchior Buchs Stefan Haller Kanton Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. 270 ON vom 87. Jan, 2020 Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt vom 0 9 2020 nef/2 Jan.

Die Landschreiberin Die Landschreiberin:

E. Hers Diehict,