Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRE Nr. 389

RRE Nr. 389

Leitsatz

Nachprüfung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen. §§ 150 und 158 ff. StRG. Allein die abstrakte Möglichkeit eines gesetzwidrigen Verhaltens genügt nicht, um eine Nachzählung anzuordnen.