Source: baar.tlex.ch

7.2.2-15

Bahnhof

Schema-Ansicht D-D von der Bahnhofstrasse

D BP Altersheim 457.00

Gemeinde Baar 454.00 454.00

450.00

10.50 13.50 443.50 Bebauungsplan "Bahnhof"

6.50 1 : 500 Tiefgarage ,

GBP 2/692 Schweizerische Bundesbahnen, Luzern GBP 20/29 Einwohnergemeinde Baar

z\ND C S) Gemeindliche M » om Gemeinderat genehmigt am 59. 2 Juli jul; 1938 3908

teilung Gemeindeprasident: DA a er P v ÜEa ä &Der Gemeindeschreiber: // < 4o 8o b vt

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion é//vw/ / . Zug, den o9 -C3- /7’7:) Der Baudirektor / e . s Rathaus Publiziert im Amtsblatt Offentliche Auflage aut-dem-Bavamt Baar Nr. 35/36 vom: 3487998 bis 29.9.139# bescheinigt vom 20.8.90/49 39 . Ziffer: Y03 [ 4#54C Der GemeindeschreiW a / \ Von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt am 14. Dez. 1998 mpnuspspoEsooLn PREEEELLELL Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: _ necnesuERE

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/ i B T Z Z bty Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am — . | 7, 0 Ny nuln uunlm-nn- i

=v O wugliGosues nnhx 1 1 i 7

29. 7. 1998

Neugasse

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3 732a ]

Verbindlicher Inhalt iT Geltungsbereich

Baubereich Nr. 1

Vordachbereich ohne Geschossflachen

0/strasse Baubereich Nr. 2 \ 11590

Baubereich Nr. 3 Schema-Schnitt B-B Ergänzende Bestimmungen Nutzungstabelle max. Geschosszahl Geschossfiache Er kann im Nr. G_rund-__ Nutzungsart max. Gebaudehdhe (m ü.M.) 1. Der minimale Wohnanteil betragt 10 % der maximalen Geschossflache. Bahnhof Bus- Bahnhof- Gotthard Rahmen der Nutzungstabelle frei den einzelnen Baubereichen zugeteilt werden. eigentümer gfi;”r‘ä"‘r‘ää;‘wa""' bahnhof strasse

Baubereich für Untergeschosse " ; mit Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage Es sind keine Dachgeschosse mit nicht anrechenbaren Flachen (§14 Abs.3 Buch- 1 SBB/ Bushof, offene Halle, Warterdume, je nach Anordnung i stabe b der kantonalen Vollziehun ässi gsverordnung zum Baugesetz) zuléssig. Einwohner - WG, Kleinläden,Imbissmöglichkeit, usw.

ellen der Bushaltest 250 27.00 454.00 Bereich für offentliche Vertikalverbindung zwischen Die Anordnung von allfalligen Nutzflachen im Baubereich 1 muss auf einen optimalen gememde gsdäl;usesgangergang Tiefgarage und Erdgeschoss (Standorte schematisch) aar Betrieb des Bushofes einschliesslich guter Fussgangerzugénge und Fussgénger verknupfungen Bahn-Bus, Velo-Bus, Velo-Bahn abgestimmt werden. . M 2 SBB Im Erdgeschoss SBB—Bemebsraur_ne, max.

1500 m2 plung 9 wer Ein-/Ausfahrt Tiefgarage Warterdume, WG, Kleinladen, Imbiss- Die definitive Grosse und Lage der Erdgeschoss-Nutzung von Baubereich 2 ist mit Riicksicht auf einen optimalen Bushof vor Erteilung einer Baubewilligung zu iiberpriifen. möglichkeit usw. In den Obergeschossen auch Biiros, Praxen und Wohnungen Offentliches Durchfahrtsrecht (Ebene Tiefgarage) geméss separatem Dienstbarkeitsvertrag Für die geplante Stadtbahn ist zu gewahrleisten, dass das Gleis 1, das Gleis 2 oder das . R N ” Mittelperron als Haltestelle dienen kann. Dabei ist eine mindestens 120 Meter lange An- 3 SBB SBB-Betriebsraume, Läden, Büros, max.

3000 m2 legekante, ein mindestens 3 Meter breiter Perron und ein möglichst direkter Zugang Gewerbe und Wohnungen Richtungspfeil kantonaler Radweg zum Bushof zur Verfügung zu stellen.

Alle Bauten sind architektonisch besonders gut zu gestalten. In den Baubereichen 2 und Richtungspfeil éffentliche Fusswegverbindungen Schema-Schnitt A-A Schema-Schnitt C-C 3 sind nur Flachdécher zuléssig.

Bereich fur den Bushof Insgesamt dürfen héchstens 100 unterirdische Abstellpléatze erstellt werden. Davon ent- Geschaftshaus 2 pestenende Neumuhle fallen 50 Platze fur Bewohner, Besucher und Kunden auf die Baubereiche 2 und 3 und 50 Bahnhof Bahnhof- Bahnhof- Gotthard SN

— Platze auf die éffentliche Tiefgarage unter der Bahnhofstrasse. Zusétzlich kénnen 6 strasse platz 3 Bereich Perronkante für die Stadtbahnhaltestelle öffentliche Kurzzeitparkplatze fiir den Verkehr mit der SBB erstellt werden, diese dürfen ®8 @S & ober- oder unterirdisch angeordnet werden. 250 19.50 3 457.00

Informativer Inhalt 454.00 8 4 2 £ Die Zufahrt zur bestehenden Freiverladeflache (Baubereich 3) und zum Postverlad ist für ~ ES die Dauer ihres bahnbetrieblich notwendigen Fortbestandes jederzeit sicherzustellen. 8 gSS gsö £S E 3 3& w © < L

Einbahnverkehr A [TTTTT Die fiir den Betrieb des Bahnhofes, der Stadtbahnhaltestelle, des Bushofes und der offentlich zugénglichen Tiefgarage erforderlichen ober- und unterirdischen Fuss- und : Fahrwegrechte werden von den Grundeigentümern der beiden betroffenen Grundstücke 4@" Gegenverkehr GBP 692 (SBB) und GBP 20 (Gemeinde Baar) gegenseitig entschädigungslos gewährt. CD S //L'} 10.

Soweit dieser Bebauungsplan keine anderslautenden Bestimmungen enthält, gelten die 14.50%/ 2.00; 3.70[/7.50 7/]3,70|3.901 min. 1.50

Z 2.50/ Vorschriften der jeweiligen Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten. Y 700