Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 104/2025

Anfrage Christa Stünzi, Horgen, Jonas Erni, Wädenswil, und Edith Häusler, Kilchberg, betreffend Triple Win für Umwelt, Biodiversität und Mensch, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 344/2024

Sitzung vom 29. Januar 2025

104. Anfrage (Triple Win für Umwelt, Biodiversität und Mensch) Kantonsrätin Christa Stünzi, Horgen, Kantonsrat Jonas Erni, Wädenswil, und Kantonsrätin Edith Häusler, Kilchberg, haben am 21. Oktober 2024 folgende Anfrage eingereicht: Auf der Halbinsel Au bestehen zwei Flachmoore von nationaler Bedeutung mit insgesamt fünf Teilgebieten. Gleichzeitig bestehen dort sechs mit Schadstoffen belastete Auffüllungen auf Flächen, die früher ebenfalls Flachmoor waren. Darin lagern offenbar auch heikle Umweltgifte wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle (z. B. Blei und Arsen); dazu kommen noch weitere unbekannte Stoffe. Sämtliche genannten Flächen liegen innerhalb der Verordnung über den Schutz von Naturschutzgebieten mit überkommunaler Bedeutung in der Gemeinde Wädenswil vom 10. Juni 1993. Damit haben hier Massnahmen zugunsten des Natur- und Heimatschutzes Priorität. Gemäss Medienberichten wollte die Baudirektion den belasteten Boden entfernen und die Moore renaturieren. Das ergibt einen dreifachen Gewinn: Die Schadstoffe werden in einer Deponie geordnet und sicher entsorgt; es entsteht dringend benötigter Lebensraum für die spezialisierten Pflanzen und Tiere der Moore; das viel begangene Naherholungsgebiet wird für den Menschen aufgewertet. Gekostet hätte das Projekt 1,9 Mio. Franken. Der Regierungsrat bewilligte es aber offenbar nicht, wobei kein entsprechender Regierungsratsbeschluss öffentlich ist. Am 14. Dezember 2020 revidierte der Kantonsrat das Natur- und Heimatschutzfondsgesetz als Gegenvorschlag zur kantonalen Natur-Initiative. Damit stellte er mehr – und in den ersten Jahren deutlich steigende – Mittel für Massnahmen zugunsten des Natur- und Heimatschutzes zur Verfügung. Die Mittel werden in den Natur- und Heimatschutzfonds eingezahlt; dort verbleiben sie, bis sie für Aufwertungsmassnahmen verwendet werden. Er gab damit dem Regierungsrat explizit den Auftrag, Projekte wie das vorliegende zu realisieren.

Wir bitten den Regierungsrat um Antwort zu folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Hat der Regierungsrat beschlossen, das Aufwertungsprojekt auf der Halbinsel Au nicht durchzuführen? 2. Wenn Ja: Was waren die Gründe dafür?

3. Ist der Regierungsrat bereit, das Projekt (noch einmal) zu prüfen und (dieses Mal) zu bewilligen unter besonderer Berücksichtigung, dass a. dadurch ein dreifacher Gewinn entsteht (s. oben); b. d ie bestehende Schutzverordnung die Flächen genau für solche Projekte reserviert; c. das Projekt die laufende Rechnung nicht belastet, steht doch das Geld dafür im Natur- und Heimatschutzfonds bereit?

4. Wie will der Regierungsrat das massive Defizit von weit über 1000 ha Moorflächen im Kanton Zürich1 verringern, wenn nicht mit einem Projekt wie dem vorliegenden, bei dem alle Voraussetzungen in höchstem Mass erfüllt sind? 1 Gemäss Naturschutz-Gesamtkonzept des Kantons Zürich (Bilanz 2015) bestehen kantonsweit 1800 ha Moore, und es fehlen weitere 1300 ha. Gemäss neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen ist der Zusatzbedarf noch grösser, um die spezialisierten Tiere und Pflanzen der Moore langfristig zu erhalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christa Stünzi, Horgen, Jonas Erni, Wädenswil, und Edith Häusler, Kilchberg, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Der Regierungsrat hat das Aufwertungsprojekt auf der Halbinsel Au aus finanziellen Gründen nicht beschlossen. Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat sich im Bericht zum Postulat KR-Nr. 92/2019 betreffend Klimaschutz durch Moorschutz ausführlich zur Bedeutung der Moore für die Biodiversität und zu den Synergien von Biodiversitätsförderung und Klimaschutz geäussert. In diesem Bericht ist auch die kantonale Strategie «Drainierte Böden» und die Bezeichnung der 1300 ha prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss dem Umsetzungsplan zum Naturschutz-Gesamtkonzept bis 2025 (RRB Nr. 240/2017) und dem Massnahmenplan zur Verminderung der Treibhausgase erläutert.

Von diesen ehemaligen Moorflächen sollen bis 2025 150 ha wiederhergestellt werden. Dieses Ziel wird bei Weitem nicht erreicht werden. Um das Schliessen der Ziellücke massgeblich zu beschleunigen, hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, dass ein griffiges Instrument mit einer geeigneten Kombination aus freiwilligen Anreizen, Beratungsangeboten und verbindlichen Vorschriften entwickelt werden soll, wie dies in anderen Politikbereichen bereits erfolgreich angewendet wird (vgl. Vor-

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli