RRB Nr. 1041/2019
Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich, Vereinbarung, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2019
1041. Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität
Erwägungen
Zürich (Vereinbarung, Ermächtigung) Der Kanton Zürich pflegt seit der Gründung des Europa Instituts an der Universität Zürich (EIZ) eine Zusammenarbeit mit diesem und leistet finanzielle Beiträge. Die Grundlage bildet eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem EIZ. Die geltende Vereinbarung wurde für die Dauer bis 31. Dezember 2019 abgeschlossen (RRB Nr. 635/2017) und soll nun durch eine neue Vereinbarung, wieder für eine Dauer von fünf Jahren, abgelöst werden. In der Zusammenarbeitsvereinbarung legen der Kanton Zürich und das EIZ die Bereiche der Zusammenarbeit, die vom EIZ zu erbringenden Leistungen, die Grundsätze der Zusammenarbeit und den finanziellen Beitrag des Kantons an das EIZ fest. Die vom EIZ für ein Kalenderjahr im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie die konkrete Zusammenarbeit werden jeweils in einer jährlichen Leistungsvereinbarung zwischen der Staatskanzlei und dem EIZ festgehalten. Die Bereiche der Zusammenarbeit sollen unverändert bleiben. Das EIZ wird in Zusammenarbeit mit dem Kanton Informations- und Weiterbildungsanlässe durchführen. Zudem kommen Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung in den Genuss von vergünstigten und teilweise kostenlosen Weiterbildungsangeboten. Auch erhalten sie Zugang zu Information (Newsletter zu Europafragen). Ausserdem nimmt das EIZ für die kantonale Verwaltung bei Bedarf Abklärungen zu besonderen Fragestellungen vor. Über die Zusammenarbeit mit dem EIZ ergeben sich für den Regierungsrat auch Kontakte zu hochrangigen Persönlichkeiten der europäischen bzw. internationalen Politik. Die Staatskanzlei ist zu ermächtigen, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Für die Leistungserbringung wird dem EIZ wie bisher ein Pauschalbeitrag von jährlich Fr. 100 000 (zuzüglich Mehrwertsteuer) entrichtet. Darin sind auch Infrastrukturkosten des EIZ (insbesondere Raummiete, Bibliothek und Sekretariat) inbegriffen. Zusätzlich wird für Veranstaltungen ebenfalls wie bisher ein Betrag von Fr. 50 000 (Kostendach pro Jahr) bereitgestellt, der für einzeln vereinbarte Veranstaltungen (pro Veranstaltung in der Regel nicht mehr als Fr. 5000) nach Abrechnung entrichtet wird. Die finanziellen Leistungen des Kantons zugunsten des EIZ
belaufen sich somit jährlich auf insgesamt rund Fr. 158 000. Der finanzielle Beitrag an das EIZ ist im Budgetentwurf 2020 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, die Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Europa Institut der Universität Zürich gemäss Entwurf vom 24. Oktober 2019 zu unterzeichnen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli