Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 106/2025

Anfrage Christian Pfaller, Bassersdorf, Roman Schmid, Opfikon, und Stefan Schmid, Niederglatt, betreffend Gemeinden am Limit – provisorische Nutzung leerstehendes KISPI für Asylunterkünfte, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 366/2024

Sitzung vom 29. Januar 2025

106. Anfrage (Gemeinden am Limit – provisorische Nutzung leerstehendes KISPI für Asylunterkünfte) Die Kantonsräte Christian Pfaller, Bassersdorf, Roman Schmid, Opfikon, und Stefan Schmid, Niederglatt, haben am 4. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: Gemeinden am Limit – in unserer Anfrage 151/2024 vom April dieses Jahres konnte der Regierungsrat in seiner Antwort keine umsetzbaren Lösungen zur Unterstützung der Gemeinden präsentieren. Mit dem Umzug des Kinderspitals Zürich in neue Räumlichkeiten entsteht die einmalige Gelegenheit, die Gemeinden im Kanton Zürich für die nächsten Jahre betreffend Erstellen von neuen Asylunterkünften zu entlasten. Das Erstellen von neuen Asylunterkünften stellt die Gemeinden nicht nur finanziell vor grosse Herausforderungen, sondern auch der gesetzlich vorgeschriebene Prozess verhindert ein schnelles und effizientes Handeln. Deshalb ersuchen wir den Regierungsrat mit dieser Anfrage, folgende Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen und zu beantworten:

Erwägungen

1. Wurde vonseiten Regierungsrat eine Zwischennutzung der leerstehenden KISPI-Räumlichkeiten als Asylunterkünfte geprüft?

2. Falls Nein, sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, mit einer Zwischennutzung des KISPI als Asylunterkünfte die Gemeinden für die nächsten 24 bis 36 Monate zu entlasten, bis die geplanten baulichen Massnahmen in den Gemeinden und Städten umgesetzt wurden?

3. Sieht der Regierungsrat noch anderer Möglichkeiten, leerstehende Räumlichkeiten, die im Besitz des Kantons sind, als Entlastung für die Gemeinden mit einer Zwischennutzung als Asylunterkünfte zu nutzen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christian Pfaller, Bassersdorf, Roman Schmid, Opfikon, und Stefan Schmid, Niederglatt, wird wie folgt beantwortet:

Gestützt auf den Entscheid des Regierungsrates zur Nachfolgenutzung für das Kinderspital-Areal in Hottingen vom 7. März 2018 (RRB Nr. 206/2018) erstellte die Baudirektion in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion und der Universität Zürich eine Machbarkeitsstudie. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Universität Zürich wurde das Areal als künftiger Standort für das Zentrum für Zahnmedizin (ZZM) evaluiert. Auf dieser Grundlage wurde das Vorhaben in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Der Kantonsrat hat den entsprechenden Eintrag im kantonalen Richtplan mit der Teilrevision 2018 am 25. Oktober 2021 festgesetzt. Die Planungsarbeiten für das ZZM laufen derzeit und die Projektierung ist nahezu abgeschlossen. In einem nächsten Schritt berät der Regierungsrat über die Kreditvorlage an den Kantonsrat. Der genaue Zeitpunkt des Baubeginns steht in direkter Abhängigkeit zur weiteren Beratung der Kreditvorlage. Unmittelbar nach dem Übergang der Liegenschaft an den Kanton werden auf dem Areal des ehemaligen Kinderspitals bereits erste Massnahmen getroffen, welche unabhängig der geplanten Nachfolgenutzung notwendig sind. So werden bestehende Leitungen umgelegt sowie Anpassungen an Leitungen für die Ver- und Entsorgung vorgenommen. Gleichzeitig werden gebäudetechnische Anlagen ausser Betrieb genommen und das Areal wird bedarfsweise energiefrei gemacht, weil anschliessend eine obligatorische Sanierung der Gebäudeschadstoffe vorgesehen ist. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2026. Zu Frage 1: Die Zwischennutzung der leerstehenden Räumlichkeiten wurde geprüft. Das Grundstück Kat.-Nr. HO4387 in Zürich-Hottingen (ehemaliges Kinderspital) befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten Oe4. Die Bereitstellung von Asylunterkünften entspricht der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, weshalb eine Asylnutzung auf dem Grundstück aus planungsrechtlicher Sicht zulässig wäre. Die Umnutzung würde jedoch eine Baubewilligung erfordern, die mit baurechtlichen Auflagen wie beispielsweise der vorgängigen Sanierung der Gebäudeschadstoffe verbunden wäre. Die Ausführung dieser Arbeiten ist bis Ende des ersten Quartals 2026 geplant und bringt tiefere Eingriffe in die Gebäude mit sich. Nach Abschluss der Schadstoffsanierung müsste der gesamte

Innenausbau, den Anforderungen einer Asylunterkunft entsprechend, wiederhergestellt werden. Zudem wären sämtliche sicherheitsrelevanten Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik und die geltenden Normen zu bringen. Diese Arbeiten würden nach Abschluss der Schadstoffsanierung rund weitere zwölf Monate beanspruchen. Die allermeisten Gebäude auf dem Areal des ehemaligen Kinderspitals stünden daher nicht innert nützlicher Frist als Asylunterkunft bereit. Zu Frage 2: Dem Regierungsrat ist bewusst, dass die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden eine grosse Herausforderung für Städte und Gemeinden darstellt. Der Kanton hat seine Unterbringungskapazitäten in den letzten zwei Jahren bereits mehr als verdoppelt und ist daran, weitere kantonale Strukturen zu schaffen bzw. den Betrieb bestehender Unterkünfte befristet zu verlängern. In der Stadt Zürich bewilligte der Regierungsrat beispielsweise Anfang 2024 die Verlängerung der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich bis Ende Juni 2025 (RRB Nr. 161/2024). Eine nahtlose Verlängerung ist vorgesehen. Im übrigen Kantonsgebiet betreibt oder plant der Kanton weitere Asylunterkünfte. Die Asylnutzung der Gebäude auf dem Areal des ehemaligen Kinderspitals ist zur Entlastung der Gemeinden innert der genannten Frist nicht möglich. Zu Frage 3: Der Kanton strebt die Minimierung von Leerständen in seinem Immobilienportfolio an. Das Asylwesen spielt diesbezüglich insbesondere bei kurz- und mittelfristigen Zwischennutzungen eine wesentliche Rolle. Der Regierungsrat ist, wie in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 151/ 2024 betreffend Gemeinden am Limit – Aktive Unterstützung durch den Kanton bei Erfüllung der Asyl-Aufnahmequote per 1. Juli 2024 ausgeführt bereit, die Gemeinden bei der Schaffung von Unterbringungsstrukturen zu unterstützen und prüft konkrete Anfragen. Das Immobilienamt entscheidet fallweise anhand einer Interessensabwägung über Form, Dauer und Bedingungen solcher Nutzungen. Dabei berücksichtigt es einen allfälligen kantonalen Bedarf sowie die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli