RRB Nr. 1085/2024
Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2024
1085. Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug
Erwägungen
Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein, Ermächtigung Mit Beschluss Nr. 377/2024 ermächtigte der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion, die Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein vom 20. März 2024 zu unterzeichnen. In der Folge konnten sich die Kantone der Ostschweiz (AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) und das Fürstentum Liechtenstein nicht einigen und die Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein vom 20. März 2024 kam nicht zustande. Es fehlte insbesondere eine Bestimmung über die Konfliktlösung und den Gerichtsstand. Eine solche Bestimmung wurde inzwischen in die Vereinbarung aufgenommen, sodass zwischen den Vereinbarungsparteien eine Einigung über die Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein vom 29. Mai 2024 zustande gekommen ist und die endgültige Fassung der Vereinbarung vorliegt. Der Regierungsrat ist gemäss § 20 lit. d der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) zuständig für die Ermächtigung der Gesundheitsdirektion zum Abschluss der Vereinbarung. Bezüglich der Ausgangslage, der rechtlichen Umsetzung und der finanziellen Auswirkungen kann im Übrigen auf RRB Nr. 377/2024 verwiesen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein vom 29. Mai 2024 zu unterzeichnen.
II. Veröffentlichung der Vereinbarung in der Gesetzessammlung.
III. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli