Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1162/2024

Meliorationen, Bewässerung mit Glattwasser, Raum Steinmaur, Mehrkosten, zusätzliche Subvention

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2024

1162. Meliorationen, Bewässerung mit Glattwasser,

Erwägungen

Raum Steinmaur (Mehrkosten, zusätzliche Subvention) Mit RRB Nr. 464/2021 wurde das Projekt Bewässerung mit Glattwasser, Raum Steinmaur, genehmigt und es wurden folgende Staatsbeiträge zugesichert: Beitragsberechtigte Kosten Beitragssatz Staatsbeitrag in Franken in Franken Technische Vorarbeiten 230 000 100% 230 000 Bauliche Massnahmen 4 270 000 30% 1 281 000 Total 4 500 000 1 511 000 2022 entschied die Bauherrschaft, das Projekt in zwei Baulose aufzuteilen, da es sich bei der Fassung um Spezialbauten im Wasser handelt. Für das Los 1, den Fassungsbau, wurde die technische Leitung getrennt von den Bauarbeiten vergeben. Die gesamte restliche Anlage – die Pumpwerke Glatt, Lätten, Blauwis und Bachs sowie das Wasserschloss Heitlig und der gesamte Leitungsbau – wurden als Los 2 im Generalunternehmerauftrag ausgeschrieben und vergeben. Auf diese Weise erlangte die Bauherrin vor Baubeginn verlässliche Angaben zu den Kosten. Dies war notwendig, um die Finanzierung sicherzustellen und den Genossenschaftsmitgliedern den Entscheid über den Bau zu ermöglichen. Bei der Erstellung des Loses 1 kam es zu folgenden bautechnischen Schwierigkeiten: Flutung der Baugrube, technisch aufwendige Wasserhaltung durch Spundwand im Sandstein und Unsicherheiten in Bezug auf die Kapazität der Saugstränge in der Glatt. Dadurch entstanden beim Bau Mehrkosten für die Fassung von Fr. 360 000. Die Ausschreibung von Los 2 im März 2023 endete mit einer einzigen eingereichten Generalunternehmerofferte. Diese Offerte blieb für den Leitungsbau innerhalb der Kostenschätzung von Fr. 2 700 000. Der jeweilige offerierte Preis für die Pumpwerke war hingegen sehr viel höher als die Kostenschätzung. Die von der Kostenschätzung abweichenden Mehrkosten für die Pumpwerke Glatt, Blauwis, Lätten und Bachs sowie für das Wasserschloss Heitlig belaufen sich auf rund Fr. 920 000. In Anwendung des Beitragssatzes gemäss RRB Nr. 464/2021 ergibt sich für die Mehrkosten Fassung und Pumpwerke folgender Staatsbeitrag: Beitragsberechtigte Kosten Beitragssatz Staatsbeitrag in Franken in Franken Mehrkosten Fassung und Pumpwerke 1 280 000 30% 384 000 Total 1 280 000 384 000

Die Gesamtkosten für die Bewässerung mit Glattwasser, Raum Steinmaur, belaufen sich somit auf Fr. 5 780 000 (Fr. 4 500 000 + Fr. 1 280 000). Nach § 121 Abs. 1 und 3 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG, LS 910.1) übernimmt der Kanton die Ausgaben der technischen Vorarbeiten und leistet an die beitragsberechtigten Kosten in der Talzone einen Beitrag von 30%. Die zuzusichernde zusätzliche Subvention beträgt damit Fr. 384 000. Der Bund hat die Bewilligung für eine Nachsubventionierung der gemeldeten Mehrkosten erteilt unter dem Vorbehalt, dass der Kanton den entsprechenden Kantonsbeitrag zusichert. Gestützt auf § 86 LG ist der zusätzliche Staatsbeitrag zuzusichern. Der genannte Staatsbeitrag wird zulasten des Buchungskreises 8820, Abteilung Landwirtschaft, Konto 5660 9 00000, eigene Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck, übrige, Objektkredit Nr. 88T-200-13-013, verbucht. Die Ausgabe von Fr. 384 000 ist in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, eingestellt, davon Fr. 240 000 im Budget 2024 sowie Fr. 144 000 im Budgetentwurf 2025 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2025–2028.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Aquapool Genossenschaft Steinmaur wird zur Staatsbeitragszusicherung gemäss RRB Nr. 464/2021 an die Mehrkosten der baulichen Massnahmen (Fassungsbau sowie Pumpwerke Glatt, Blauwis, Lätten, Bachs und das Wasserschloss Heitlig) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, an die auf Fr. 1 280 000 veranschlagten beitragsberechtigten Kosten eine zusätzliche Subvention von 30%, vorliegend höchstens Fr. 384 000, zugesichert. Die gesamten beitragsberechtigten Kosten betragen neu Fr. 5 780 000 und die Subvention höchstens Fr. 1 895 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2017)

III. Die Baudirektion wird beauftragt, beim Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen, um Zuerkennung eines entsprechenden Bundesbeitrages nachzusuchen.

IV. Die Ausrichtung der Subvention erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen gemäss RRB Nr. 464/2021, Dispositiv VII und VIII.

V. Für die Ausführung der Arbeiten und die Einsendung der Abrechnung wird eine Frist bis September 2026 gewährt.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an die Aquapool Genossenschaft Steinmaur, Reto Huber, Neubrunnenstrasse 12, 8162 Steinmaur, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on Forest, Art. 86 — read in the version of January 1, 2022; the act was consolidated again on January 1, 2025 and August 1, 2025.