RRB Nr. 1175/2022
Verein okaj zürich, Zürich, Erneuerung der Beitragsberechtigung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. September 2022
1175. Verein okaj zürich, Zürich (Erneuerung der Beitragsberechtigung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG; LS 852.1) kann die Bildungsdirektion Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventionen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Als zusätzliche Aufgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG gelten insbesondere Angebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erprobung besonderer Angebots- und Betreuungsformen, Angebote der Jugendarbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von gemeindeübergreifender Bedeutung. Die Subventionen an Dritte berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesuchstellenden (§ 40 Abs. 3 KJHG). Mit Beschluss Nr. 14/2019 erneuerte der Regierungsrat die Beitragsberechtigung des Vereins okaj zürich, Zürich, für die Jahre 2019 bis 2022 und bewilligte eine jährlich wiederkehrende Ausgabe für eine Subvention in der Höhe von höchstens Fr. 420 000 jährlich. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 ersucht der Verein okaj zürich um eine Erneuerung der Beitragsberechtigung für die Jahre 2023 bis 2026 und um Ausrichtung einer Subvention von jährlich Fr. 420 000. Der parteipolitisch und konfessionell neutrale Verein okaj zürich ist der Dachverband der offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich. Der Verein okaj zürich unterstützt und berät Gemeinden, Behörden, Organisationen, Gremien, Trägerschaften sowie Fachpersonen und Freiwillige im Kanton Zürich zu Themen rund um die Kinder- und Jugendförderung und Kinder- und Jugendpartizipation, stellt Fachwissen zur Verfügung, bietet Weiterbildungen an und initiiert und begleitet innovative Projekte, in denen aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen aufgenommen werden. Darüber hinaus baut der Verein okaj zürich Netzwerke zur Kinder- und Jugendförderung im Kanton Zürich auf und betreut diese. Die bewährten Dienstleistungen des Vereins okaj zürich stellen eine wichtige zusätzliche Aufgabe im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe dar.
Der Verein okaj zürich erfüllt die Voraussetzungen für eine Zusicherung von Staatsbeiträgen gemäss § 9 des Staatsbeitragsgesetzes. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes für die Dauer von vier Jahren erneuert werden.
Bei den Subventionen gestützt auf § 40 KJHG handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Es ist unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers eine Subvention von jährlich höchstens Fr. 420 000 für die Jahre 2023 bis 2026, insgesamt höchstens 1,68 Mio. Franken, als gebundene Ausgabe zu bewilligen. Die mit RRB Nr. 14/2019 bewilligte wiederkehrende Ausgabe ist mit Wirkung ab 1. Januar 2023 aufzuheben. Mit der Subvention werden durchschnittlich 25% der anrechenbaren Kosten des Vereins okaj zürich gedeckt. Die Vorgabe von § 40 Abs. 1 KJHG, wonach Subventionen von höchstens zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausgerichtet werden, ist damit erfüllt. Die Ausgabe ist in den Planjahren 2023 bis 2026 im Budgetentwurf 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung des Vereins okaj zürich, Zürich, wird auf den 1. Januar 2023 erneuert. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2026. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. Dezember 2025 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.
II. Dem Verein okaj zürich, Zürich, wird für die Jahre 2023 bis 2026 an die anrechenbaren Kosten eine Subvention von höchstens Fr. 420 000 pro Jahr, insgesamt höchstens Fr. 1 680 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, zugesichert.
III. Die mit RRB Nr. 14/2019 bewilligte wiederkehrende Ausgabe wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 aufgehoben.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Verein okaj zürich, Hafnerstrasse 60, 8005 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli