Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1180/2025

Dringliche Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende betreffend Entlastungspaket 27 des Bundes: Auswirkungen für den Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 339/2025

Sitzung vom 19. November 2025

1180. Dringliche Anfrage (Entlastungspaket 27 des Bundes: Auswirkungen für den Kanton Zürich) Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende haben am 27. Oktober 2025 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Mit dem sog. «Entlastungspaket 27» hat der Bundesrat dem National- und Ständerat insgesamt 57 Massnahmen vorgelegt, die den eidgenössischen Finanzhaushalt entlasten sollen. Im Jahr 2027 will der Bundesrat so 2,4 Milliarden Franken einsparen, ab 2028 rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Gemeinhin geht man davon aus, dass die Kantone von Massnahmen im Umfang von etwa 1 Milliarde Franken direkt betroffen sind. Viele der Sparmassnahmen haben direkte Auswirkungen auf den Finanzhaushalt des Kantons Zürich. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. In welchen staatlichen Bereichen und Institutionen erwartet der Regierungsrat Mindereinnahmen, die auf das «Entlastungspaket 27» zurückgehen? Wie viele sind es pro Bereich oder Institution? Und wie viele sind es insgesamt? (Bitte um eine detaillierte Auflistung für die Jahre 2027 und 2028.)

2. Welche Mehrausgaben sind für den Kanton in den betroffenen Bereichen und Institutionen zu erwarten? (Bitte um eine detaillierte Auflistung für die Jahre 2027 und 2028.)

3. Mit welchen weiteren Auswirkungen rechnet der Regierungsrat durch Kürzungen im Rahmen des «Entlastungspakets 27»? Gemeint sind Kürzungen, die zwar den kantonalen Finanzhaushalt nicht direkt betreffen, aber materiell von grossem Interesse für den Kanton sind, zum Beispiel: Kürzungen beim Bahninfrastrukturfonds, Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, Schweizerischer Nationalfonds, bei der Ressortforschung, Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen, Sportförderung, Kulturförderung, Förderung alternativer Antriebssysteme, bei Landschaftsqualitätsbeiträgen, bei der Umweltbeobachtung, u. a. (Auch hier bitte eine detaillierte Auskunft über mögliche Auswirkungen in einzelnen Bereichen). Begründung der Dringlichkeit: Festlegung des Kantonsbudgets 2026 sowie des Steuerfusses für die Jahre 2026 und 2027 im Dezember 2025

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Im Hinblick auf die Stellungnahme des Regierungsrates im Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 (vgl. RRB Nr. 398/2025) hat die Finanzdirektion eine Umfrage zu den finanziellen Auswirkungen des Pakets auf den Kanton Zürich bei den Direktionen und der Staatskanzlei durchgeführt. Aus dieser Erhebung lässt sich ableiten, dass nachfolgende Massnahmen Auswirkungen auf den Kanton Zürich haben können (Stand März 2025): Massnahme Finanzielle Auswirkungen zulasten des Kantons Zürich (in Mio. Franken) 2027 2028 Kürzung des Bundesbeitrags für den Schweizerischen Nationalfonds –15,9 –16,4 Kürzung der Ressortforschung –0,6 –0,6 Einfrieren der Ausgaben im Kulturbereich bis 2030 –0,014 –0,014

  • Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung –3,0 –3,0 Kürzung Beiträge für Hauptstrassen –0,3 –0,3 Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr –4,8 –4,9 Kürzung bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich –2,8 –2,8 Kürzungen bei EnergieSchweiz –0,5 –0,5 Verzicht auf Entschädigungen an Einsatzbetriebe für Einsätze –0,02 –0,02 von Zivildienstpflichtigen Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen –24,8 –24,8 Verzicht auf projektgebundene Beiträge an die Hochschulen –4,7 –4,9 Kürzung des Bundesbeitrags für Innosuisse –3,8 –3,9 Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz –3,3 –3,4

  • Reduktion des Subventionssatzes für Projekt- und Innovations­ –4,0 –3,5 beiträge in der Berufsbildung auf höchstens 50% Kürzung des Beitrags an Modellversuche im Straf- und Mass­ Noch nicht Noch nicht nahmenvollzug auf 50% bezifferbar bezifferbar

  • Harmonisierung der Abgeltungsdauer für Integrationspolitik –44,8 –125,3 auf 5 Jahre Verzicht auf Ausbildungsbeiträge Opferhilfe –0,1 –0,1 Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse –3,5 –3,8 und Schiffe

Massnahme Finanzielle Auswirkungen zulasten des Kantons Zürich (in Mio. Franken) 2027 2028 Kürzung der allgemeinen Strassenbeiträge –2,2 –2,1 Verzicht auf weitere Fondseinlagen Landschaft Schweiz Noch nicht Noch nicht bezifferbar bezifferbar Verzicht auf Förderung im Bereich Bildung und Umwelt –0,2 –0,2 Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50% 0,0 –7,6

  • Priorisierung bei Subventionen für Klimapolitik –37,0 –37,0

  • Bundesamt für Energie: Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und –3,0 –3,0 Demonstrationsanlagen Regionalpolitik: Verzicht auf weitere Fondseinlagen und Steuer­ 0,0 –0,3 erleichterungen

  • Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs und Einführung –36,5 –36,5 temporärer Massnahmen zugunsten ressourcenschwacher Kantone Total –195,8 –284,9

Bei den Werten handelt es sich je nach damals verfügbarer Datenlage nur um grobe Schätzungen. Eine erneute Umfrage konnte in der kurzen Frist zur Beantwortung der dringlichen Anfrage nicht durchgeführt werden. Es gilt zu beachten, dass der Bund seit der Vernehmlassung auf Massnahmen verzichtet oder Massnahmen angepasst hat. Massnahmen, auf die verzichtet wurde, sind in der voranstehenden Tabelle nicht mehr aufgeführt. Vom Bund angepasste Massnahmen sind gekennzeichnet (*), wobei es sich um Anpassungen zugunsten der Kantone handelt. Insbesondere wird neu bei der Sportförderung der Bereich «Jugend und Sport» von Kürzungen ausgenommen, bei der Berufsbildung sollen die Pauschalbeiträge an die Kantone nicht reduziert und im Asylbereich soll die Dauer für Abgeltungen an die Kantone nur auf fünf statt vier Jahre verkürzt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton tiefer ausfallen werden als hier beziffert. Zu Frage 2: Der Bund geht davon aus, dass bei den meisten Massnahmen Handlungsspielraum für die Kantone besteht, um die tieferen Bundesbeiträge durch Anpassung kantonaler Leistungen aufzufangen. Ausgehend von der Einschätzung der Expertengruppe des Bundes ist zu erwarten, dass sich von den vorn aufgelisteten Massnahmen nur die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs unmittelbar und vollständig auf den Kantonshaushalt auswirken wird. Bei den anderen Massnahmen erwartet der Bundesrat bzw. Regierungsrat, dass die betroffenen Leis- tungsgruppen des Kantons Zürich die wegfallenden Bundesbeiträge entsprechend der jeweiligen Massnahme kompensieren (z. B. durch Kostensenkung, Leistungskürzung oder Erhöhung der Nutzerfinanzierung). Es werden keine kantonalen Mittel zum Ersatz der wegfallenden Bundesbeiträge zur Verfügung gestellt werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli