RRB Nr. 1229/2017
Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention EBPI, Subvention für Prävention und Gesundheitsförderung 2018 – 2019, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Dezember 2017
1229. Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (Subvention für Prävention und Gesundheitsförderung 2018–2019) Gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1) unterstützen der Kanton und die Gemeinden Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) sowie zur Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention); sie können dazu eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren. Kanton und Gemeinden haben zudem von Gesetzes wegen den Suchtmittelmissbrauch zu bekämpfen. Die Gesundheitsdirektion überwacht den Gesundheitszustand der Bevölkerung, soweit damit nicht die Bundesbehörden betraut sind, und informiert die Öffentlichkeit regelmässig darüber (§ 47 GesG). Sie kann ebenfalls Dritte mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragen. Mit Beschluss Nr. 4050/1991 beauftragte der Regierungsrat das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) mit der Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung, soweit diese Aktivitäten dem Staat obliegen. Das EBPI hat dazu eine Dienstleistungsabteilung «Prävention und Gesundheitsförderung» für den Kanton Zürich eingerichtet und die Mittel für das Gesundheitsmonitoring und die praktische Präventionsarbeit dieser Abteilung zugewiesen. Geleitet wird die Dienstleistungsabteilung Prävention und Gesundheitsförderung von der kantonalen Beauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung. Seit 2000 nimmt die Universität im Auftrag der Gesundheitsdirektion folgende Aufgaben wahr und stellt sie durch das EBPI sicher:
Erwägungen
1. Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsüberwachung – Kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes der Zürcher Bevölkerung und periodische Berichterstattung darüber – Unterstützung des Zürcher Krebsregisters bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung der Finanzierung des Krebsregisters im Kanton – Evaluation ausgewählter präventiver Massnahmen
2. Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich – Gesamtkoordination der präventiven Massnahmen einschliesslich verschiedener Programme auf kantonaler Ebene – Öffentlichkeitsarbeit einschliesslich Präventionskampagnen – Vernetzung und Information der verschiedenen Akteure in der Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Zürich
– nach Absprache Vertretung der Gesundheitsdirektion in nationalen Gremien – Festlegung und Überwachung von Leistungsaufträgen an Partnerorganisationen wie die Fachstellen für Suchtprävention im Kanton Zürich (KFSP) – Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher oder präventiver Interventionsmassnahmen auf der Ebene von Einzelnen (Verhaltensänderung) und von Lebenswelten wie Gemeinde, Familie oder Freizeit (Settings) – Unterstützung von Einzelprojekten in der Gesundheitsförderung und Prävention Die Universitätsleitung legt unter Einbezug des EBPI und in Abstimmung mit der Gesundheitsdirektion die jährlichen Zielsetzungen fest. Die Berichterstattung des EBPI über den Stand der Geschäfte erfolgt halbjährlich. Mit RRB Nr. 1432/2004 ist der Aufgabenbereich um die Umsetzung des kantonalen Konzeptes für Prävention und Gesundheitsförderung erweitert worden. Dabei sind Prävention und Gesundheitsförderung als Querschnittaufgaben in allen Direktionen zu betreiben. Das EBPI kann im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrags projektbezogen Anliegen der Prävention und Gesundheitsförderung aller Direktionen wahrnehmen; deren Umsetzung ist dann von diesen abzugelten (RRB Nr. 1405/2013). Kantonale Programme spielen im Konzept für Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich, das 2004 im Auftrag der Gesundheitsdirektion publiziert worden ist, eine zentrale Rolle (RRB Nr. 1432/2004). Sie kombinieren Interventionen in Schulen, Betrieben und Gemeinden mit Massnahmen in den Bereichen Vernetzung, Policy und Kommunikation. Die Steuerung der Programme Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen sowie des kantonalen Tabakpräventionsprogramms liegt beim EBPI. Ebenfalls liegt die Koordination des direktionsübergreifenden Schwerpunktprogramms Suizidprävention gemäss dem Auftrag des Regierungsrates beim EBPI (RRB Nr. 707/2015). Zur Information der Bevölkerung wurde die Website www.suizidpraevention-zh.ch mit Informationen zu den Ursachen, den Präventionsmöglichkeiten und den Anlaufstellen für betroffene Personen und ihrem Umfeld erstellt. Die Kampagne «Reden kann retten», die in Zusammenarbeit mit den SBB erfolgt und sich an Erwachsene richtet, wird um eine Kampagnenwelle für Jugendliche ergänzt, bei der die Organisation Pro Juventute mit ihrer Website
dritter Partner ist. Anregungen zur Förderung der psychischen Gesundheit der Zürcher Bevölkerung enthält die Kampagne «Wie geht’s Dir?». Die Kampagne, die in Zusammenarbeit mit Pro Mente Sana und anderen Kantonen umgesetzt wird, soll weitergeführt werden.
Die im kantonalen Gesundheitsgesetz verankerte Suchtprävention stellt ein wichtiges Handlungsfeld der Prävention im Kanton Zürich dar. Das EBPI koordiniert die Aktivitäten der acht regionalen Suchtpräventionsstellen und der acht – zwei davon werden zusammengelegt – spezialisierten, kantonsweit tätigen Fachstellen für Suchtprävention. Neben Massnahmen zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs werden auch Präventionsmassnahmen zu stoffungebundenen Suchtverhalten umgesetzt, insbesondere beim Umgang mit digitalen Medien im Kindes- und Jugendalter. Informationen zu Präventionsangeboten und Selbsttests bietet die Website www.suchtpraevention-zh.ch. Zudem legt das EBPI im Auftrag der Sicherheitsdirektion den Leistungsvertrag an das Zentrum für Spielsucht fest. Das Zentrum wird mit Lotteriegeldern finanziert (RRB Nrn. 36/2011 und 731/2013). Der Vernetzung und Information der Akteure in der Gesundheitsförderung und Prävention dienen Veranstaltungen wie der jährliche Präventionstag, die beiden Foren oder die periodische Publikation P&G. Informationen zu den kantonalen Programmen und weiteren Themen, Hinweise auf Veranstaltungen und zahlreiche Drucksachen finden sich auf der Website www.gesundheitsfoerderung-zh.ch. Im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattung wird 2018 zudem ein Spezialbericht zum Thema «Beschäftigte im Gesundheitswesen» publiziert. Die Veröffentlichung soll Grundlagen für die Gesundheitsförderung dieser spezifischen Gruppe der erwerbstätigen Bevölkerung im Kanton Zürich dienen. Das System mit jährlichen Zielsetzungen und einer halbjährlichen Berichterstattung über den Stand der Geschäfte hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit mit dem EBPI gewährleistet eine evidenzbasierte Ausrichtung der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich. Massnahmen in den jeweiligen Themenschwerpunkten werden auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse und konsolidierten Praxiswissens geplant und implementiert. Der Leistungsvertrag mit dem EBPI erlaubt somit eine optimale Nutzung von Synergien zwischen wissenschaftlicher Praxis und praktischen Interventionen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung. Der Personalaufwand der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung für die Planung und Implementation der Aktivitäten wird jährlich pauschal mit Fr. 1 200 000 abgegolten. In diesem Betrag enthalten
ist gemäss § 40 des Universitätsgesetzes und § 15 des Finanzreglements der Universität Zürich eine Overhead-Abgabe von 10% der Einnahmen für erbrachte Dienstleistungen (§ 34 Finanzhandbuch der Universität Zürich, Abs. 1, Anhang 3 b, Stand 3. Mai 2012).
Das Gesundheitsmonitoring und die Gesundheitsüberwachung sind im Gesundheitsgesetz verankert (§ 47 GesG). Die Aufwendungen für diese Forschungstätigkeiten werden der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung wie bisher pauschal abgegolten (Fr. 380 000 pro Jahr). Dies sind insbesondere Forschungsaufgaben zur stetigen Überwachung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung und des kantonalen Krebsregisters. Die jährlichen Aufwendungen für Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Öffentlichkeitsarbeit finanziert die Gesundheitsdirektion direkt. Diese Aufwendungen (Fr. 920 000 pro Jahr) werden zweckgebunden für die Aufgaben des EBPI im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung eingestellt. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung durch das EBPI in den Jahren 2018 und 2019 ist eine Subvention von insgesamt 5 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zu gewähren. Da gemäss § 46 GesG der Kanton Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren kann, handelt es sich gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes um eine gebundene Ausgabe. Der Betrag ist im Budget 2018 und für das Jahr 2019 im KEF 2018–2021 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Zuständigkeit der Universität für Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich wird entsprechend den Erwägungen beibehalten und durch das EBPI sichergestellt.
II. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung durch das EBPI in den Jahren 2018 und 2019 wird an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 5 000 000 eine Subvention von 100%, höchstens aber Fr. 5 000 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zugesichert.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Universitätsleitung, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi