Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1281/2024

Wasserbau, Dübendorf, Opfikon, Wallisellen, Zürich, Umsetzung Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt, Freigabe Teilbetrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2024

1281. Wasserbau (Dübendorf, Opfikon, Wallisellen, Zürich, Umsetzung Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt, Freigabe Teilbetrag)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Glattal gehört in der Schweiz zu den Regionen mit der höchsten Entwicklungsdynamik. Durch die laufende Siedlungs- und Verkehrsentwicklung steigt auch der Erholungsdruck auf die vorhandenen Grünräume. Mit dem Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt soll der siedlungsnahe Erholungsraum entlang des Gewässers aufgewertet und besser zugänglich gemacht werden. Mit dem Fil Bleu Glatt vernetzt sich der Glattraum über attraktive Velo- und Fusswege mit weiteren Freiräumen und Erholungsgebieten und lädt an ausgewählten Orten zum Aufenthalt am Wasser ein. Vorhandene landschaftliche und ökologische Besonderheiten und Werte werden dabei erhalten und gefördert. Neue ökologische und erholungsfunktionale Werte werden mit wasserbaulichen Massnahmen im Glattraum geschaffen. Der Hochwasserschutz wird mit der Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen wo nötig und zweckmässig hergestellt. Mit Beschluss vom 5. September 2022 bewilligte der Kantonsrat für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt einen Rahmenkredit von 63 Mio. Franken (Vorlage 5782a), davon 30 Mio. Franken für den Uferweg und 33 Mio. Franken für Wasserbauprojekte.

B. Umsetzung und geplantes Vorgehen Für die Umsetzung des Freiraumkonzepts sind Anpassungen an der Infrastruktur des Weges und Renaturierungen an den Glattufern erforderlich. Es sind folgende Massnahmen vorgesehen: – Ausbau bzw. Neubau eines chaussierten Glattuferweges auf eine Breite von vier Metern als gemeinsame Verkehrsfläche für den Fuss- und Veloverkehr (regionaler Richtplan Glattal, RRB Nr. 1301/2021); – Schaffung von parkähnlichen Abschnitten und punktuellen Zugängen an die Glatt zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität; – Berücksichtigung des Gewässerraums nach Gewässerschutzgesetz (SR 814.20), um die Uferstreifen für den Natur- und Landschaftsschutz, den Hochwasserschutz und die Erholungsnutzung als Freiräume zu erhalten;

– Renaturierung des Glattraums zur Verbesserung der gewässerökologischen Funktionen, der Erholungsfunktion und zur Erhöhung der Vernetzungsqualität des Naturraumes gemäss den Vorgaben aus dem Gewässerschutzgesetz und gemäss regionalem Richtplan Glattal (RRB Nr. 1301/2021). Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt in Abschnitten und in Anwendung des Wasserwirtschaftsgesetzes (LS 724.11). Die Gesamtprojektleitung (GPL) Fil Bleu Glatt liegt gemeinsam beim Tiefbauamt (TBA) und dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Die Projektleitung für die einzelnen Abschnitte liegt je nach Schwerpunkt der Arbeiten beim AWEL oder beim TBA. Für die Abschnitte auf dem Gebiet der Stadt Zürich ist der Lead beim Tiefbauamt der Stadt Zürich; sie werden jedoch durch die GPL koordiniert und administrativ geführt. Die Kosten der Abschnitte im Stadtgebiet werden über den Rahmenkredit abgerechnet. Die Abschnitte des AWEL auf dem Gebiet der Städte Dübendorf, Wallisellen und Opfikon werden durch den Projektleiter AWEL geführt. Die Ziele der Massnahmen werden jeweils im Rahmen der einzelnen Projektmandate abschnittsbezogen festgelegt. Die Zweckmässigkeit der unterschiedlichen Massnahmen zur Zielerreichung werden im Laufe der weiteren Projektausarbeitung nachgewiesen.

C. Finanzierung, Freigabe Teilbetrag AWEL Mit Beschluss vom 5. September 2022 (Vorlage 5782a) bewilligte der Kantonsrat für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt einen Rahmenkredit von Fr. 63 000 000, davon Fr. 30 000 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, und Fr. 33 000 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Für eine effiziente finanztechnische Projektabwicklung und eine einfachere Kostenkontrolle ist der Teilbetrag AWEL des Rahmenkredits gemäss Vorlage 5782a vom 5. September 2022 gesamthaft freizugeben. Dies entspricht dem Vorgehen gemäss RRB Nr. 1409/2023, mit dem der Teilbetrag TBA als Gesamtes freigegeben wurde. Für übergeordnete Mandate wurde bereits mit AWEL-Verfügung BD01468639 vom 7. Juni 2024 ein Teilbetrag von Fr. 385 000 zulasten der Erfolgsrechnung (Fr. 288 750) und der Investitionsrechnung (Fr. 96 250) der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, freigegeben. Dispositiv I dieser Verfügung ist aufzuheben, da die Kosten im vorliegenden Teilbetrag enthalten sind. Es sind per Ende August 2024 Kosten von Fr. 330 angefallen. Für Personalkosten wurde mit RRB Nr. 276/2023 ein weiterer Teilbetrag von Fr. 1 710 000 freigegeben. Dieser Beschluss bleibt unverändert bestehen.

Der Teilbetrag AWEL ist gemäss Kostenschätzung, Machbarkeitsstudie vom 29. März 2019, wie folgt veranschlagt: in Franken Hochwasserschutzmassnahmen 7 000 000 Revitalisierungsmassnahmen 24 290 000 Zwischentotal 31 290 000 Personalkosten (gemäss RRB Nr. 276/2023) 1 710 000 Total 33 000 000 Der Teilbetrag AWEL wird nach Massgabe des schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018) Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist aus dem Rahmenkredit ein Teilbetrag von Fr. 7 000 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, und von Fr. 24 290 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, freizugeben. Für den Investitionskostenteil betragen die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen/Zuschreibungen und Zinsen) über die Nutzungsdauer von 80 Jahren und einem Zins von 0,75% rund Fr. 113 800 pro Jahr. Der Betrag ist gemäss der untenstehenden Tabelle im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 unter der Projektnummer 85W-901 (Fil Bleu Glatt) eingestellt. Im Budget 2024 sind Fr. 100 000 eingestellt. Die restlichen Fr. 25 440 000 werden in den folgenden Planjahren eingestellt. Budgetdeckung Leistungsgruppe Nr. 8500 (in Franken) KEF 2025 KEF 2026 KEF 2027 KEF 2028 Total Budget Investitionsrechnung 100 000 100 000 150 000 800 000 1 150 000 Kapitalfolgekosten 750 1 500 2 625 8 625 13 500 1 163 500 Budget Erfolgsrechnung 250 000 350 000 500 000 3 500 000 4 600 000 5 763 500

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt gemäss Kantonsratsbeschluss vom 5. September 2022 (Vorlage 5782a) wird ein Teilbetrag von Fr. 31 290 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, freigegeben. Davon gehen Fr. 7 000 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 24 290 000 zulasten der Erfolgsrechnung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)

III. Dispositiv I der AWEL-Verfügung BD01468639 vom 7. Juni 2024 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli