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RRB Nr. 1310/2024

Besondere Schule, Filiale der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Wangen-Brüttisellen, Dürrbach, Bewilligung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2024

1310. Besondere Schule, Filiale der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Wangen-Brüttisellen, Dürrbach (Bewilligung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Sekundarschulpflege Uster beantragt mit Gesuch vom 28. Mai 2024 die Bewilligung für das Führen einer Filiale der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland (KuSs ZO) im geplanten Sportzentrum Zürich in Wangen-Brüttisellen und damit die Erweiterung ihres Kontingents um 35 Plätze für künstlerisch und sportlich begabte Schülerinnen und Schüler. Das Sportzentrum Zürich ist zurzeit im Bau und soll bis Herbst 2026 fertiggestellt werden. Der Schulbetrieb wird im Schuljahr 2026/2027 aufgenommen. Die Filiale «KuSs ZO Dürrbach» soll unter der Trägerschaft der Sekundarschule Uster mit dem Status einer Besonderen Schule gemäss § 14 des Volkschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) und § 12 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) geführt werden und unter der Leitung der KuSs ZO Uster stehen. Die Sekundarschulpflege Uster sprach sich am 31. Januar 2023 einstimmig für eine Filiale aus. Die Schulpflege der Gemeinde Wangen- Brüttisellen hat bereits am 4. Mai 2020 dem Betrieb einer Filiale der KuSs ZO im geplanten Sportzentrum Zürich in Dürrbach zugestimmt. Die Bildungsdirektion, die kantonale Kommission für Nachwuchs- und Leistungssportförderung und das kantonale Sportamt der Sicherheitsdirektion unterstützen das Vorhaben.

2. Rechtliche Grundlagen Gemäss § 14 VSG kann der Regierungsrat für besonders begabte Schülerinnen und Schüler Schulen mit Bildungsschwerpunkten oder Rahmenbedingungen bewilligen, die von der Gesetzgebung abweichen. Der Regierungsrat erteilt einer Gemeinde die Bewilligung, wenn die Schule einem öffentlichen Interesse entspricht und die von der Bildungsdirektion festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt (§ 12 VSV). Grundlage für die Finanzierung der Besonderen Schulen bildet § 62 Abs. 1 lit. a VSG. Die Trägergemeinden der Besonderen Schulen legen die Höhe des Schulgeldes fest. Das Schulgeld richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 (LS 414.17).

3. Einordnung in das kantonale Angebot Zurzeit gelten im Kanton Zürich die folgenden als Besondere Schulen: auf der Sekundarstufe I die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Uster (vgl. RRB Nr. 1845/2006, 65 Ausbildungsplätze), die Kunst- und Sportschule der Stadt Zürich (vgl. RRB Nr. 1846/2006, 185 Ausbildungsplätze), die Sportschule Wädenswil (vgl. RRB Nrn. 1162/2019 und 956/ 2023, 36 Ausbildungsplätze) und ab Schuljahr 2025/2026 als dreijähriger Pilotversuch die Sporttalentklasse Kloten (vgl. RRB Nr. 957/2023, 24 Ausbildungsplätze). Sie umfassen insgesamt 310 Ausbildungsplätze, die vom Regierungsrat bewilligt wurden. In den vergangenen zehn Jahren hat im Kanton Zürich ein starker Ausbau und eine Professionalisierung im Nachwuchsleistungssport stattgefunden. Die Anzahl der Leistungszentren und anerkannten Sporttalente haben sich verdoppelt. Es ist deshalb angezeigt, die Anzahl der vom Kanton bewilligten Schulplätze für anerkannte Sporttalente zu erhöhen. Eine im November 2022 durchgeführte Situationsanalyse des Sportamtes zeigte, dass die Anzahl Sporttalente mit einer Swiss Olympic Talent Card (erforderliche Auszeichnung, um in einer Sportschule aufgenommen zu werden) der Stufe regional wie auch national im Kanton Zürich in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Die bedarfsgerechte Abdeckung mit qualitätsgeprüften Sportschulen entspricht einem der Hauptziele des aktualisierten Konzepts für Nachwuchs- und Leistungssportförderung des Kantons Zürich aus dem Jahr 2022 (vgl. unter zh.ch/de/ sport-kultur/sport/leistungssport.html). Im Zürcher Oberland und in den angrenzenden Regionen sind seit geraumer Zeit die öffentlichen schulischen Angebote für Kunst- und Sporttalente knapp. Die Kontingente der KuSs ZO Uster sind beschränkt. Die Nachfrage für einen Schulplatz an der KuSs ZO und die Qualität der Bewerbungen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Filiale «KuSs ZO Dürrbach» bietet für einige Sportarten eine optimale Schullösung. So bündelt der Zürcher Turnverband im neuen Sportzentrum Zürich seine Leistungszentren für Kunstturnen Frauen (bisher in Rüti), Kunstturnen Männer (bisher in Rümlang), Rhythmische Gymnastik (bisher in Uster), Trampolin (bisher in Rüti) und Akrobatik (bisher in Winterthur). Derzeit gibt es für Talente dieser Sportarten nur für die Rhythmische Gymnastik eine geeignete Sportschullösung im

Kanton Zürich. Mit der Integration der Filiale «KuSs ZO Dürrbach» ins Sportzentrum Zürich wird es möglich sein, für Sporttalente aus dem Turnsport Training und Schule optimal unter einem Dach zu vereinen, was für diese trainingsintensiven Sportarten einen grossen Mehrwert bedeutet. Mit dem Regionalverband Zürich Tennis hat ein weiterer grosser Sportverband sein künftiges Leistungszentrum im Sportzentrum Zü- rich. Somit können auch begabte Tennisspielerinnen und Tennisspieler von einem Schulangebot vor Ort profitieren. Auch Talente aus weiteren Sportarten mit ähnlichen Strukturen und einem hohen Trainingsaufwand sollen in die Filiale aufgenommen werden. Das Sportzentrum Zürich bietet eine ideale Infrastruktur für die Förderung von sportlich begabten Jugendlichen. Es bietet Raum für eine vielfältige, funktionale Nutzung für den Schul-, Freizeit- und Behindertensport wie auch für den Leistungssport. Mit einer integrierten Sportklinik kann auch die sportärztliche und physiotherapeutische Betreuung vor Ort stattfinden. Dank spezieller, von der Sekundarschule Uster ausgebauter Schulräume kann gezielt auf die Bedürfnisse des Schulbetriebes einer Sportschule eingegangen werden. Die Filiale «KuSs ZO Dürrbach» soll als Tagesschule mit Verpflegungsmöglichkeiten vor Ort geführt werden. Der Kanton hat für den Bau des Sportzentrums Zürich einen Beitrag aus dem Sportfonds von 9,5 Mio. Franken zugesichert. Die KuSs ZO verfügt über ein Label als Swiss Olympic Partner School. Die Sportschule ist etabliert und verfügt über 20 Jahre Erfahrung. Die Talente der KuSs ZO errangen in den letzten 20 Jahren jährlich zwischen 35 und 70 Medaillen an Schweizermeisterschaften, insgesamt in den letzten 20 Jahren rund 350 Schweizermeistertitel. Dazu kamen viele internationale Erfolge und mehrere ehemalige Schülerinnen und Schüler der KuSs ZO konnten sich in den letzten Jahren für die Olympischen Spiele qualifizieren.

4. Umsetzung und Rahmenbedingungen Analog zum pädagogischen Konzept der KuSs ZO gelten in der Filiale «KuSs ZO Dürrbach» im Unterricht die Qualitätsanforderungen der öffentlichen Volksschule und die Vorgaben des kantonalen Lehrplans. Der Unterricht findet grundsätzlich in abteilungsdurchmischten Jahrgangsklassen statt. Auch Unterricht in jahrgangsdurchmischten Klassen ist möglich. Unter Einhaltung der kantonalen Vorgaben der Volksschule sind besondere Unterrichtsformen wie Lerncoaching und Unterricht in Lernlandschaften zulässig. Das Unterrichtspensum der Schülerinnen und Schüler beträgt mindestens 22 Wochenlektionen. Der Übertritt an andere Schulen oder der Anschluss an Berufsausbildungen ist zu gewährleisten. Die Sekundarstufe Uster ist für die schulische Förderung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die Verantwortung für die Förderung der besonderen Begabungen im Sport liegt bei den ausserschulischen Partnerorganisationen. Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren wird mit den anderen Besonderen Schulen (der Kunst- und Sportschulen Zürich, der Sportschule Wädenswil sowie der Sporttalentklasse

Kloten) abgestimmt und koordiniert. Somit ist die Gleichbehandlung aller Anmeldungen gewährleistet. Die Filiale «KuSs ZO Dürrbach» entspricht dem Konzept Nachwuchs- und Leistungssportförderung des Kantons Zürich.

4.1 Voraussetzungen für die Aufnahme in die KuSs ZO Dürrbach Voraussetzungen für die Aufnahme in die Filiale «KuSs ZO Dürrbach» sind grundsätzlich dieselben wie für die KuSs ZO Uster und die anderen Besonderen Schulen im Kanton Zürich. Sie umfassen eine bestehende und professionelle Förderung in einem Sportverein oder einem regionalen, eventuell nationalen Sport-Leistungszentrum. Das bedingt ein überdurchschnittliches sportartspezifisches Talent und eine positive Beurteilung des prognostischen Leistungspotenzials. Die Talente sind Mitglieder in einem regionalen oder nationalen Kader oder einer Auswahlmannschaft. Die Jugendlichen gelten als anerkannte Sporttalente, wenn sie über eine Swiss Olympic Talent Card in der für ihr Alter höchsten Förderstufe verfügen. Falls in einer Sportart keine Talent Cards vergeben werden, so ist die Empfehlung des nationalen Verbandes in Absprache mit der kantonalen Beauftragten für Nachwuchs- und Leistungssport notwendig. Der wöchentliche Trainingsumfang von Montag bis Freitag beträgt durchschnittlich mindestens zehn Stunden. Daneben werden auch eine grosse Motivation, Belastbarkeit und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler verlangt. Auch bei Erfüllung sämtlicher Aufnahmekriterien besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in die Talentklasse.

4.2 Finanzierung Die Kunst- und Sportschulen erhalten neben den regulären Vollzeiteinheiten (VZE) zusätzliche Einheiten, um ihre besonderen Anforderungen abzudecken. Der Filiale «KuSs ZO Dürrbach» stehen bereits 2,22 VZE für Unterrichts- und Klassenorganisation zur Verfügung. Zusätzlich werden für den Unterricht 0,01 VZE beantragt (entspricht 61 Wochenlektionen) sowie 0,04 VZE für den Mehrbedarf der Klassenorganisation, was einem Mehrbedarf in diesem Bereich von 0,05 VZE entspricht. Für die Schulleitung stehen bereits 0,10 VZE zur Verfügung. Für den zusätzlichen Aufwand der Schulleitung werden die Mittel um 0,10 VZE erhöht, sodass insgesamt 0,20 VZE für Leitungsaufgaben an der KuSs ZO Dürrbach eingesetzt werden können. Durch die Bewilligung der 35 zusätzlichen Plätze entsteht für Unterricht und Schulleitung somit ein zusätzlicher Bedarf von 0,15 VZE. Der Mehraufwand wird anteilig gemäss § 61 VSG vom Kanton und der Sekundarschule Uster übernommen und ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 der Leistungsgruppe Nr. 7200,

Volksschule, berücksichtigt. Die Wohngemeinden der Eltern sind verpflichtet, das Schulgeld für die Schülerinnen und Schüler, welche die Filiale «KuSs ZO Dürrbach» besuchen, zu übernehmen. Ab Schuljahr 2026/2027 wird die Filiale «KuSs ZO Dürrbach» in den Listen des Regionalen Schulabkommens über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (LS 414.16) und der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (LS 414.17) geführt. Mit diesen Schulabkommen regeln die Kantone den Schulbesuch in anderen Kantonen. Darin wird festgelegt, welche Schulen für Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen offenstehen und welche Abgeltungen die Kantone hierfür untereinander verrechnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Filiale der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland Dürrbach wird ab dem Schuljahr 2026/2027 als Besondere Schule bewilligt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an die Sekundarschulverwaltung Uster, Benno Scherrer, Schulpräsident, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster, sowie an die Sicherheitsdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Volksschulverordnung, Art. 12 — read in the version of August 1, 2023; the act was consolidated again on August 1, 2026.