RRB Nr. 1395/2023
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2023
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023
1395. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuweisung für den Behandlungs- und Nachsorgebereich 2023)
Erwägungen
A. In der Schweiz erhalten die Kantone jährlich 10% des Reinertrags aus der Spirituosenbesteuerung (vgl. Art. 44 Alkoholgesetz [AlkG; SR 680]). Dieser Anteil ist gestützt auf Art. 45 Abs. 2 AlkG zur Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Der Kanton Zürich weist seinen Kantonsanteil jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus zu (nachfolgend: Alkoholfonds; Bestandteil der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht).
B. Der 2023 durch den Bund ausbezahlte Kantonsanteil (Alkoholzehntel 2022) beträgt Fr. 4 971 063. Da Fondsguthaben von Fonds im Fremdkapital seit 2017 zum Kontokorrentzinssatz von 0% verzinst werden, kommen keine weiteren Erträge hinzu. Gemäss dem mit RRB Nr. 2587/1998 festgelegten Verteilschlüssel soll der Sicherheitsdirektion davon 55% bzw. Fr. 2 734 085 für den Behandlungs- und Nachsorgebereich und der Gesundheitsdirektion – mit separatem Beschluss – 45% bzw. Fr. 2 236 978 für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung zugewiesen werden. Die vorgeschriebene jährliche Berichterstattung an den Bund über die Verwendung des Anteils des Kantons Zürich erfolgt durch die Sicherheitsdirektion.
C. Der Anteil der Sicherheitsdirektion am Alkoholzehntel von Fr. 2 734 085 soll wie folgt eingesetzt werden: in Franken Öffentlich-rechtliche und private Alkoholberatungsstellen 2 162 822 im Kanton Zürich, insgesamt Forel Klinik AG, Zürich (Beitragsgesuch vom 3. Juli 2023, 410 000 vgl. auch RRB Nr. 3075/1992) IOGT Schweiz, Zürich (Schweizer Guttempler in der Nachsorgearbeit; 90 000 Beitragsgesuch vom 16. Juni 2023 für ein niederschwelliges Angebot) Fachstellen Sucht Kanton Zürich, Zürich (Beitragsgesuch 30 000 vom 11. August 2023 für Alkohol- und andere Suchtprobleme) Verwaltung des Alkoholfonds durch die Sicherheitsdirektion 25 000 (zugunsten Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt) Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung, Zürich 16 263 (Beitragsgesuch vom 12. Juni 2023 für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätsdatenerfassung bei Alkohol- und Suchtproblemen im Kanton Zürich)
Die Forel Klinik AG, Zürich, erhält gestützt auf RRB Nr. 3075/1992 eine jährliche Pauschale von Fr. 410 000. Die Bewilligung der Beiträge an die verschiedenen öffentlich-rechtlichen sowie privaten Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich und alle weiteren Beiträge fallen gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion. Demnach ergibt sich folgender Bestand des Alkoholfonds: in Franken Fondsbestand 31. Dezember 2022 gemäss RRB Nr. 1554/2022 2 336 618 Erträge 2023 (vom Bund ausbezahlter Kantonsanteil) 4 971 063 Aufwendungen Sicherheitsdirektion –2 734 085 Aufwendungen Gesundheitsdirektion –2 236 978 Fondsbestand 31. Dezember 2023 2 336 618
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Sicherheitsdirektion wird gestützt auf RRB Nr. 2587/1998 ein Betrag von Fr. 2 734 085 für den Behandlungs- und Nachsorgebereich 2023 zugewiesen.
II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des Kantonsanteils am Alkoholzehntel im Frühjahr 2024 Bericht zu erstatten.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli