Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 142/2025

Postulat Urs Glättli und Chantal Galladé, Winterthur, sowie Claudia Hollenstein, Stäfa, betreffend Vorsorgeplanung zum Auffang des Kinderspitals, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 32/2025

Sitzung vom 5. Februar 2025

142. Postulat (Vorsorgeplanung zum Auffang des Kinderspitals)

Erwägungen

Kantonsrat Urs Glättli, Winterthur, sowie die Kantonsrätinnen Chantal Galladé, Winterthur, und Claudia Hollenstein, Stäfa, haben am 27. Januar 2025 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird ersucht, eine Vorsorgeplanung für den Fall einer finanziellen Notlage des Kinderspitals zu erstellen. Es sind verschiedene Szenarien zu entwickeln, um systemrelevante Teile der Spitalversorgung sowie der gewährten Kantonsdarlehen zu sichern. Die Szenarien sollen insbesondere enthalten: – Möglichkeiten zur verstärkten Sicherung gewährter Finanz-Darlehen und Beiträge. – Möglichkeiten für Risikozuschläge bei der Verlängerung bestehender oder neuer Darlehen in Abhängigkeit der Finanzlage der Stiftung. – Möglichkeit und Organisation eines Aufsichtsgremiums, in dem sich der Kanton über Planung, Steuerung und Finanzen informieren und rechtzeitig massgeblich einbringen kann (erweiterte Bau- und Betriebskommission unter Miteinbezug der Finanzkontrolle). – Die Möglichkeit und das Vorgehen zur Verschmelzung systemrelevanter Teile und Aufgaben der Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung (Segment Spitalbetrieb) mit der kantonalen Anstalt Universitätsspital Zürich. – Implementierung der Vorsorgeplanung in die Folgerungen des vom Regierungsrat bestellten Untersuchungsberichts mit Massnahmenplanung. Begründung: Der Kanton Zürich nahm seit jeher eine dominante Stellung gegenüber der Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung ein (vgl. RRB Nr. 100/ 2009). Diese Stellung verpflichtet zur Vorsorge, auch zur Sicherung allfälliger Ausfallrisiken und insbesondere zur Sicherstellung der systemrelevanten Kernaufgaben des Kinderspitals. Das Kinderspital Zürich ist der einzige anerkannte Anbieter hochspezialisierter pädiatrischer und kinderchirurgischer Behandlungen und Untersuchungen im Kanton Zürich. Es verfügt als einziges Kinderspital in der Deutschschweiz über bestimmte hochspezialisierte Versorgungsaufträge der interkantonalen Spitalliste. Kernaufgaben des Kinderspitals sind somit systemrelevant, unverzichtbar und versorgungsnotwendig (RRB Nrn. 1078/2013 und 326/2024). Die Eigenkapitalquote der Stiftung betrug Ende 2023 noch 10%. In ihrer gegenwärtigen Lage kann die Stiftung kurzfristig kein zusätzliches Fremdkapital von Dritten aufnehmen (fehlende

Kreditwürdigkeit). Bei finanzieller Notlage muss der Kanton das Kinderspital finanziell unterstützen, um die Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Dass der Kanton zwar finanzielle Unterstützung leistet, jedoch bei der Steuerung und beim Einsatz seiner Mittel keine unmittelbaren Aufsichts-Möglichkeiten hat, widerspricht einem sorgfältigen Einsatz der Steuergelder und birgt finanzielle Ausfall-Risiken in sich. Da es weiter zu finanziellen Schwierigkeiten kommt und sich diese noch verschärfen, ist es möglich, dass schnell gehandelt werden muss. Die Szenarien einer angezeigten Vorsorgeplanung sollen deshalb im Sinne einer Auslegeordnung verschiedene Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen und der dafür notwendigen Planung aufzeigen. Insbesondere sollen der Rahmen und der Fahrplan einer möglichen Fusion systemrelevanter Teile der Stiftung mit dem Universitätsspital auf der Basis der – bereits bestellten – Kooperationsmöglichkeiten und Synergiepotenziale geprüft, beschrieben und vorbereitet werden, sodass eine solche Fusion in jedem Fall rasch vollzogen werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Urs Glättli und Chantal Galladé, Winterthur, sowie Claudia Hollenstein, Stäfa, wird wie folgt Stellung genommen: Eingangs ist festzuhalten, dass der Begründungstext des Postulats den aktuellen Stand der Entwicklungen nicht aufgreift und lediglich auf ältere Regierungsratsbeschlüsse Bezug nimmt. Tatsächlich hat der Regierungsrat jedoch mit seinen beiden Beschlüssen vom 15. Januar 2025 letztmals auf die angespannte finanzielle Situation der Universitäts-Kinderspitals Zürich – Eleonorenstiftung reagiert (vgl. RRB Nrn. 35/2025 und 36/2025) und diese Beschlüsse in der Medienmitteilung vom 23. Januar 2025 entsprechend kommuniziert (vgl. zh.ch/de/news-ueber-sicht/ medienmitteilungen/2025/01/finanzlage-des-kinderspitals-zuerichweiterhin-kritisch-kanton-spricht-finanziellen-beitrag-verstaerkt-controlling-und-nimmt-einsitz-in-stiftungsrat.html). Dabei wurde auf die Erkenntnisse der verschiedenen Berichte von Res Publica Consulting, der Finanzkontrolle, der BVG- und Stiftungsaufsicht sowie eines externen Gutachtens verwiesen.

Mit Beschluss Nr. 35/2025 hat der Regierungsrat eine weitere Subvention von 25 Mio. Franken, die der Eleonorenstiftung bereits mit RRB Nr. 326/2024 in Aussicht gestellt worden war, zugesichert. Der Betrag wird nach der Bewilligung des Nachtragskredits durch den Kantonsrat ausbezahlt. Damit soll der Betrieb gesichert und die Einhaltung des Businessplans ermöglicht werden. Diese Finanzierung ist mit verschiedenen Auflagen verbunden. Unter anderem wird der Kanton zu seiner Risikominimierung die Entwicklung des Spitals in den nächsten Jahren eng begleiten und dafür wieder eine Vertretung in den Stiftungsrat der Eleonorenstiftung, die Stiftungsexekutive und den Finanzausschuss entsenden. Diese Massnahme wurde sowohl vom Beratungsunternehmen Res Publica Consulting, das von der Gesundheitsdirektion mit einer externen Untersuchung beauftragt wurde, wie auch von der Finanzkontrolle empfohlen. Ebenso ist die Gesundheitsdirektion bereits daran, im Sinne eines vorausschauenden Risikomanagements ein «Downside-Szenario» vorzubereiten für den Fall, dass die Zielgrössen gemäss Businessplan verfehlt werden. Dabei werden für den Eintretensfall Massnahmen geprüft und die nächsten Handlungsschritte festgelegt. Zudem wurden die im Postulat geforderten Synergiepotenziale mit dem Universitätsspital Zürich bereits 2024 aufgenommen. Diese werden im laufenden Jahr konkretisiert. Dies zeigt, dass die Forderung der Postulantinnen und des Postulanten nach einer Vorsorgeplanung für den Fall einer finanziellen Notlage des Kinderspitals bereits umgesetzt wurde. Die Umsetzung erfolgte unter Berücksichtigung der vier verschiedenen Berichte, die in RRB Nr. 35/2025 ausführlich dargelegt sind. Zudem wurden die breite Öffentlichkeit und die Finanzkommission des Kantonsrates informiert. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 32/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli