Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 177/2025

Postulat Harry Brandenberger, Pfäffikon, und Mitunterzeichnende betreffend Ökologische Aufwertung der Aussenräume von Schulhäusern auf Gemeindeebene, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 379/2024

Sitzung vom 26. Februar 2025

177. Postulat (Ökologische Aufwertung der Aussenräume

Erwägungen

von Schulhäusern auf Gemeindeebene) Kantonsrat Harry Brandenberger, Pfäffikon, und Mitunterzeichnende haben am 18. November 2024 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem Bericht darzustellen, wie der Kanton die ökologische Aufwertung von Schulhausanlagen auf Gemeindeebene fördern kann und welche Chancen in der Bildung damit verbunden sind. Die «Empfehlungen für Schulhausanlagen» der Bildungs- und Baudirektion sollen basierend darauf angepasst werden. Begründung: Die Umgebungsgestaltung von Schulhäusern obliegt den Gemeinden. Dieser Raum wird grossmehrheitlich für die Bedürfnisse der Schule wie Spiel- und Sportanlagen, Pausenplätze etc. genutzt. Bei der Ausgestaltung der gesamten Flächen gibt es grosse Unterschiede, die von eintöniger Bepflanzung mit nicht-einheimischen Pflanzen oder Schotterflächen bis zu einer diversen, naturnah gestalteten Umgebung reichen. Viele Gemeinden haben bereits substanzielle Anpassungen gemacht und eigene Leitlinien erarbeitet – dies soll ebenfalls in den Bericht einfliessen und als «Best Practice» einen Benchmark setzen. Eine zusätzliche Belastung der Lehrpersonen soll vermieden werden. Schliesslich sollen auch Themen zu Hitzeminderung und Beschattung aufgenommen werden. Mit zunehmenden Wetterextremen und Hitzeperioden werden die Beschattung der Aussenräume und Kühlung durch Entsiegelung und Bepflanzung immer wichtiger. Gerade bei der Umgebungsgestaltung von Schulhäusern lässt sich nicht nur eine höhere ökologische Wertigkeit erreichen, sondern die Umgebung kann direkt in den Lernstoff integriert werden. «Schule draussen» ist eine in der Pädagogik gängige Methodik, um einen interessanten Unterricht zu gestalten. Es sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für unsere Natur und unterstützt Naturbildung vor Ort.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Harry Brandenberger, Pfäffikon, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat verfolgt mit verschiedenen Strategien, Konzepten und Massnahmenplänen die gleichen Ziele wie die im Postulat formulierten. In der langfristigen Klimastrategie (RRB Nr. 128/2022) werden die Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel festgelegt. Mit 119 Klimaschutzmassnahmen in festgelegten strategischen Handlungsbereichen zum Schutz des Klimas (Gebäude, Verkehr, Abfall/Ressourcen, Konsum und Güter usw.) und zur Anpassung an den Klimawandel (zunehmende Hitzebelastung, Sommertrockenheit, Veränderung von Lebensräumen usw.) arbeiten die Direktionen an der Umsetzung der langfristigen Klimastrategie. Im Standard Nachhaltigkeit Hochbau (RRB Nr. 601/2021) wird beim Thema Natur und Landschaft auf die Anforderungen an die Umgebungsgestaltung eingegangen und festgelegt, dass die Vorgaben von Minergie-Eco einzuhalten sind; zudem sind Dachflächen zu begrünen und die Begrünung von Fassaden ist zu prüfen. Alle Institutionen ausserhalb des Geltungsbereichs, insbesondere auch die Gemeinden, sind eingeladen, den Standard Nachhaltigkeit Hochbau ebenfalls anzuwenden. Im Postulat wird bereits in der Begründung darauf hingewiesen, dass die Umgebungsgestaltung von Schulhäusern auf Gemeindeebene den Gemeinden obliegt. Der Regierungsrat beabsichtigt nicht, in die Gemeindeautonomie einzugreifen. Die vorgeschlagene Ergänzung der Empfehlungen für Schulhausanlagen würde die Gemeinden nicht verpflichten, eine nachhaltigere Umgebungsgestaltung von Schulhäusern durchzusetzen. Viele Gemeinden haben bereits substanzielle Anpassungen gemacht und eigene Leitlinien für Schulbauten erarbeitet. Diese Entwicklung beobachten auch die Bildungs- und die Baudirektion. Deshalb erachtet es der Regierungsrat nicht als notwendig, die Empfehlungen für Schulhausanlagen zu ergänzen, da die bereits bestehenden Hilfsmittel genügen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 379/2024 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli