RRB Nr. 24/2024
Strassen, Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Neubau Kreisel, zusätzliche gebundene und zusätzliche neu Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Januar 2024
24. Strassen (Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Neubau Kreisel, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 193/2020 setzte der Regierungsrat das Projekt auf der Weiacherstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Pfungen für den Neubau des Kreisels sowie von zwei Bushaltestellen und zwei Fussgängerübergängen fest und bewilligte eine Ausgabe von Fr. 4 771 000. Mit den Vorbereitungen für den Baustart wurde festgestellt, dass das Bauprojekt nicht vollständig ist und die Kosten gemäss Kostenvoranschlag vom April 2019 zu tief angesetzt worden sind. Gegenüber der bewilligten Ausgabe fallen zusätzliche Ausgaben von insgesamt Fr. 1 982 000 an.
B. Zusätzliche Ausgaben Die zusätzlichen Ausgaben sind wie folgt begründet: Erwerb von Grund und Rechten – Für den Bau des Bypasses werden drei Grundstücke temporär beansprucht. Die vorübergehende Beanspruchung der Landflächen ist der Eigentümerschaft zu entschädigen. Im Rahmen des Einspracheverfahrens wurde mit dieser eine höhere Entschädigung vereinbart als üblicherweise geleistet wird. Dies führt zu Mehrkosten von rund Fr. 30 000. Diese Kosten waren im Kostenvoranschlag vom April 2019 nicht enthalten. Bauarbeiten – Um den Verkehr während der Bauzeit zweispurig durch die Baustelle führen zu können, wurde ein Bypass erstellt. Die Kosten für den Bau- und Rückbau wurden auf Fr. 370 000 geschätzt. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass der Bypass den Anforderungen einer Ausnahmetransportroute Typ 1 (Totalgewicht bis 480 Tonnen) genügen muss. Infolge der hohen Verkehrslast musste die Konstruktion des Bypasses, der sich im Bereich einer ehemaligen Deponie befindet, angepasst und der Unterbau mittels Bodenersatz verstärkt werden. Das beim Bau des Bypasses anfallende Aushubmaterial wurde neu als Altlast klassiert und musste auf einer Deponie des Typs B entsorgt werden. Dies führt zu Mehrkosten von ungefähr Fr. 360 000. Die Kosten waren im Kostenvoranschlag zu tief veranschlagt.
– Zum Zeitpunkt des Bauprojekts war lediglich vorgesehen, die Beleuchtung im Bereich des Kreisels zu sanieren. Bei einer Neubeurteilung wurde entschieden, die Beleuchtung auf dem gesamten Abschnitt zu erneuern und ein neues Rohrtrassee zu erstellen. In Zusammenhang mit diesen Arbeiten wurde beschlossen, die bestehende Verkehrsmessstelle zu erneuern und auf das Kreiselbauwerk auszurichten. Die Erweiterung umfasst rund 1000 Laufmeter Rohranlagen mit Grabarbeiten, Rohrlieferung und Umhüllung. Dies führt weiter zu einer grösseren Belagsanpassung im Rad- und Gehwegbereich. Die Mehrleistungen für die Erneuerung im gesamten Perimeter betragen rund Fr. 381 000. – Im Rahmen der Einspracheverhandlungen wurde vereinbart, dass die Zufahrten zu den betroffenen Einkaufsgeschäften nicht wie geplant baulich angepasst werden, sondern soweit möglich das heutige Verkehrsregime beibehalten wird. Die stattdessen erforderlichen Anpassungsarbeiten gehen zulasten des Strassenprojekts und führen zu Mehrkosten von ungefähr Fr. 50 000. – Die Baumeisterleistungen wurden im Herbst 2020 ausgeschrieben. Wegen Beschwerden gegen die Vergabe der Baumeisterarbeiten und der damit verbundenen Verzögerungen ist mit Mehrkosten aufgrund der Teuerung von über 10% zu rechnen. Dies führt zu Mehrkosten von rund Fr. 290 000. Nebenarbeiten – Mit dem Entscheid, die bestehende Beleuchtung zu ersetzen, müssen auch neue Leuchtmittel, Kandelaber und die Verkabelung beschafft werden. Mit der Projekterweiterung über die Tössbrücke ist weiter geplant, die wasserunterseitige Beleuchtung auf die Wasseroberseite zu verschieben und so eine bessere Ausleuchtung für den Langsamverkehr zu erreichen. Dies führt zu Mehrkosten von ungefähr Fr. 140 000. – Die Strassenentwässerung wurde mit dem Bauprojekt aufgenommen. Die erforderlichen Massnahmen wurden aber in der Ausschreibung nicht berücksichtigt. Für den Werterhalt muss ein Abschnitt der Leitungen vollständig ersetzt, eine weitere Haltung kann mittels Innensanierung instand gestellt werden. Es ist mit Mehrkosten von rund Fr. 160 000 zu rechnen. – Die Strassenböschung muss wegen der instabilen Hanglage auf einem Abschnitt von rund 20 m mit einer Böschungssicherung versehen werden. Die Massnahmen werden zur Verbesserung des Böschungsunterhalts und der Sicherung des Strassenkörpers erforderlich. Die Notwendigkeit der Böschungssicherung wurde anlässlich der Begehung
zum Baustart festgestellt. Es ist mit Mehrkosten von rund Fr. 84 000 zu rechnen.
Technische Arbeiten – Im Kostenvoranschlag war ein zu tiefes Planerhonorar eingesetzt. Mit der Projekterweiterung, den Beschwerden gegen die Unternehmervergabe und der entsprechenden Unterstützung in den Rechtsmittelverfahren haben sich die Leistungen des Planers weiter erhöht. Die Mehrkosten belaufen sich auf rund Fr. 345 000. – Infolge der Projekterweiterungen sowie teilweise ungenügenden Leistungen des Planers fallen die Eigenleistungen deutlich höher aus. Es ist mit Mehrkosten von ungefähr Fr. 142 000 zu rechnen. Die zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 25. Juli 2023 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Erwerb von Grund und Rechten 140 000 30 000 170 000 Bauarbeiten 3 645 000 1 081 000 4 726 000 Nebenarbeiten 406 000 384 000 790 000 Technische Arbeiten 580 000 487 000 1 067 000 Total 4 771 000 1 982 000 6 753 000
Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 180 270 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 801 730 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 1 982 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Der Beitrag der Gemeinde Pfungen von Fr. 90 000 gemäss Beschluss Nr. 18 vom 17. September 2018 bleibt unverändert. Die zusätzlichen Ausgaben sind als Bruttoausgabe zu bewilligen. Sämtliche Ausgaben, einschliesslich der bereits bewilligten, gehen zulasten der Investitionsrechnung. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 6 753 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 4% 270 120 270 120 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 00000 31% 2 093 430 2 093 430 Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 6% 405 180 405 180 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 59% 3 984 270 3 984 270 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 3 984 270 2 768 730 6 753 000
Das Vorhaben verursacht, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 90 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 192 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 4% 270 120 1 000 2,5% 7 000 Staatsstrassen 31% 2 048 430 7 500 2,5% 51 000 Fahrradanlagen 5% 360 180 1 500 2,5% 9 000 Erneuerung Staatsstrassen 60% 3 984 270 15 000 2,5% 100 000 Zwischentotal 25 000 167 000 Total 100% 6 663 000 192 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81198, Gemeinde Pfungen, 7 Weiacherstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt für den Neubau des Kreisels, von zwei Bushaltestellen und zwei Fussgängerübergängen an der 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, in der Gemeinde Pfungen werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 193/2020 von insgesamt Fr. 4 771 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 1 982 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur neuen Ausgabe von Fr. 1 967 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 801 730 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 768 730, und 2. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 2 804 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 180 270 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 3 984 270. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 6 753 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli