RRB Nr. 256/2025
Strassen, Uster, Innere Büelen, Riedikon, Erwerb von Kompensationsrechten für Fruchtfolgeflächen, zusätzliche neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2025
256. Strassen (Uster, Innere Büelen, Riedikon, Parzelle Kat.-Nr. B7334, Erwerb von Kompensationsrechten für Fruchtfolgeflächen; zusätzliche neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1279/2024 bewilligte der Regierungsrat für den Erwerb von Kompensationsrechten für Fruchtfolgeflächen (FFF) eine neue Ausgabe von Fr. 2 564 730. Der Erwerb von FFF-Kompensationsrechten ist mehrwertsteuerpflichtig, was in der Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1279/2024 nicht berücksichtigt wurde. Gegenüber der bewilligten Ausgabe fallen daher Mehrkosten von Fr. 207 743 an.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 18. Februar 2025 wie folgt: Bewilligte Ausgaben Zusätzliche Ausgaben Zur Verfügung stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Bauarbeiten 2 564 730 207 743 2 772 473 Total 2 564 730 207 743 2 772 473 Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 207 743 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 79 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Staatsstrassen 100% 2 772 473 10 500 2,5% 69 000 Zwischentotal 10 500 69 000 Total 100% 2 772 473 79 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84A-55-110, Stadt Uster, Innere Büelen, Parzelle Kat.-Nr. B7334, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Erwerb der Kompensationsrechte für Fruchtfolgeflächen der aufgewerteten Parzelle Kat.-Nr. B7334 in der Stadt Uster wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1279/2024 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 207 743 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 772 473.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli