RRB Nr. 266/2023
Abordnung in den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. März 2023
266. Abordnung in den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Flughafen Zürich AG (FZAG) ist gemäss Art. 762 OR eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft. In solchen Gesellschaften gilt es, die öffentlichen Interessen der beteiligten Körperschaft mit den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmung in Einklang zu bringen. Der Verwaltungsrat der FZAG besteht nach Art. 18 Abs. 1 der Statuten aus sieben bis neun Mitgliedern. Gemäss § 7 des Flughafengesetzes (LS 748.1) und Art. 18 Abs. 4 der Statuten der FZAG steht dem Kanton Zürich das Recht zu, mehr als einen Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrates im Sinne von Art. 762 Abs. 1 OR in den Verwaltungsrat der Gesellschaft abzuordnen (drei von sieben oder acht bzw. vier von neun Verwaltungsratssitzen). Heute setzt sich der Verwaltungsrat aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen. Somit hat der Kanton Anrecht auf drei Sitze im Verwaltungsrat. Nach § 18 des Flughafengesetzes ernennt der Regierungsrat die Staatsvertretung im Verwaltungsrat und beruft sie ab. Dabei steht es dem Kanton frei, ob er Regierungsmitglieder oder mandatierte Dritte in den Verwaltungsrat abordnet. Gegenwärtig besteht die Abordnung des Kantons aus der Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion und zwei mandatierten Privatpersonen (vgl. RRB Nr. 273/2015). Da an der Beteiligung ein bedeutendes politisches und strategisches Interesse des Kantons besteht, ist die Vertretung durch ein Regierungsmitglied im Verwaltungsrat weiterhin gerechtfertigt (Ziff. 12.3 der Richtlinien über die Public Corporate Governance). Es sind daher weiterhin ein Regierungsmitglied und zwei mandatierte Privatpersonen in den Verwaltungsrat abzuordnen. Der Kanton führt die bedeutenden Beteiligungen mit einer Eigentümerstrategie. Für die FZAG hat der Regierungsrat erstmals 2008 eine Eigentümerstrategie festgelegt (RRB Nr. 802/2008). Diese wurde mit Beschluss vom 28. Oktober 2015 überprüft und überarbeitet (RRB Nr. 1003/2015). Die Mandatierung der Staatsvertretung erfolgt in der Regel für die Dauer von acht Jahren. Die heutige Mandatsträgerin und der heutige Mandatsträger wurden 2015 in den Verwaltungsrat der FZAG abgeordnet. Dennoch soll auf eine zeitgleiche Ablösung verzichtet werden. Zum einen wird sich die Zusammensetzung des Verwaltungsrates 2023 auch ohne die Änderung der Staatsvertretung verändern. So wird der bisherige Verwaltungsratspräsident abtreten und durch ein bisheriges
Verwaltungsratsmitglied ersetzt. Dementsprechend wird die Generalversammlung ein neues Verwaltungsratsmitglied wählen. Um eine gewisse Kontinuität in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates insgesamt nicht zu gefährden, soll die Ersetzung der vom Kanton Mandatierten gestaffelt erfolgen. Damit wird auch verhindert, dass bei der Staatsvertretung gleichzeitig zwei Mandatierte ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist Dipl. Ing. ETH Vincent Albers als vom Kanton abgeordnetes Verwaltungsratsmitglied für weitere zwei Jahre zu bestätigen. Gestützt auf Ziff. 8.2 des Mandatsvertrages ist Dr. iur. Eveline Saupper unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Verwaltungsrat der FZAG abzuberufen und durch eine andere Person zu ersetzen.
2. Abordnung Für die Nachfolge von Dr. Eveline Saupper wurde mit Unterstützung durch ein externes Beratungsunternehmen ein umfassendes Auswahlverfahren durchgeführt. Ausgehend von einem detaillierten Positionsprofil wurden geeignete Personen identifiziert und mit der Volkswirtschaftsdirektion besprochen. Daraufhin wurde eine Liste von Kandidatinnen erstellt, die im Anschluss direkt angesprochen wurden. Nach den Interviews mit drei Kandidatinnen wurde ein vertraulicher Bericht mit Empfehlung zuhanden der Volkswirtschaftsdirektion verfasst. In einer weiteren Runde mit detaillierten Interviews mit den drei Kandidatinnen wurden alle drei Kandidatinnen als gute Optionen für den Sitz im Verwaltungsrat der FZAG befunden. Eine Kandidatin zog sich nach der zweiten Interviewrunde aus dem Prozess zurück, sodass noch zwei Kandidatinnen verblieben. Nach einer vertieften Beurteilung der Profile schlägt die Volkswirtschaftsdirektion Beatrix Frey-Eigenmann als mandatierte Vertreterin des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der FZAG vor. Lic. rer. publ. HSG Beatrix Frey-Eigenmann ist aufgrund ihres beruf- lichen Hintergrundes und ihrer Lebenserfahrung sehr gut geeignet für das Mandat als Vertreterin des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der FZAG. Sie hat langjährige Führungserfahrung in einem Beratungsunternehmen (Federas Beratung AG) und in einem Bundesamt (Bundesamt für Energie). Zudem übte sie verschiedene Mandate in Stiftungs- und Verwaltungsräten aus (Gesundheitsbereich und Bank). Seit 2012 präsidiert sie die Verwaltungsräte der Spital Männedorf AG und der MRI Zentrum Männedorf AG. Schliesslich hat Beatrix Frey-Eigenmann langjährige Erfahrung auf verschiedenen politischen Ebenen (Gemeinde, Kanton und Bund) und aus verschiedenen Blickwinkeln (Exekutive, Legislative und Beratung).
Beatrix Frey-Eigenmann bringt somit strategische, politische und operative Erfahrungen mit. Vor allem ihre langjährige politische Tätigkeit auf kommunaler und kantonaler Ebene ist für die neue Aufgabe sehr wertvoll, kennt sie doch die Anliegen der Bevölkerung und die politischen Prozesse sehr gut. Zudem ist sie mit komplexen Netzwerken und Themen vertraut. Diese Kompetenzen sind für eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft, die auch öffentliche Interessen verfolgt, sehr wertvoll. Insgesamt erfüllt Beatrix Frey-Eigenmann das Anforderungsprofil für die Wahl in das oberste Führungsorgan der FZAG sehr gut.
3. Mandatsvertrag Die Rechte und Pflichten der Mandatsträgerin sind in einem Mandatsvertrag zu regeln. Damit wird sichergestellt, dass der Kanton die ihm zukommenden Einflussmöglichkeiten wahrnehmen kann. Ein Augenmerk ist vor allem auf jene Bereiche zu richten, in denen gewichtige öffentliche Interessen oder die Staatshaftung berührt ist. Die Vertreterin übt das Stimmrecht unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen des Kantons und der Interessen der Gesellschaft grundsätzlich unabhängig aus. Bei Entscheiden, die einen Bezug zur Eigentümerstrategie haben, orientiert sich die Vertreterin an dieser und stimmt so, dass deren Vorgaben bestmöglich umgesetzt werden. Die Vertreterin pflegt mit dem abgeordneten Regierungsmitglied einen offenen Meinungsaustausch. Der Mandatsvertrag besteht auf unbestimmte Dauer. Der Kanton ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Mandatsträgerin als Mitglied des Verwaltungsrates abzuberufen. Die Mandatierte ist ihrerseits berechtigt, den Mandatsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils auf die nächste ordentliche Generalversammlung hin zu kündigen. Die jederzeitige Beendigung dieses Mandatsvertrages aus wichtigen Gründen (Art. 404 OR) bleibt vorbehalten. Die Mandatierte erhält für ihre Tätigkeit nach Massgabe der Statuten eine angemessene Entschädigung durch die Gesellschaft. Honoraransprüche an den Staat bestehen nicht. Der Vertrag vom 28. Februar 2023 liegt unterschriftsreif vor. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, mit der neuen Mandatsträgerin bis zur Bilanzmedienkonferenz 2023 der FZAG einen Mandatsvertrag abzuschliessen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist sodann zu beauftragen, dem Verwaltungsratspräsidenten der FZAG die Änderungen der Staatsvertretung nach Unterzeichnung des Mandatsvertrages mitzuteilen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abordnung von Dr. Eveline Saupper in den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG wird unter Verdankung der geleisteten Dienste gestützt auf Ziff. 8.2 des Mandatsvertrages per 30. April 2023 beendet.
II. Dipl. Ing. ETH Vincent Albers wird als vom Kanton abgeordnetes Verwaltungsratsmitglied für weitere zwei Jahre bestätigt.
III. Lic. rer. publ. HSG Beatrix Frey-Eigenmann, geboren 1966, wohnhaft in Meilen, wird per 1. Mai 2023 als mandatierte Vertreterin des Kantons in den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG abgeordnet.
IV. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, mit der Mandatierten gemäss Dispositiv III noch vor der Bilanzmedienkonferenz 2023 der Flughafen Zürich AG einen Mandatsvertrag abzuschliessen.
V. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Verwaltungsratspräsidenten der Flughafen Zürich AG die Beschlüsse gemäss Dispositiv I–III nach Unterzeichnung des Mandatsvertrages mitzuteilen.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Bilanzmedienkonferenz 2023 der Flughafen Zürich AG nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an Dr. Eveline Saupper, Stradung 28, 7460 Savognin, Vincent Albers, Zeltweg 34, 8032 Zürich, Beatrix Frey-Eigenmann, Neuwiesenstrasse 44, 8706 Meilen, sowie an die Mitglieder des Regierungsrates, die Staatskanzlei und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli