Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 289/2025

Anfrage Beat Hauser, Rafz, und Monica Sanesi Muri, Zürich, betreffend Ganzheitliche Abschätzung der Folgen der geplanten Deponie (A-E) in Rafz, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 421/2024

Sitzung vom 19. März 2025

289. Anfrage (Ganzheitliche Abschätzung der Folgen der geplanten Deponie [A–E] in Rafz) Kantonsrat Beat Hauser, Rafz, und Kantonsrätin Monica Sanesi Muri, Zürich, haben am 16. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die geplante Abfallgrube der Kategorie A–E (Koordinaten: 2683521 / 1275282 gem. Gis-Browser) in Rafz wurde in den Richtplan des Kanton Zürich aufgenommen. Aufgrund der Lage der Deponie im Einzugsgebiet des Rheins und seiner Nebengewässer sowie aufgrund der geologischen Beschaffenheit in der bestehenden Tongrube sieht sich die Gemeinde mit einer kritischen Entwicklung konfrontiert. Unklar ist auch, wie die Verkehrserschliessung geplant ist, wenn von einer beträchtlichen Zunahme der Transportfahrten auszugehen ist. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie bewertet die Baudirektion die Auswirkungen bei Hochwasser und Überschwemmungen im Gebiet bezüglich Ausbreitung von Schadstoffen? Wie können diese verringert werden?

2. Welche Auswirkungen entstehen für die Gemeinde betreffend zusätzlichen Verkehr auf den Strassen und Schiene auf der Route Eglisau – Flaach – Rafz resp. Zürich – Schaffhausen (Kiesgruben bis zu 360 000 Fahrten, zusätzlich Digitec mit min. ca. 5000 Fahrten pro Jahr, sofern der Zugverlad gelingt.

3. Welche konkreten Massnahmen werden ergriffen, um das Naherholungsgebiet zu erhalten unter dem heutigen Bevölkerungswachstum und der zunehmenden Verkehrslast?

4. Welche Entschädigungen stellt der Regierungsrat für die Anwohner und die Landwirtschaft bereit, die eine Wertminderung ihrer Liegenschaften / Kulturland (Überschwemmung) erfahren, bezogen auf das Risiko einer Grube Kategorie B–E?

5. Welche Haftung übernimmt die Regierung im Falle eines Sondermüllunglücks (Austritt von Dioxinen, Asbest, etc.)? Auch im Bezug auf Minergiehäuser mit Lüftungsanlagen?

6. Wurden auch andere Standorte, die weiter abgelegen sind vom Dorf/ Siedlung in Rafz resp. Rafzerfeld, geprüft?

7. Wie wurden die Nachbargemeinden (In-/Ausland)? Informiert, um aussenpolitischen Schaden abzuwenden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Beat Hauser, Rafz, und Monica Sanesi Muri, Zürich wird wie folgt beantwortet: Zur Aktualisierung der kantonalen Deponieplanung und der Evaluierung von neuen Deponiestandorten hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft das Projekt «Gesamtschau Deponien» durchgeführt. Die Gesamtschau Deponien wird in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 149/2024 betreffend Deponieplanung und Infrastruktur (RRB Nr. 845/2024) ausführlich beschrieben. Dabei wurden rund 400 Standorte im Kanton Zürich geprüft. Daraus wurden 23 neue Standorte für die Aufnahme in den kantonalen Richtplan im Rahmen der Teilrevision 2024 vorgeschlagen. Vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025 wurden die Anhörung und die öffentliche Auflage durchgeführt. Erfahrungsgemäss dauert es rund ein Jahr, bis die Einwendungen ausgewertet sind und die überarbeitete Richtplanvorlage an den Kantonsrat überwiesen werden kann. Anschliessend erfolgt die Beratung in der zuständigen Kommission des Kantonsrates und die Festsetzung der Vorlage durch den Kantonsrat. Zu Frage 1: Beim Bau und Betrieb einer Deponie erfolgt zwangsläufig ein Eingriff in den Wasserhaushalt. Während das Wasser in einer neuen, noch nicht verfüllten Deponie schnell abfliesst, wirkt eine verfüllte Deponie wie ein Schwamm. Dadurch kann sie die Wasserabflüsse regulieren. Das anfallende Sickerwasser wird kontrolliert in ein Oberflächengewässer oder in die Kanalisation eingeleitet, wobei sowohl die Menge als auch die Qualität überwacht wird. Die maximal zulässigen Ablaufspitzen werden durch die zuständige Behörde festgelegt und müssen von der Deponiebetreiberin oder vom Deponiebetreiber durch geeignete Retentionsmassnahmen sichergestellt werden. Somit stellt eine Deponie keine Gefahr für Hochwasser oder unkontrollierte Schadstoffausbreitung dar. Zu Frage 2: Die Festlegung der Zufahrten und die damit einhergehenden Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens. Den Anliegen der Gemeinde entsprechend, soll das Deponiematerial, soweit technisch und logistisch umsetzbar, per Bahn transportiert werden. Am Bahnhof Rafz soll das Material auf Lastwagen umgeladen und entlang der Bahnlinie sowie der ehemaligen Ziegelei in die Deponie transportiert werden. Auch Anlieferungen, die vollständig mit

Lastwagen erfolgen, könnten über diese Route geführt werden, sodass kein Verkehr durch das Dorf Rafz erfolgt. Erste Abschätzungen gehen von einem Güterzug alle zwei Tage und fünf Lastwagen pro Tag aus. Zu Frage 3: In der stillgelegten, alten Lehmgrube hat sich ein bedeutendes Amphibien- und Naherholungsgebiet entwickelt. Jedoch entspricht die derzeitige Gestaltung nicht dem rechtskräftigen Gestaltungsplan des Lehmabbaus. Gemäss dessen Vorgaben müsste die Grube aufgefüllt und anschliessend wieder aufgeforstet werden. Indem die Deponie nördlich der bestehenden Grube nach vorgängigem Lehmabbau erstellt wird, kann die bestehende Grube erhalten bleiben. Das Deponieprojekt bietet die Chance, die bestehende Grube als Amphibienlaichgebiet zu schützen und das Naturschutzgebiet langfristig zu erhalten und aufzuwerten. Zu Frage 4: Für den Bau von Deponien gibt es keine Entschädigungen durch den Kanton. Im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen werden insbesondere Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die Betreiberin oder den Betreiber entschädigt. Zu Frage 5: Auf heutigen Deponien werden nur feste, mineralische Rückstände abgelagert, die kein besonderes Risiko für Unfälle darstellen. Für allfällige Schäden haftet während des Betriebs und der ersten fünf Jahre der Nachsorgedauer die Betreiberin oder der Betreiber. Der Kanton verlangt dazu von der Betreiberin oder vom Betreiber Sicherheitsleistungen in Form einer Bankgarantie. Anschliessend übernimmt der Kanton die Nachsorge und trägt das Risiko einer möglichen Sanierung. Während des Betriebs wird dazu eine Abgabe pro Tonne abgelagertes Material erhoben. Die Verantwortung für die Nachsorge und Sanierung ist in der Deponienachsorgeverordnung (LS 712.12) geregelt. Staubemissionen müssen am Entstehungsort im Rahmen der Deponiebewirtschaftung gezielt verhindert werden, beispielsweise durch Berieselung der Deponie und den Einsatz von Radwaschanlagen. Da der Standort geschützt in einer Geländemulde liegt, besteht nach heutiger Einschätzung keine Gefahr von Staubemissionen im Siedlungsgebiet, weder für manuell noch automatisch belüftete Wohnhäuser. Zu Frage 6: Wie eingangs beschrieben, wurden rund 400 Standorte im ganzen Kanton überprüft. Nur die am besten geeigneten Standorte wurden für den Richtplan vorgeschlagen.

Zu Frage 7: Sämtliche Zürcher Gemeinden wurden schriftlich über die Gesamtschau Deponien informiert (vgl. dazu auch RRB Nr. 845/2024). Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee wurde im Rahmen der Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans zur Stellungnahme eingeladen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli