RRB Nr. 290/2024
Strassen, Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen, 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse, 558 Eglisauerstrasse, Ortsdurchfahrt Eglisau, Sanierung, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. März 2024
290. Strassen (Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen, 4 Zürcher-/ Schaffhauserstrasse, 558 Eglisauerstrasse, Ortsdurchfahrt Eglisau, Sanierung, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 87/2021 bewilligte der Regierungsrat für die Planerleistungen und Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Instandsetzung der 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse in den Gemeinden Eglisau und Glattfelden eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 100 000. Während der Projektierung musste einerseits der Projektperimeter infolge zusätzlichen Landerwerbs für die Einspurstrecke auf der 558 Eglisauerstrasse in der Gemeinde Hüntwangen erweitert werden, anderseits sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 1 750 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – zusätzliche Grundlagenbeschaffungen: Zustandsuntersuchungen der Bauwerke, Bodenuntersuchungen, zusätzliche Belag-, Oberbau- und geotechnische Untersuchungen; – zusätzliches Audit Verkehrssicherheit Stand Bauprojekt; – vertieftes Variantenstudium für Entlastungsrouten mit Leistungsfähigkeitsberechnungen, Verkehrssicherheitsbetrachtungen und Projektierung von provisorischen Massnahmen, Verkehrsdatenerhebung, Einrichten Verkehrsmessstellen; – Erklärvideo Verkehrsführung während Bau; – Lärmschutzuntersuchungen; – generelle Entwässerungsplanung, Begleitung Gestaltung (Ortsbildschutz); – Vertiefung der Massnahmen zur Verkürzung und Optimierung der Bauzeit mit Bau- und Verkehrsphasenplanung, Leistungsabschätzungen und Projektoptimierungen; – Grundlagenerarbeitung und Mitarbeit zur Beantwortung der verschiedenen Postulate und Fragen von Interessenvertretungen. Zusätzliche Besprechungen mit betroffenen Gemeinden und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Klärung der Anliegen, Lösungssuche und Optimierung des Projekts.
Mit dem vertieften Variantenstudium wurden auch Projektoptimierungen erarbeitet, die bei der Bauausführung Minderkosten ermöglichen: – Verzicht auf den Neubau des Rad-/Gehweges ausserorts; – Verzicht auf den Neubau der talseitigen Stützmauer Schaffhauserstrasse; – Verzicht auf zwei Lichtsignalanlagen. Diese Minderkosten werden erst in der Ausführung mit den Baukosten wirksam und haben auf die vorliegende Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Projektierung keinen Einfluss.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenschätzung vom 11. Januar 2024 wie folgt: Bewilligte Ausgaben Zusätzliche Ausgaben Zur Verfügung stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Bauarbeiten 50 000 190 000 240 000 Nebenarbeiten 110 000 110 000 220 000 Technische Arbeiten 1 940 000 1 450 000 3 390 000 Total 2 100 000 1 750 000 3 850 000 Die Gemeinde Eglisau hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 die Übernahme von 10% der Projektierungskosten gemessen an ihrem voraussichtlichen Kostenanteil am Bauvorhaben zugesichert. Gemäss Schreiben des Tiefbauamtes an die Gemeinde Eglisau vom 28. Oktober 2020 entspricht dies Fr. 144 000. Der Kostenverleger gemäss RRB Nr. 87/2021 ist entsprechend wie folgt anzupassen: Kanton Gemeinde Eglisau Total in Franken in Franken in Franken Konto 8400.50111 00000 3 706 000 144 000 3 850 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 3 706 000 144 000 3 850 000 Der Beitrag der Gemeinde Eglisau an die Projektierungskosten bleibt im Rahmen der zusätzlich zu bewilligenden Ausgaben unverändert. Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 750 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Die zusätzliche Ausgabe ist als Bruttoausgabe zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 850 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 100% 3 850 000 3 850 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 3 850 000 3 850 000
Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 144 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 107 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 100% 3 706 000 14 000 2,5% 93 000 Zwischentotal 14 000 93 000 Total 100% 3 706 000 107 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82064, Eglisau, 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Planerleistungen und Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt Eglisau an der 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse und 558 Eglisauerstrasse in den Gemeinden Eglisau, Glattfelden und Hüntwangen wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 87/2021 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 750 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 850 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)
III. Mitteilung an den Gemeinderat Eglisau, Obergasse 17, 8193 Eglisau (ES), sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli