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RRB Nr. 296/2022

Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Instandsetzung Aula, Teilinstandsetzung Gebäudehülle, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022

296. Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Zürich (Instandsetzung Aula, Teilinstandsetzung Gebäudehülle, zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

Ausgangslage Der Regierungsrat bewilligte mit Beschluss Nr. 327/2019 eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 490 000 für die Instandsetzung der Aula sowie die Teilinstandsetzung der Gebäudehülle der Kantonsschulen Freudenberg und Enge. Die baulichen Massnahmen umfassten Instandsetzungsarbeiten an der Verdunkelungsanlage, eine vollständige Asbestsanierung, den Ersatz der Fensterelemente sowie die Erneuerung der Rolllamellen für den Sonnenschutz.

Projektentwicklung Bei der Ausführung der baulichen Massnahmen entstanden Schäden, deren Kosten die Kreditreserven übersteigen. Der Kanton wird diese Mehrkosten aufgrund ergebnisloser Verhandlungen zwar auf dem Rechtsweg geltend machen, trotzdem führen die Schäden zu einer Mehrausgabe. Im Rahmen der Asbestsanierung baute man an den Fassaden fälschlicherweise Gebäudeaussteifungselemente aus. Da danach die statische Sicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet werden konnte, war die Schule gezwungen, die darunter liegende Mensa während zweieinhalb Monaten zu sperren. Daraufhin musste die Fassadenkonstruktion neu geplant und angepasst werden. Diese Mehrkosten konnten durch die Auf- ‌lösung der Kreditreserven gedeckt werden. Damit die Verantwortlichkeit für den Schaden geklärt werden konnte, wurden Vergleichsverhandlungen geführt, die letztlich aber scheiterten. Daher wird der Kanton die Schadensumme an der Fassade auf dem Rechtsweg geltend machen. Die Kosten für diesen Prozess belaufen sich auf rund Fr. 130 000. Kurz nach Abschluss der Erneuerung des Sonnenschutzes mussten vorerst drei Storen ersetzt werden, da diese erneut defekt waren. Zwischen April und Oktober 2021 erhöhte sich die Anzahl defekter Storen auf insgesamt 15, die alle ausgetauscht werden mussten. Die genaue Ursache für diesen Schaden ist noch unklar. Auch in diesem Fall wird der Kanton die Schadensumme geltend machen. Die Kosten für den Schaden und das Gerichtsverfahren belaufen sich auf rund Fr. 240 000, wobei Fr. 160 000 auf den Schaden und Fr. 80 000 auf das Verfahren zurückzuführen sind.

Finanzielles Da es vom Verfahrensausgang abhängt und daher ungewiss ist, ob die Schäden und Verfahrens- und Parteikosten den verursachenden Unternehmen auferlegt werden können, ist die Ausgabenbewilligung zu erhöhen. Es ist eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 370 000 notwendig. Die Kosten für die Instandsetzung der Aula und die Teilinstandsetzung der Gebäudehülle belaufen sich, ungeachtet der angestrebten Kostenauferlegung, neu auf insgesamt Fr. 3 860 000 (Kostenvoranschlag vom 18. November 2021) und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP, in Franken) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten bewilligt Mutation Total 1 Vorbereitungsarbeiten 648 000 –49 994 598 006 2 Gebäude 2 395 000 640 925 3 035 925 3 Betriebseinrichtungen 0 0 0 4 Umgebung 0 0 0 5 Baunebenkosten 27 000 199 069 226 069 6 Reserve 420 000 –420 000 0 9 Ausstattung, 0 0 0 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 3 490 000 370 000 3 860 000

Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% auf (Kostenstand November 2021, Zürcher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2018, Basis 2017, 100,2 Punkte). Für die Schadenbehebung und das Gerichtsverfahren ist gemäss § 36 lit. b und § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 160 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 210 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe für die Instandsetzung der Aula und die Teilinstandsetzung der Gebäudehülle beläuft sich auf Fr. 3 860 000. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 119 452 (Basis Anteil Investitionskosten von Fr. 3 650 000). Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 150 782 4 80 1 885 565 2 450 Hochbauten Rohbau 2 1 531 211 42 40 38 280 5 742 44 022 Hochbauten Ausbau 1 765 710 48 30 58 857 6 621 65 478 Hochbauten Installationen 202 297 6 30 6 743 759 7 502 Hochbauten Ausstattung, 0 0 10 Mobilien Total 3 650 000 100 105 765 13 687 119 452

Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Für die zusätzliche Ausgabe sind in der Investitions- und Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022– 2025 keine Mittel eingestellt. Der Betrag wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Aula und die Teilinstandsetzung der Gebäudehülle der Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Zürich, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 327/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 370 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Davon gehen Fr. 160 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 210 000 zulasten der Erfolgsrechnung. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 860 000.

II. Der Betrag zulasten der Investitionsrechnung von Fr. 3 650 000 wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 36 and Art. 37 — read in the version of January 1, 2022; the act was consolidated again on July 1, 2022 and July 1, 2022.

Cited in