Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 327/2025

Postulat Nicola Yuste, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Bessere Information über bestehende Angebote im Gesundheitswesen zum Schutz von Opfern sexueller Gewalt, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 42/2025

Sitzung vom 26. März 2025

327. Postulat (Bessere Information über bestehende Angebote

Erwägungen

im Gesundheitswesen zum Schutz von Opfern sexueller Gewalt) Kantonsrätin Nicola Yuste, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 3. Februar 2025 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die bestehenden Angebote für Betroffene von sexueller Gewalt mittels einer Informationskampagne in der breiten Bevölkerung besser bekannt gemacht werden können. Ausserdem soll geprüft werden, wie die Wissensvermittlung und Schulung in Zürcher Spitälern mit Notfallstation und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gefördert werden können. Begründung: Der Kantonsrat hat am 18. März 2024 die Motion 323/2021 überwiesen, mit der gefordert wird, zwei Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt an zentraler Stelle zu schaffen. Bis zur Umsetzung dieser Motion erfolgt die medizinische Versorgung und Betreuung von Opfern sexueller Gewalt im Kanton Zürich in allen Spitälern mit Notfallstationen sowie bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Die meisten Fälle werden im USZ sowie – wenn es sich um minderjährige Opfer handelt – im Universitäts-Kinderspital behandelt. Danach folgen das Stadtspital Zürich (Standort Triemli) sowie das KSW. Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention hat der Kanton Zürich seine Leistungen für Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt verbessert. Namentlich wurde 2024 der Aufsuchende Dienst Forensic Nurses am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM- UZH) als Pilotprojekt gestartet. Die Spitäler können mit Einwilligung des Opfers für die Betreuung Forensic Nurses beiziehen, auch ohne Anzeige bei der Polizei. Die Forensic Nurses dokumentieren die Spuren der Gewalttat, beraten die betroffenen Personen und stellen den Kontakt zu den Opferberatungsstellen her. Ab November 2025 wird ein telefonisches 24-Stunden-Beratungsangebot für Opfer von Gewalttaten angeboten. Bis zur Umsetzung der Motion 323/2021 sollen die Sichtbarkeit der bestehenden Angebote sowie die Wissensvermittlung und Schulung der involvierten medizinischen Fachpersonen sichergestellt werden. Hier sieht auch der Regierungsrat des Kantons Zürich Handlungsbedarf (vgl. RRB 1320/2023). Es ist essenziell, dass sowohl die breite Bevölkerung (und damit auch potenzielle Opfer) als auch involvierte Fachpersonen die bestehenden Angebote kennen. Die zu erarbeitende Informations-

und Schulungskampagne soll auch Mitarbeitende von Apotheken (Bezug der Pille danach) und weitere Akteure mit Bezug zu Opfern berücksichtigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Nicola Yuste, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat hat im Herbst 2023 beschlossen, im Rahmen eines Pilotprojekts am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich den «Aufsuchenden Dienst Forensic Nurses» (ADFN) einzurichten (vgl. RRB Nr. 1320/2023). Dieser wurde am 1. April 2024 in Betrieb genommen. Wie bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 34/2025 betreffend Evaluation des Pilotprojekts Aufsuchender Dienst Forensic Nurses ausgeführt, können die Spitäler den ADFN mit Einwilligung des Opfers rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos aufbieten. Die Betreuung der Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt findet unabhängig von einem Beizug der Polizei statt. Das Pilotprojekt ADFN wird von der Gesundheitsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Bildungsdirektion gemeinsam getragen. Im Rahmen des direktionsübergreifenden Projekts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) im Kanton Zürich wurden die drei Direktionen mit RRB Nr. 1254/2024 beauftragt, das Angebot des ADFN auf verschiedenen Kommunikationskanälen für Fachpersonen und Opfer bekannt zu machen (Folgemassnahme 6). Zudem sollen die Forensic Nurses regelmässige Fortbildungen und Schulungen in den Spitälern und bei weiteren involvierten Akteurinnen und Akteuren zum Angebot ADFN und zur Thematik der sexuellen und häuslichen Gewalt leisten. Diese Massnahmen werden seit Einführung des ADFN bereits wie folgt umgesetzt: Mit den Schulungen und Fortbildungen der Forensic Nurses in den Spitälern werden eine allgemeine Wissenserweiterung und Sensibilisierung in Bezug auf das Erkennen und Bekämpfen von sexualisierter und häuslicher Gewalt gewährleistet sowie das kantonsinterne Netzwerk gestärkt. Weiter wurde das Angebot an verschiedenen Fachveranstaltungen vorgestellt, so z. B. am Runden Tisch der Kantonspolizei (Kapo) zur Zusammenarbeit bei schweren Sexualdelikten, am Fachaustausch häusliche Gewalt der Stadt Zürich, bei den Regionalen Psychiatriekommissionen, bei der Direktorenkonferenz des Verbands Zürcher Kranken- häuser, und es wird demnächst an der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands des Kantons Zürich vorgestellt. Fachpersonen wurden darüber hinaus mit Artikeln in Fachzeitschriften informiert.

Parallel hierzu erfolgte die Bekanntmachung des bestehenden Angebots durch Flyer und Plakate beim Spitalpersonal sowie über Social Media, Newsletter-Beiträge, Mailings, die Webseite (zh.ch/de/gesundheit/ strategien-programme/forensic-nurses.html) und eine umfassende Medienarbeit bei der Bevölkerung. Neben zahlreichen Berichterstattungen in verschiedenen Tageszeitungen wurde der ADFN durch ein Filmteam des Schweizer Radio und Fernsehen begleitet (vgl. SRF Impact «Forensic Nurses im Einsatz») und im Rahmen eines Expertengesprächs im Schauspielhaus Zürich vorgestellt. Am 1. April 2025 ist ein Jubiläumsanlass anlässlich des einjährigen Bestehens geplant, zu dem neben Fachpersonen auch die Kantonsrätinnen und Kantonsräte sowie Medienvertretende eingeladen werden. Ein weiterer Ort, der für die Bekanntmachung bestehender Angebote im Kanton von zentraler Bedeutung ist, sind die Schulen. Die vom Kanton mitfinanzierten sexualpädagogischen Fachstellen «SpiZ», «liebesexundsoweiter» und «Lust und Frust» leisten seit mehr als 20 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Prävention sexueller Gewalt an den Schulen der Volksschulstufe und der Sekundarstufe II und informieren im Rahmen des sexualkundlichen bzw. sexualpädagogischen Unterrichts auch über das Angebot des ADFN. Es wird hierbei betont, dass sich Opfer sexueller und häuslicher Gewalt kostenlos und auch ohne Anzeige bei der Polizei durch Forensic Nurses untersuchen lassen können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Forensic Nurses die Opfer nach der Sicherung der Spuren mit deren Einverständnis an eine Opferberatungsstelle weitervermitteln, wo die Opfer sich ebenfalls kostenlos unterstützen und beraten lassen können. Neben diesen Massnahmen werden verschiedene kommunikative Aktivitäten im Bereich der Opferhilfe für Opfer von Gewalt durchgeführt bzw. vorgesehen. Nachdem der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 184/2019 «Gewalt gegen Frauen» als Schwerpunktthema in der Strafverfolgung für die Legislaturperiode 2019–2022 festgelegt hatte, führte die Kapo zusammen mit der Kantonalen Opferhilfestelle und der Staatsanwaltschaft die Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen!» (stopp-gewalt-gegen-frauen. ch/kampagne) durch. Ziel dieser Kampagne war es, die Unterstützungsangebote der Opferhilfe bekannter zu machen. Mit Beschluss Nr. 338/2021 entschied der Regierungsrat, dass diese Kampagne fortgesetzt werden

soll und dabei auch andere Gewaltformen und Bedürfnisse weiterer Opfergruppen einbezogen werden sollen (Massnahme 3.8).

Am 1. November 2025 wird schweizweit die dreistellige zentrale Telefonnummer 142 für Opfer eingeführt. Mit Beschluss Nr. 1042/2024 hat der Regierungsrat den Auftrag für den Betrieb der zentralen Telefonnummer im Kanton Zürich an die Opferberatung Zürich vergeben. Von Gewalt betroffene Menschen werden rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Erstauskünfte zu Fragen der Opferhilfe erhalten und – falls sie dies wünschen – an die jeweils geeignete Opferberatungsstelle weitervermittelt. Ist die Sicherung von Spuren sexueller und/oder häuslicher Gewalt ohne Anzeige und Involvierung der Polizei gewünscht, wird der zentrale Telefondienst die anrufende Person an den ADFN weiterleiten. Zur Bekanntmachung der zentralen Telefonnummer 142 für die Opferhilfe hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eine nationale Präventionskampagne ab November 2025 vorgesehen. Diese Kampagne ist Teil von Massnahme 3.1.1.6 der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes «Nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt» und soll 1,5 Mio. Franken kosten. Eine gleichzeitige Kampagne der Kantonalen Opferhilfestelle in demselben Zeitraum würde keine Wirkung zeigen. Es ist jedoch geplant, im Anschluss an die nationale Kampagne eine kantonale Kampagne zur Bekanntmachung des gesamten Opferhilfeangebots einschliesslich des ADFN durchzuführen. Bereits im laufenden Jahr wird in Absprache mit der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt der Kapo geprüft, welche Berufsgruppen in ihrem Arbeitsalltag in Kontakt mit Opfern von Gewalt kommen könnten. Ziel ist es, dass diese über die Opferhilfe und ihre Angebote einschliesslich des ADFN informiert sind und ihre eigene Bedeutung für den Zugang zur Opferhilfe kennen. Die Opferhilfe wird hierzu Fachpersonen sensibilisieren und schulen. Abschliessend kann festgehalten werden, dass das Erstellen einer Informations- und Schulungskampagne, wie dies das vorliegende Postulat fordert, aufgrund der bereits umgesetzten, laufenden und geplanten Aktivitäten nicht erforderlich ist. Die Bekanntmachung der bestehenden Angebote für Betroffene von sexueller und häuslicher Gewalt erfolgt bereits zielgruppengerecht und wird auch zukünftig weiter vorangetrieben. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 42/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli