Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 332/2024

Strassen, Umfahrung Eglisau, Neubau Umfahrungsstrasse, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2024

332. Strassen (Umfahrung Eglisau, Neubau Umfahrungsstrasse, zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 333/2023 hat der Regierungsrat zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 2319/2022 eine zusätzlich gebundene Ausgabe von Fr. 720 000 zur Erarbeitung des Vorprojekts light und der Kreditvorlage für die Umfahrung Eglisau bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 700 000. Im Zuge der Erarbeitung des Vorprojekts light und des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 des Strassengesetzes (LS 722.1) werden aufgrund neuer Erkenntnisse aus den Stellungnahmen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie den Expertinnen und Experten, den Besprechungen mit den kantonalen Ämtern und Fachstellen, den geologischen Untersuchungen sowie der vertieften Projektierung Zusatzaufwendungen erforderlich, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 600 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – zusätzliche Leistungen für Expertise in den Bereichen Recht, Landschaft und Umwelt, für Fachspezialistinnen und -spezialisten Gesamtverkehrsmodell, für Bauherrenunterstützung und Eigenleistungen zwecks Erarbeitung des Argumentariums und des Objektkreditantrags; – ergänzende Projektierungsleistungen und Beurteilungen zur bergmännischen Ausführung des Zufahrtstunnels (zwecks Nachweis grösstmöglicher Schonung des im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler inventarisierten Gebietes); – zusätzliche Beurteilung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse bezüglich bergmännischer Ausführung der Zufahrtsstrecken sowie Monitoring Inklinometer.

B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben für die Erarbeitung der Kreditvorlage gemäss Kostenvoranschlag vom 14. Februar 2024 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Nebenarbeiten 120 000 120 000 Technische Arbeiten 1 580 000 600 000 2 180 000 Total 1 700 000 600 000 2 300 000

Für die Mehrkosten der Phase Vorprojekt light ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 600 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 300 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 2 300 000 2 300 000 Staatsstrassen Total 100% 2 300 000 2 300 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 66 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 2 300 000 8 500 2,5% 58 000 Zwischentotal 8 500 Total 100% 2 300 000 66 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82122, Eglisau, Umfahrung Eglisau, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024– 2027 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Phase Vorprojekt light der Umfahrung Eglisau und die Erarbeitung der Kreditvorlage wird zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 2319/2022 und RRB Nr. 333/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 600 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 300 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli