RRB Nr. 345/2025
Anfrage Urs Wegmann, Neftenbach, Renata Grünenfelder, Zürich, und Nadia Koch, Rümlang, betreffend Verbesserung der Situation im Veterinärmedizinischen Bereich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 16/2025
Sitzung vom 2. April 2025
345. Anfrage (Verbesserung der Situation im Veterinärmedizinischen Bereich) Kantonsrat Urs Wegmann, Neftenbach, sowie die Kantonsrätinnen Renata Grünenfelder, Zürich, und Nadia Koch, Rümlang, haben am 20. Januar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Tierärzte werden eine eher grösser werdende Rolle in unserer Gesellschaft spielen. Der Waren-, Tier- und Personenverkehr wird immer intensiver. Hier entstehen grosse Risiken wie Tierseuchen, Zoonosen und Pandemien. Aber auch in ihren Kernaufgaben – der medizinischen Versorgung der Heim- und vor allem auch Nutztiere – bleiben sie stark gefragt. Bereits heute werden zahlreiche Veterinärmediziner:innen aus dem Ausland rekrutiert. Zudem steht auch bei den Veterinärmedizinern eine «Pensionierungswelle» bevor. Die Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeiten, Überstunden, finanzielle Risiken bei eigenen Praxen) sind im Vergleich zu nicht klinischen Tätigkeiten (z. B. Marketing, Forschung) deutlich unattraktiver als im klinischen Bereich. Besonders viele Frauen absolvieren zudem ein Studium der Veterinärmedizin, für welche ein Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Mutterschaft im Vergleich zu anderen Berufsgruppen oft erschwert ist. Für die immer anspruchsvoller werdende Tätigkeit stehen immer weniger Veterinäre zur Verfügung. Dies, obschon nicht weniger Personen ein Studium in der Veterinärmedizin absolvieren. Ein Grund dafür ist, dass bereits zwei Jahre nach dem Abschluss des Studiums lediglich noch 20 bis 25% der Studienabgänger und -abgängerinnen direkt im Beruf tätig sind. Der kognitive Eignungstest vermag jene Personen zu selektieren, welche die besten Perspektiven haben, das Studium schnell und gut abzuschliessen. Nicht berücksichtigt wird, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass diese Person sich auch praktisch für die Ausübung des Berufes als Veterinär oder Veterinärin eignet. Dies trifft im Bereich der Nutztierhaltung, wo die Arbeit auch körperlich sehr anstrengend ist und in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld stattfindet, besonders zu. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat in seiner Antwort auf die Interpellation 053-2024 (Geschäfts-Nr. 2024.RRGR.73) Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Situation verbessert werden könnte. Er weist darauf hin, dass der Kanton Bern auf die Unterstützung des Bundes und auch des Kantons Zürich, welcher zusammen mit dem Mitträger-Kanton Bern
die einzige Veterinärmedizinische Fakultät Vetsuisse an den Universitäten Zürich und Bern mitträgt, angewiesen ist.
Wir bitten den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Gibt es genügend Studienplätze, um den Bedarf an Veterinärmediziner:innen im Inland zu decken?
2. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen für Tierärztinnen und Tierärzte im klinischen Bereich und die Verweildauer insbesondere von Frauen nach einer Mutterschaft im Beruf zu verlängern respektive einen Wiedereinstieg zu ermöglichen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, den Vorschlag des Regierungsrates Bern zu unterstützen, dass 20 Prozent der Studienplätze für Kandidierende reserviert werden, die sich über einen alternativen Bildungsweg für das Studium vorqualifiziert haben?
4. Ist der Regierungsrat gewillt, sich in der Schweizerischen Hochschulkonferenz für die Schaffung dieses alternativen Zugangswegs zum Studium der Veterinärmedizin gestützt auf Art. 23, Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und der Koordination im schweizerischen Hochschulbereich einzusetzen?
5. Wie kann die Verweildauer von Frauen im Beruf erhöht werden?
6. Welche weiteren Massnahmen sieht der Regierungsrat, um die Situation im veterinärmedizinischen Bereich zu verbessern?
7. Braucht es hierfür gesetzliche Anpassungen und falls ja, welche?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Urs Wegmann, Neftenbach, Renata Grünenfelder, Zürich, und Nadia Koch, Rümlang, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Ausbildung der Tierärztinnen und -ärzte ist schweizweit die Vetsuisse-Fakultät mit ihren beiden Standorten in Bern und Zürich verantwortlich. Die Fakultät gründet auf der Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom 6. Dezember 2005 (LS 415.442). Die Aufnahmekapazität für das Studium in Veterinärmedizin ist u. a. aufgrund der hohen Ausbildungskosten und der Anforderungen an die Infrastruktur und Praktikumsplätze beschränkt (Numerus Clausus). Am Standort Bern stehen zurzeit 82 Studienplätze zur Verfügung, die Universität Zürich bietet 90 Studienplätze pro Jahrgang an (RRB Nr. 832/2024). Es besteht ein allgemeiner Konsens, dass die Vetsuisse-Fakultät zu wenig Studienplätze anbietet, um den Bedarf mit in der Schweiz ausgebildeten Tierärztinnen und -ärzten zu decken. Dies zeigt sich auch an der weiterhin hohen Zahl der anerkannten und registrierten Diplome aus dem Ausland.
Die Ausbildungskapazität der Vetsuisse-Fakultät ist damit ein wesentlicher Faktor für die zukünftige Bedarfsplanung von Tierärztinnen und -ärzten in der Schweiz. Für eine nachhaltige Planung sind aber die gesellschaftlichen wie auch die berufstypischen Rahmenbedingungen von ebenso grosser Bedeutung (vgl. auch die Beantwortung der Fragen 2 und 5). Der Vetsuisserat hat deshalb die Vetsuisse-Fakultät Ende 2024 beauftragt, alle relevanten Planungsfaktoren einer systematischen Analyse zu unterziehen und gestützt darauf einen konkreten Massnahmenkatalog auszuarbeiten (vgl. Beantwortung der Fragen 6 und 7). Zu Fragen 2 und 5: Der bestehende Mangel an qualifiziertem tierärztlichem Personal wird durch gesellschaftliche Entwicklungen, wie das allgemeine Bedürfnis nach Teilzeitarbeit oder nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Freizeit, verschärft. Hinzu kommen berufsspezifische Faktoren. Dazu zählen die langen Präsenzzeiten, die starke körperliche Beanspruchung, die tiefe Entlöhnung während der Assistenzzeit, aber auch der herausfordernde Umgang mit den Tierhaltenden und deren teilweise fehlendes Verständnis für Tierschutzmassnahmen. Insbesondere im Nutztierbereich sind zudem der Notfalldienst in der Nacht und an Wochenenden zu erwähnen. Durch die Neugestaltung des veterinärmedizinischen Curriculums in den letzten Jahren und die Schwerpunktlegung auf eine Erhöhung der praktischen Tätigkeit im Studium konnte die Vorbereitung der Tierärztinnen und Tierärzte auf die Berufsausübung deutlich verbessert werden. Um die Verweildauer im Beruf zu verlängern, müssten die Arbeitsbedingungen der Tierärztinnen und Tierärzte verbessert werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die Mindestlöhne gemäss den Vorgaben der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Arbeitszeiten eingehalten werden. Gerade bei den berufstypischen Faktoren könnten sodann grössere Praxisgemeinschaften Entlastung bieten, da in einer solchen Organisation zusätzliche betrieblich-organisatorische Möglichkeiten bestehen und in diesem Rahmen insbesondere auch individuelle Arbeitsmodelle angeboten werden können. Im Nutztierbereich stehen Massnahmen zur Förderung der Akzeptanz des Tierschutzes im
Vordergrund, z. B. in Form von Informationskampagnen. In diesem Zusammenhang ist auch eine gezielte juristische Unterstützung der Tierärztinnen und Tierärzte zu erwägen. In Bezug auf spezifische Anliegen und Bedürfnisse von Tierärztinnen erscheinen die Förderung von Fortbildungsmöglichkeiten z. B. mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen, aber auch die Schaffung von «Frauennetzwerken» erfolgversprechend – Letzteres hat sich insbesondere auch im Bereich der Humanmedizin bewährt.
Zu Fragen 3 und 4: Das geltende Zulassungsverfahren mit Eignungstest für das Studium in Veterinärmedizin hat sich grundsätzlich bewährt. Es gibt keine evidenzbasierten Erkenntnisse, dass eine Anpassung des Verfahrens mit einer Quotenregelung zu einer besseren Studierendenauswahl in Bezug auf die spätere Verweildauer im Berufsfeld führt. Diesbezüglich gelten vielmehr die strukturellen Probleme insbesondere im Nutztiersektor als Ursache des Mangels. Erfahrungen aus dem Ausland mit Quoten in der Veterinärmedizin zeigen denn auch, dass solche Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Zudem gibt es bereits heute Studierende mit studienqualifizierenden alternativen Bildungswegen. Eine deutlich grössere Anzahl solcher Studierender ist bei einer Quotenregelung nicht zu erwarten, zumal sich in diesen Fällen die ohnehin schon lange Studiendauer von fünfeinhalb Jahren nochmals deutlich verlängert. Bei dieser Sachlage erweist sich eine Anpassung des Zulassungsverfahrens mit einer Quotenregelung, die zudem anspruchsvolle juristische Fragen aufwerfen würde, als nicht zielführend. Zu Fragen 6 und 7: Die Vetsuisse-Fakultät erarbeitet derzeit die Grundlagen für einen Massnahmenkatalog, um gegen den Mangel an qualifiziertem veterinärmedizinischem Personal anzugehen (vgl. Beantwortung der Frage 1). In diesem Rahmen ist neben einer Erhöhung der Aufnahmekapazität u. a. auch die Aufwertung der nichtärztlichen tiermedizinischen Berufsprofile zu prüfen. Zielführend könnte eine spezielle Weiterbildung tierärztlicher Praxisassistentinnen und Praxisassistenten sein, die Standardeingriffe und Standardbehandlungen im Nutztierbereich unter tierärztlicher Verantwortung durchführen (vgl. dazu sowie in Bezug auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 241/2024 betreffend Zusätzliche Kompetenzen für Tiermedizinische Praxisassistenten und -assistentinnen).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli