RRB Nr. 349/2025
Anfrage Stephan Weber, Wetzikon, und Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, betreffend Kantonale Vergabekriterien bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauaufträgen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 38/2025
Sitzung vom 2. April 2025
349. Anfrage (Kantonale Vergabekriterien bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauaufträgen) Kantonsrat Stephan Weber, Wetzikon, und Kantonsrätin Sonja Rueff- Frenkel, Zürich, haben am 3. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Im Zusammenhang mit dem Rekurs gegen die Auftragsvergabe für den Tiefbau beim Neubau des Forum UZH wünschen wir Transparenz bezüglich der Selektions- und Vergabekriterien für Bauaufträge bei kantonalen Bauprojekten. Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Gibt es beim Kanton standardisierte Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtungen bei der Vergabe von Bauaufträgen? Wenn ja, wo sind sie geregelt?
2. Wer legt die Vergabekriterien und Gewichtungen fest?
3. Welche Eignungs- und Zuschlagskriterien und Gewichtungen gelten beim Neubau des Forum UZH? Gelten die gleichen Kriterien und Gewichtungen für alle Arbeitsgattungen?
4. Sind dies die gleichen Kriterien und Gewichtungen wie bei anderen Bauten, welche durch den Kanton ausgeführt werden?
5. Wenn nein, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtungen gelten bei anderen vergleichbaren kantonalen Bauten des Kantons?
6. Wie wird sichergestellt, dass die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtungen rechtlich stichhaltig sind?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Stephan Weber, Wetzikon, und Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Kanton Zürich bestehen rechtlich geprüfte Vorgaben, Richtlinien und Hilfsmittel für Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung für Bau, Planung und Dienstleistungen, die als Standardisierung verstanden werden können. Diese orientieren sich an der Interkanto- nalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1), der Submissionsverordnung (LS 720.11) sowie an der Beschaffungspolitik des Regierungsrates (RRB Nr. 202/2018). Zu Frage 2: Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die prozentuale Gewichtung der Zuschlagskriterien werden im Rahmen der genannten Vorgaben von der zuständigen Beschaffungsstelle projektbezogen innerhalb des vorgegebenen Rahmens festgelegt und entsprechend in die Ausschreibungsunterlagen übernommen. Zu Frage 3: Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung müssen für jede Arbeitsgattung spezifisch festgelegt werden. Zu Fragen 4 und 5: Es gelten bei allen Bauprojekten des Kantons die gleichen Grundsätze wie beim Neubau des Forum UZH und es werden dieselben Ausschreibungsunterlagen aus der Baukostenmanagement-Applikation PROVIS verwendet. Die Eignungs- und Zuschlagskriterien werden jedoch für die einzelnen Bauprojekte spezifisch für jede Arbeitsgattung festgelegt. Zu Frage 6: Die Beschaffungen durchlaufen einen internen Prüfprozess mit Visumslauf. Hierbei werden namentlich auch die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bezogen auf die einzelnen Ausschreibungen eingehend geprüft.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli