RRB Nr. 356/2025
Strassen, Horgen, 686 Rietwiesstrasse, Strassenausbau, zusätzliche neue und zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. April 2025
356. Strassen (Horgen, 686 Rietwiesstrasse, Strassenausbau, zusätzliche neue und zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 41/2021 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Strasseninstandsetzung sowie die Erstellung eines durchgehenden Trottoirs auf der Westseite der Rietwiesstrasse, die Verbreiterung der bergwärts führenden Fahrspur mit Anordnung eines Radstreifens und für neue Fussgängerübergänge mit Schutzinseln an der Rietwiesstrasse in der Gemeinde Horgen fest und bewilligte dafür eine gebundene Ausgabe von Fr. 710 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 180 000, insgesamt Fr. 1 890 000. Nach der Projektfestsetzung musste einerseits ein Schätzungsverfahren durchgeführt werden, anderseits sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 1 130 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Die Landerwerbspreise wurden mit Stand 2019 ermittelt. Aufgrund der Preisentwicklung des Landpreises kommt es zu Mehraufwendungen. – Die Kosten für die Entsorgung von PAK-haltigen Asphaltbelägen in die thermische Verwertung und die Erneuerung der Strassenentwässerung waren im Kostenvoranschlag vom 13. November 2020, welcher der Ausgabenbewilligung zugrunde lag, nicht berücksichtigt. – Aufgrund des schlechten Belagszustandes wurde der Projektperimeter der Rietwiesstrasse um rund 30 m bis km 2.64 verlängert. – Die Kosten für die Bauarbeiten waren im ursprünglichen Kostenvoranschlag zu tief veranschlagt.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 3. März 2025 wie folgt: Bewilligte Ausgaben Zusätzliche Ausgaben Zur Verfügung stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Erwerb von Grund und Rechten 700 000 250 000 950 000 Bauarbeiten 835 000 770 000 1 605 000 Nebenarbeiten 85 000 85 000 Technische Arbeiten 270 000 110 000 380 000 Total 1 890 000 1 130 000 3 020 000
Der Beitrag der Gemeinde Horgen bleibt im Rahmen der zusätzlich zu bewilligenden Ausgaben unverändert. Die Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Zürich Gemeinde Horgen Gesamte in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Erneuerung Staatsstrassen 1 210 000 30 000 1 240 000 Fussgängeranlagen 975 000 975 000 Fahrradanlagen 805 000 805 000 Total 2 990 000 30 000 3 020 000 Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 600 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 530 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG, insgesamt Fr. 1 130 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Sämtliche Ausgaben, einschliesslich der bereits bewilligten, gehen zulasten der Investitionsrechnung. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 020 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 41% 1 240 000 1 240 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 32% 975 000 975 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 27% 805 000 805 000 Fahrradanlagen Total 100% 1 240 000 1 780 000 3 020 000 Das Vorhaben verursacht, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 30 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 85 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 41% 1 210 000 4 500 2,5% 30 000 Fussgängeranlagen 32% 975 000 3 500 2,5% 24 000 Fahrradanlagen 27% 805 000 3 000 2,5% 20 000 Zwischentotal 2 990 000 11 000 74 000 Total 100% 85 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-10339, Horgen, 686 Rietwiesstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt an der 686 Rietwiesstrasse in der Gemeinde Horgen werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 41/2021 von insgesamt Fr. 1 890 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 1 130 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur neuen Ausgabe von Fr. 1 180 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 600 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 1 780 000, und 2. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 710 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 530 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 1 240 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 020 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli