RRB Nr. 369/2024
Strassen, Hausen a.A./Horgen, 4 Sihltalstrasse, Kreisel Sihlbrugg bis Station Sihlbrugg, Strassensanierung und Lückenschliessung Radweg Sihltal, zusätzliche gebundene und zusätzliche neue Ausgabe, Vergabe Bauarbeiten
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024
369. Strassen (Hausen a. A./Horgen, 4 Sihltalstrasse, Kreisel Sihlbrugg bis Station Sihlbrugg, Strassensanierung und Lückenschliessung Radweg Sihltal, zusätzliche gebundene und zusätzliche neue Ausgabe, Vergabe Bauarbeiten)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 935/2022 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Instandsetzung der Sihltalstrasse und Lückenschliessung Radweg Sihltal an der Sihltalstrasse in den Gemeinden Hausen a. A. und Horgen fest und bewilligte eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 250 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 900 000, insgesamt Fr. 10 150 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Während der Ausschreibungsphase sind ausserordentliche Preissteigerungen und nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 950 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Preissteigerung bei den Asphaltbelägen infolge gestiegener Ölpreise; – Verschärfung der Vorschriften der Baudirektion betreffend die Entsorgung von PAK-haltigen Asphaltbelägen durch thermische Verwertung; – Notwendigkeit des Einsatzes lärmarmer Beläge; – notwendige Sicherungsmassnahmen für Bauen im Bereich von SBB- Anlagen.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenzusammenstellung vom 7. Februar 2024 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 35 000 35 000 Bauarbeiten 7 470 000 950 000 8 420 000 Nebenarbeiten 875 000 875 000 Technische Arbeiten 1 770 000 1 770 000 Total 10 150 000 950 000 11 100 000
Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 675 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 275 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 950 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 11 100 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 71% 7 925 000 7 925 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 29% 3 175 000 3 175 000 Fahrradanlagen Total 100% 7 925 000 3 175 000 11 100 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 318 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschrei- Betrag Baukosten (0,75%) bungssatz in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 71% 7 925 000 29 500 2,5% 198 000 Fahrradanlagen 29% 3 175 000 12 000 2,5% 79 000 Zwischentotal 11 100 000 41 500 277 000 Total 100% 318 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84S-81054, Hausen a. A. und Horgen, 4 Sihltalstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
C. Vergabe Die Bauarbeiten wurden gemeinsam mit verschiedenen Dritten ausgeschrieben. Für die Hauptarbeiten Bauarbeiten liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sechs Angebote von Fr. 8 993 083 bis Fr. 12 348 969 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Walo Bertschinger AG Strassenbau, Zug, zu vergeben.
Zwischen dem Kanton Zürich, der armasuisse, der Wasserversorgung der Stadt Zürich, der Werke Netzbetrieb Elektrizitätswerk Horgen und der Gemeinde Horgen ergibt sich folgender Kostenteiler (netto, einschliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 8 699 108.22 Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz 46 565.37 und Sport, armasuisse Wasserversorgung Stadt Zürich 375 859.84 Werke Netzbetrieb Elektrizitätswerk Horgen 48 630.73 Gemeinde Horgen 31 380.81 Total 9 201 544.97 Die Vertragssumme von Fr. 8 699 108.22 (Anteil Kanton Zürich) gemäss bereinigtem Angebot vom 17. Januar 2024 kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 10 004 000 erhöhen. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81254, 4 Sihltalstrasse, Gemeinden Hausen a. A. und Horgen, aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Sihltalstrasse und die Radweglückenschliessung an der Sihltalstrasse in den Gemeinden Hausen a. A. und Horgen werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 935/2022 von insgesamt Fr. 10 150 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 950 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 7 250 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 675 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 7 925 000, und 2. zur neuen Ausgabe von Fr. 2 900 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 275 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 3 175 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 11100 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Die Bauarbeiten für die Instandsetzung und die Radweglückenschliessung an der Sihltalstrasse in den Gemeinden Hausen a. A. und Horgen werden gemäss Angebot vom 17. Januar 2024 zu Fr. 8 699 108.22 (Anteil Kanton Zürich) an die Walo Bertschinger AG Strassenbau, Zug, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 10 004 000 erhöhen.
IV. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli