Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 370/2024

Altlastensanierungskosten für die Jagdschiessanlagen im Kanton Zürich, Kürzung der Ausgaben

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024

370. Altlastensanierungskosten für die Jagdschiessanlagen im Kanton Zürich (Kürzung der Ausgaben)

Erwägungen

A. Ausgangslage Im Kanton Zürich gibt es rund 450 Kugelfänge (25-m-, 50-m-, 300-m- Schiessanlagen) und drei Jagdschiessanlagen. Die drei Jagdschiessanlagen in Embrach, Pfäffikon und Meilen sowie rund 370 Kugelfänge sind im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Bst. b der Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (SR 814.680) sanierungsbedürftig. Die Sanierungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Betrieb der Anlagen weitergeführt oder eingestellt wird. Mit Beschlüssen Nrn. 1898/2010, 97/2013 und 1106/2019 bewilligte der Regierungsrat insgesamt 46,2 Mio. Franken für altlastenrechtliche Massnahmen an diesen Anlagen (31,7 Mio. Franken in der Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten, und 14,5 Mio. Franken in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur). In den Ausgabenbewilligungen der beiden Leistungsgruppen enthalten waren die geschätzten Ausfallkosten (die der Kanton gemäss Art. 32d Abs. 3 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 [USG; SR 814.01] trägt) aus der Sanierung der drei Jagdschiessanlagen und der 25-m-, 50-m- und 300-m- Schiessanlagen sowie die Kosten des Kantons als Inhaber des Jagdregals und damit als Veranlasser des jagdlichen Prüfungs- und Bedingungsschiessens. Weiter musste der Regierungsrat auch alle Bruttokosten, die dem Amt für Landschaft und Natur (ALN) als Realleistungspflichtiger für die Sanierung der Jagdschiessanlage Embrach anfielen, bewilligen. Die Gesamtkosten für die Sanierung der drei Jagdschiessanlagen wurden in RRB Nr. 1106/2019 auf 20,7 Mio. Franken geschätzt. Die Sanierungen der Jagdschiessanlagen sind bis auf die zweite Sanierungsetappe in Embrach abgeschlossen und abgerechnet.

B. Mehr- und Minderkosten der Jagdschiessanlagensanierungen

1. Jagschiessanlage Embrach Die Kosten für die altlastenrechtliche Sanierung, den Gebäuderückbau, die Rekultivierung und die ökologische Ersatzmassnahmen bei der Jagdschiessanlage in Embrach wurden auf 14,0 Mio. Franken geschätzt (RRB Nr. 1106/2019). Nach Abschluss der ersten Sanierungsetappe und aufgrund der Kostenschätzung für die zweiten Etappe 2024/2025 wird heute mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 19,3 Mio. Franken gerechnet, d. h. mit Mehrkosten von 5,3 Mio. Franken.

Die seit Herbst 2020 entstandenen Mehrkosten sind wie folgt begründet: – tiefer ins Erdreich reichende Schadstoffbelastungen als prognostiziert – zusätzliche Schadstoffbelastungen unter den Kugelfangwällen und am Fusse des Prallhangs – als Konsequenz höhere Untersuchungskosten, Sohlenbeprobungen und in der Folge zusätzlicher Transport und Entsorgung von belastetem Material – ausserordentlich ungünstige Wetterverhältnisse im Bereich des Prallhangs im Frühling 2021 und damit verbundene aufwendige Hangstabilisierung und Ableitung von Hangwasser, um die Sicherheit gewährleisten zu können – Aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Sanierungsetappe wurden die in der zweiten Etappe zu erwartenden Mehrkosten (insbesondere für Mehraushub unter den noch vorhandenen Wällen) eingerechnet. Weiter wurde mit der Zusicherung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) über Abgeltungen gemäss der Verordnung vom 26. September 2008 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten [VASA; SR 814.681] definitiv festgelegt, welche Kosten nicht altlastenrechtlich bedingt und vollständig vom Kanton zu tragen sind (Gebäuderückbau usw. von 0,9 Mio. Franken). 2. Jagdschiessanlage Pfäffikon Für die Sanierung der Jagdschiessanlage in Pfäffikon waren gemäss RRB Nr. 1106/2019 1,2 Mio. Franken vorgesehen. Bedingt durch Mehraushub im ackerbaulich genutzten Bereich und durch eine grössere Ablagerung als erwartet im Zielbereich der Jagdschiessanlage entstanden Mehrkosten von 0,3 Mio. Franken. Die abgerechneten Kosten betragen damit 1,5 Mio. Franken. 3. Jagdschiessanlage Meilen Für die Sanierung der Jagdschiessanlage in Meilen wurden die gemäss RRB Nr. 1106/2019 geschätzten Sanierungskosten von 5,5 Mio. Franken deutlich unterschritten. Die abgerechneten Kosten lagen bei 3,2 Mio. Franken. Änderung der Projektabrechnung von brutto auf netto, Minderkosten Die Gesamtausgabe gemäss RRB Nr. 1106/2019 von 46,2 Mio. Franken ist auf einen Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen gemäss § 38 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611) zu bereinigen, da inzwischen Bundesbeiträge rechtskräftig zugesichert wurden (Nettobetrachtung). Seit 2019 wurden in vier Kostenverteilungsverfügungen (AWEL-Verfügungen Nrn. AL 0177/0077-04 vom 13. Oktober 2022; AL 0056/0010-40 vom 21. April 2023; AL 0056/0010-41 vom 19. Dezember 2022 sowie AL 0156/0093-19 vom 18. Oktober 2023) die

definitiven Kosten gemäss Art. 32d Abs. 4 USG verteilt und die Abgeltungen gemäss VASA beim BAFU beantragt. Die VASA-Abgeltungen für die Jagdschiessanlage Embrach wurden für die erste Etappe mittlerweile mit dem BAFU abgerechnet und für die zweite Sanierungsetappe in Embrach rechtskräftig zugesichert. Die Differenz der VASA-Abgeltung ist höher als die Mehrkosten, daraus ergibt sich im Saldo eine tiefere Ausgabe. Deshalb ist gemäss § 42 Abs. 1 CRG in Verbindung mit § 38 Abs. 1 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1106/2019 zu kürzen. Bei den beiden anderen Anlagen finanzieren die Gemeinden die Gesamtkosten vor, und es wurde jeweils nur der Anteil des Kantons abgerechnet und ausbezahlt. Ausgabenbewilligung (in Mio. Franken) RRB Nr. Kosten Verän- 1106/2019 vorliegend derung Jagdschiessanlage Embrach, altlastenrechtlich 14,0 18,4 4,4 zuzüglich Rückbau und nicht anrechenbare Kosten 0,0 0,9 0,9 Jagdschiessanlage Meilen 5,5 3,2 –2,3 Jagdschiessanlage Pfäffikon 1,2 1,5 0,3 Gesamtsanierungskosten Jagdschiessanlagen (JSA) 20,7 24,0 3,3 VASA-Abgeltungen für JSA Meilen und Pfäffikon (2019: zugesichert / vorliegend: abgerechnet) –2,7 –1,9 VASA-Abgeltungen für JSA Embrach 1. Etappe abgerechnet –5,0 2. Etappe zugesichert –2,4 Kostenanteil Gemeinde Meilen (2019: zugesichert / vorliegend: abgerechnet) –0,2 –0,1 Kostenanteil des Kantons 2019 ohne VASA-Abgeltung für JSA Embrach; 17,8 vorliegend: VASA-Abgeltung abgerechnet und zugesichert 14,6 davon zulasten: Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten 3,3 3,7 0,4 (Ausfallkosten Jagdschützenvereine) Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur: 14,5 10,9 –3,6 Anteil aus obligatorischem jagdlichem Schiessen Kostenanteil des Kantons (JSA beantragt) 17,8 14,6 –3,2 Nettoausfallkosten zulasten Leistungsgruppe Nr. 8510, 28,4 28,4 0,0 Altlasten (25-m-/50-m-/300-m-Schiessanlagen im Kanton) Gesamtkosten Jagdschiessanlagen und Schiessanlagen 46,2 43,0 –3,2

Nach Abzug der bereits ausbezahlten und rechtskräftig zugesicherten VASA-Abgeltungen und den Mehr- und Minderkosten ist neu eine Nettoausgabe von 43,0 Mio. Franken zu bewilligen (davon gehen 10,9 Mio. Franken zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, und 32,1 Mio. Franken zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten). Somit reduziert sich die Gesamtausgabe (netto) um 3,2 Mio. Franken von 46,2 Mio. auf 43,0 Mio. Franken. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a CRG in Verbindung mit Art. 32c und 32d USG und Art. 18 Abs. 1ter des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) handelt es sich vorliegend um eine gebundene Ausgabe.

C. Budgetdeckung Die reduzierte Ausgabe von insgesamt 43,0 Mio. Franken belastet den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 nicht. Die erforderlichen Mittel sind bereits mit bestehenden Rückstellungen sowie den ausbezahlten und zugesicherten Kostenanteilen des Bundes gestützt auf Art. 14 ff. VASA bereitgestellt. Die Mittel setzen sich wie folgt zusammen: Rückstellung bisher Rückstellung neu Reduktion in Mio. Franken in Mio. Franken in Mio. Franken Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten 32,39 32,1 0,29 Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für 11,64 10,9 0,74 Landschaft und Natur Total Rückstellungen 43,0 Bundesbeitrag VASA (nur JSA Embrach) 7,30 Mio. Franken (davon 5,0 Mio. Franken bereits ausbezahlt)

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die für die altlastenrechtlichen Sanierungsmassnahmen bei den Schiessanlagen im Kanton Zürich und den drei Jagdschiessanlagen in Embrach, Pfäffikon und Meilen mit RRB Nrn. 1898/2010, 97/2013 und 1106/2019 bewilligte gebundene Ausgabe wird um Fr. 3 200 000 gekürzt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 43 000 000. Davon gehen Fr. 10 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, und Fr. 32 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on the Protection of the Environment, Art. 32c and Art. 32d — read in the version of January 1, 2024; the act was consolidated again on January 1, 2025, April 1, 2025, April 1, 2026, and August 1, 2026.