RRB Nr. 467/2025
Anfrage Stefan Schmid, Niederglatt, Paul von Euw, Bauma, und Tobias Weidmann, Hettlingen, betreffend Effektive Bedeutung von «Netto 0» 2040, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 60/2025
Sitzung vom 7. Mai 2025
467. Anfrage (Effektive Bedeutung von «Netto 0» 2040) Die Kantonsräte Stefan Schmid, Niederglatt, Paul von Euw, Bauma, und Tobias Weidmann, Hettlingen, haben am 24. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2025 CO 2 «Netto 0» für das Jahr 2040 beschlossen. Das bedeutet einen überaus anspruchsvollen Anstieg des Netto-0-Absenkpfades. Das Gewerbe, die Hauseigentümer, Mieter etc. erhalten, betrachtet ab dem Zeitpunkt jenes Entscheides, 40% weniger Zeit, dieses Ziel zu erreichen. Fachleute sowie die Politik erachten die Zielvorgabe des Bundes, Netto 0 bis 2050, als eine grosse Herausforderung. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Braucht es zukünftig weitere Massnahmen und/oder Verbote auf Gesetzes-/Verordnungsstufe, um den Absenkpfad Netto 0 2040 zu erreichen? Bitte um die Auflistung von Massnahmen und/oder Verboten zur Zielerreichung, welche in diesem Zusammenhang folgen werden.
2. Im Kontext der Dekarbonisierung wird immer wieder darauf hingewiesen, CO2 Emissionen könnten kompensiert werden. Welche Kompensationsmassnahmen stehen nach heutigen Möglichkeiten und nach aktuellem Wissensstand bis 2040 zur Verfügung und innerhalb welcher geographischen Grenzen müssen diese Kompensationen, welche den Emissionen innerhalb der Grenzen des Kantons Zürich angerechnet werden, vorgenommen werden?
3. Wie verhält es sich nach Massgabe der Regierung bezüglich der CO2 - Kompensation und der territorialen Grenzen bei Konsum und Ernährung? a. Wem wir die CO2 -Emission für innerhalb des Kantons produzierte Ware, welche anschliessend ausserhalb des Kantonalzürcher Perimeters weiterverwendet wird, angelastet? Dem geographischen Zielort oder dem Ursprungs- bzw. Be- oder Verarbeitungsort? b. Wie Frage 2 jedoch bei Ware, welche in den Kanton Zürich importiert wird?
4. Der Flughafen Zürich befindet sich innerhalb des Perimeters des Kantons Zürich. Zu welchen Anteilen werden im Zusammenhang mit «Netto 0» die CO2 -Emissionen den entsprechenden gesamtzürcherischen Emissionen angerechnet? Bitte um Angaben nach folgenden Emissionszuordnungen: a. Flugbetrieb international b. Flugbetrieb national c. Betriebsfahrzeuge für den Flughafenbetrieb d. Weiterer betrieblicher Energieverbrauch
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Stefan Schmid, Niederglatt, Paul von Euw, Bauma, und Tobias Weidmann, Hettlingen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die vom Kantonsrat am 27. Januar 2025 beschlossene Änderung des Energiegesetzes (EnerG, LS 730.1; Vorlage 5921) stellt keinen Kurswechsel dar. Sie bestätigt das bisherige Ziel der langfristigen Klimastrategie des Kantons Zürich (RRB Nr. 128/2022). Detaillierte Informationen und eine umfassende Übersicht über die aktuellen und geplanten Massnahmen sind aus der Massnahmenplanung des Kantons Zürich ersichtlich (vgl. zh.ch/de/umwelt-tiere/klima/langfristige-klimastrategie/massnahmen.html). Die Umsetzung der Klimastrategie wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Zu Frage 2: Grundsätzlich ist zwischen Kompensationsmassnahmen (Finanzierung von Emissionsreduktionen ausserhalb des Kantonsgebiets) und Negativemissionen (aktives Entfernen von CO2 aus der Atmosphäre) zu unterscheiden: – Kompensationsmassnahmen: Bei Kompensationsprojekten werden Emissionsminderungen ausserhalb des Kantons finanziert, um die dort erreichten Reduktionen der eigenen Klimabilanz anzurechnen. Beispielsweise könnte Zürich andernorts den Ersatz von Dieselmotoren durch Elektromotoren fördern und sich die eingesparten Tonnen CO 2 gutschreiben lassen. Die Klimastrategie des Kantons Zürich setzt jedoch in erster Linie auf lokale Emissionsvermeidung. Nach heutigem Planungsstand ist keine systematische Anrechnung externer Kompensationen vorgesehen. Vielmehr soll Netto-Null im Kantonsgebiet erreicht werden, indem unvermeidbare Restemissionen durch eigene Negativemissionen ausgeglichen werden.
– Negativemissionen: Als Negativemissionen gelten beispielsweise Techniken zur Abscheidung und dauerhaften Speicherung von CO 2 , das bei der Verbrennung biogener Energieträger (z. B. organische Kehrichtbestandteile, Klärschlamm) entsteht. Solche Ansätze werden derzeit geprüft, etwa im Rahmen von Pilotprojekten in Kehrichtverwertungsanlagen. Auch eine verstärkte Kohlenstoffspeicherung in Böden oder Gebäuden (z. B. durch Humusaufbau in der Landwirtschaft oder Holz als Baumaterial) kann als Negativemission dienen. Mit Blick auf das Netto-Null-Ziel ist vorgesehen, dass der Kanton Zürich seine unvermeidbaren Restemissionen (z. B. aus Industrie und Landwirtschaft) grundsätzlich durch eigene Negativemissionen auf Kantonsgebiet kompensiert. Zu Frage 3: Der Kanton Zürich orientiert sich bei der Emissionsbilanzierung am territorialen Prinzip. Massgebend sind jene Emissionen, die physisch innerhalb der Kantonsgrenzen ausgestossen werden. a. Innerhalb des Kantons hergestellte Ware: Wenn die Ware im Kanton gefertigt und dabei Treibhausgase freigesetzt werden, zählen diese Emissionen zur Zürcher Bilanz – ungeachtet dessen, ob das Produkt später ausserhalb des Kantons konsumiert oder weiterverarbeitet wird. b. Importierte Ware: Die bei der Herstellung oder dem Transport ausserhalb der Kantonsgrenzen angefallenen Emissionen werden nicht der Zürcher Bilanz zugerechnet; sie gelten als «graue Emissionen» des Konsums (sogenannte Scope-3-Emissionen) und unterliegen nicht dem territorialen Inventar. Insgesamt sind in der Schweiz die Emissionen von importierter Ware gut eineinhalbmal so hoch wie die innerhalb der Schweiz verursachten Emissionen – der grösste Anteil der Emissionen entsteht also durch Importe. Für das quantitative Ziel der Netto-Null-Emissionen werden jedoch nur diejenigen Emissionen berücksichtigt, die innerhalb des Kantons ausgestossen werden. Zu Frage 4: Die CO2 -Emissionen des nationalen und internationalen Flugbetriebs werden in der Treibhausgasbilanz des Kantons Zürich nicht berücksichtigt und werden somit vom Netto-Null-Ziel nicht tangiert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli