Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 534/2025

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2025

534. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nr. 161/2024 wurde der befristete Betrieb der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich mit einer maximalen Kapazität von 350 Plätzen letztmals bis Ende Juni 2025 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 19 330 000. Aufgrund der weiterhin hohen Zuwanderungszahlen verbunden mit der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser geeigneten Unterkunft bis Ende Juni 2026 zu verlängern.

B. Betrieb Asylunterkunft in der «Polizeikaserne» in Zürich Die Leistungen für das Catering wurden im Februar 2025 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben und sollen ab Oktober 2025 durch einen neuen Vertragspartner erbracht werden. Für die dreimonatige Übergangszeit von Juli 2025 bis Ende September 2025 soll das Catering durch die ORS Service AG (ORS), Zürich, im Rahmen der bewilligten Mittel gemäss RRB Nr. 161/2024 weitergeführt werden. Zudem wurde die Reinigung von Liegenschaften im Asyl- und Flüchtlingsbereich im März 2025 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben und soll ab Januar 2026 durch einen neuen Vertragspartner erbracht werden. Für die sechsmonatige Übergangszeit von Juli 2025 bis Ende Dezember 2025 soll die Reinigung durch die Barrientos Reinigungen GmbH, Wettswil, im Rahmen der bewilligten Mittel gemäss RRB Nr. 161/2024 weitergeführt werden. Die standortübergreifende Betreuung der Personen aus dem Asylbereich soll weiterhin auf der Grundlage von RRB Nr. 1198/2023 und den seit 1. März 2024 gültigen Rahmenverträgen durch die ORS erbracht werden.

Mit RRB Nr. 56/2022 wurden für die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen im Bereich Immobilien durch die Direktionen ein Rahmenvertrag mit fünf Sicherheitsdienstleistungsunternehmen bewilligt. Gestützt darauf suchte das Kantonale Sozialamt (KSA) im Rahmen eines Minitender-Verfahrens einen Vertragspartner zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich für mindestens zwölf Monate (Juli 2025 bis Ende Juni 2026). Der Vertrag sieht keine Bezugspflicht durch das KSA vor, er kann jeweils um ein weiteres Jahr, bis auf eine Vertragslaufzeit von insgesamt längstens vier Jahren (bis Ende Juni 2029), verlängert werden. Drei Anbieterinnen haben ein gültiges Angebot eingereicht. In der Folge musste eine Anbieterin aus dem Verfahren ausgeschlossen werden, da ihre Bewilligung erloschen war. Das Angebot der VüCH AG, St. Gallen, vom 18. März 2025 erfüllte sämtliche Eignungskriterien und ist das vorteilhafteste, weshalb ihr gestützt auf Art. 41 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) der Zuschlag zu erteilen ist. Die Vergabesumme für die Vertragslaufzeit von zwölf Monaten bis längstens Ende Juni 2026 setzt sich wie folgt zusammen: Kostenübersicht Total (in Franken, einschliesslich MWSt) Juli 2025 bis Ende Juni 2026 (12 Monate) Sicherheitsdienstleistungen für die Asylunterkunft «Polizeikaserne», Zürich 669 749 (VüCH AG, St. Gallen; Angebot vom 18. März 2025) Total Aufwendungen (Juli 2025 bis Ende Juni 2026) 710 000 Die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen fällt gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion.

C. Finanzielle Auswirkungen Mit betrieblichen Massnahmen konnten insbesondere die Reinigung und Sicherheit neu organisiert werden. Dies führt zusammen mit den tieferen Cateringkosten zu monatlich rund 38% tieferen Betriebskosten. Daher ist eine weitere Verlängerung des befristeten Unterkunftbetriebs im Rahmen der bewilligten Mittel gemäss RRB Nr. 161/2024 von Juli 2025 bis Ende Juni 2026 möglich. Die Aufwendungen während dieser Verlängerung können im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028, Planjahr 2026, verfügbar gemacht werden. Die Beträge werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird der weitere befristete Betrieb der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich von Juli 2025 bis längstens Ende Juni 2026 bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli