RRB Nr. 538/2012
Agglomerationsprogramm Obersee, Einreichung des Programms der 2. Generation, Genehmigung, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2012
538. Agglomerationsprogramm Obersee (Einreichung des Programms der 2. Generation)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) und die Bundesgesetzgebung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe vom 22. März 1985 [MinVG; SR 725.116.2] und die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer vom 7. November 2007 [MinVV; SR 725.116.21]), stellt der Bund im Rahmen seiner Agglomerationspolitik Beiträge an Investitionen im Agglomerationsverkehr in Aussicht. Grundlage für solche Bundesbeiträge sind Agglomerationsprogramme im Bereich Siedlung, Landschaft und Verkehr. Der Bund legte in der Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation vom 14. Dezember 2010 (nachfolgend Weisung) das Vorgehen für die Erarbeitung und Einreichung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation fest. Der Bund beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Programme ab 2015 Mittel für die darin enthaltenen Massnahmen freizugeben. Der Bundesanteil beträgt dabei höchstens 50% der anrechenbaren Kosten (Art. 21 MinVV) und wird von der Bundesversammlung auf der Grundlage eines Prüfberichts für das Agglomerationsprogramm Obersee 2. Generation konkret festgelegt. Die Kantone St. Gallen, Schwyz und Zürich bilden zusammen mit den betroffenen Gemeinden den Verein Agglo Obersee und damit die Trägerschaft für das Agglomerationsprogramm Obersee. Der Kanton Zürich trat dem Verein Obersee mit Beschluss des Regierungsrates vom 24. Juni 2009 (RRB Nr. 1026/2009) bei. Die Federführung für die Erarbeitung des Agglomerationsprogramms liegt beim Kanton St. Gallen. Die Agglomeration Obersee hat beim Bund 2007 ein erstes Agglomerationsprogramm eingereicht, das zurzeit umgesetzt wird. Anfangs 2010 wurde mit der Planung der 2. Generation begonnen. Das nun vorliegende Agglomerationsprogramm Obersee 2. Generation stellt eine Weiterentwicklung der 1. Generation dar und ist bis 30. Juni 2012 beim Bund einzureichen.
Das Agglomerationsprogramm Obersee umfasst die Gemeinden Bubikon, Dürnten, Rüti und Richterswil im Kanton Zürich, Rapperswil- Jona, Eschenbach, Schmerikon und Uznach im Kanton St. Gallen sowie Wollerau, Feusisberg, Freienbach, Altendorf und Lachen im Kanton Schwyz. Die Gemeinden Bubikon, Dürnten und Rüti liegen im Gebiet der Region Zürcher Oberland und damit auch im Perimeter des neuen Agglomerationsprogramms Zürcher Oberland. Da diese Gemeinden bereits in das Agglomerationsprogramm Obersee der 1. Generation einbezogen waren, wird die Bundesfinanzierung der Massnahmen dieser Gemeinden in Absprache mit ihnen und dem Zweckverband Region Zürcher Oberland im Rahmen des Agglomerationsprogramms Obersee beantragt.
2. Das Agglomerationsprogramm 1. Generation Das Agglomerationsprogramm Obersee (1. und 2. Generation) will den planerischen Brückenschlag über den Seedamm machen und so die Randlage der Region innerhalb der drei beteiligten Kantone (St. Gallen, Schwyz und Zürich) überwinden. Bemängelt hat der Bund am Programm der 1. Generation, dass die Herangehensweise noch nicht für den ganzen Agglomerationsraum einheitlich sei. In seinem Prüfbericht zum ersten Programm anerkannte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) den städtebaulichen Gestaltungswillen in allen Agglomerationsteilen mit Zentrums-, Bahnhofsumfeld- und Quartieraufwertungen als Stärke des Programms. Damit könnten positive Wirkungen im Städtebau, bei der Lebensqualität, im Langsamverkehr, beim Abbau von Trennwirkungen von Verkehrsinfrastrukturen im Siedlungsbereich sowie in der Verkehrssicherheit erzielt werden. Eine wichtige Massnahme im ersten Programm war die Zentrumsentlastung Rapperswil-Jona, die eine massgebliche Verbesserung im innerstädtischen Bereich von Rapperswil für alle Verkehrsträger ermöglichen sollte. Das entsprechende Projekt mit einer Umfahrungsstrasse wurde zwischenzeitlich in einer kommunalen Volksabstimmung abgelehnt, was für dieses Schlüsselprojekt zumindest eine längere Planungszeit bedeutet. Dem Agglomerationsprogramm Obersee der 1. Generation wurde ein Beitragssatz von 30% zugesprochen.
3. Das Agglomerationsprogramm 2. Generation Für das zweite Agglomerationsprogramm wurde zunächst ein Zukunftsbild erstellt. Dieses stellt in bildhafter und textlich erläuternder Form den in der Programmregion für 2030 angestrebten Zustand der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrssystems dar. Neben dem Zu- kunftsbild ist die Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Programmregionen ein wesentlicher Baustein jedes Agglomerationsprogramms. Aufgrund des festgestellten Handlungsbedarfs und des Zukunftsbildes werden die Teilstrategien Verkehr, Siedlung und Landschaft bestimmt und daraus die notwendigen Massnahmen abgeleitet. Es wird nach Vorgabe des Bundes unterschieden in A-Massnahmen (Umsetzung in den Jahren 2015 bis 2018), B-Massnahmen (voraussichtliche Umsetzung zwischen 2018 und 2012), C-Massnahmen (Massnahmen auf tiefem Planungsstand, Umsetzung später als 2018) sowie Eigenleistungen (Ae-Massnahmen). Im Bereich Landschaft werden Gebiete für Natur, Erholung und Kulturlandschaft bezeichnet und für die Sicherstellung von deren Funktion geeignete Massnahmen abgeleitet. Im Bereich Siedlung sind der Obersee und der Seedamm die strukturgebenden und zugleich verbindenden Elemente des Hauptzentrums Rapperswil-Jona–Freienbach (Pfäffikon). Die Siedlungsentwicklung soll innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete erfolgen. Mit Siedlungsbegrenzungslinien soll der Siedlungsraum vom unbebauten Gebiet getrennt werden. Die Ortszentren sollen über Strassenraumgestaltungen revitalisiert werden. Angestrebt wird eine angemessene Siedlungsdichte bei guter ÖV-Erschliessung. Im Bereich Verkehr sollen das Busangebot ausgebaut und die Busse im Verkehrsnetz priorisiert werden. Die Umsteigeknoten sollen aufgewertet werden. Das Bahnangebot soll in der Angebotssystematik (Merkbarkeit) verbessert werden. Auf eine Kapazitätserhöhung für den MIV auf dem Seedamm soll verzichtet werden. Die Ortskerne sollen entlastet und die Autobahnanschlüsse verbessert werden. Im Langsamverkehr sollen ein zusammenhängendes Langsamverkehrsnetz entstehen und Abstellanlagen ausgebaut werden. Um bei der Bevölkerung und den Gemeinden der betreffenden Regionen eine möglichst hohe Anerkennung der mit dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation verfolgten Ziele und der darin enthaltenen Massnahmen zu erreichen, wurde im September und Oktober 2011
ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Gemeinden, die Planungsregionen und die Bevölkerung wurden eingeladen, zu den Programmen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen wurden beurteilt und wo möglich berücksichtigt.
4. Auswirkungen für den Kanton Zürich Kostenrelevant sind die A-Massnahmen im Bereich Verkehr, die im Zeitraum 2015–2018 verwirklicht werden. Dazu kommen die als Ae-Massnahmen bezeichneten Eigenleistungen, für die zwar keine Bundesgelder beantragt werden, die aber für die Gesamtbeurteilung des Agglomerationsprogamms wichtig sind. Darunter fallen alle Leistungen im Bereich Siedlung und Landschaft sowie kleine Projekte im Bereich Verkehr. Der weitaus überwiegende Anteil dieser Massnahmen liegt ausserhalb des Gebietes des Kantons Zürich. Bei den wenigen kostenrelevanten A- und Ae-Verkehrsmassnahmen auf Zürcher Kantonsgebiet handelt es sich meist um kleinere Projekte in der Verantwortung der Standortgemeinden. Das grösste kantonale Projekt ist die Busbevorzugung in Rüti mit geschätzten Kosten von 10 Mio. Franken. Diese Kosten sind in der laufenden Planung der Anpassungen und des Unterhalts der Staatsstrassen enthalten. Das Agglomerationsprogramm wirkt sich insgesamt für den Kanton Zürich positiv aus, auch wenn sich die meisten der beitragsrelevanten Massnahmen ausserhalb seines Hoheitsgebietes befinden. Mit dieser Zusammenarbeit erfolgen die Planungen in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr über die Kantonsgrenze hinweg aufeinander abgestimmt und unter Einbezug der betroffenen Gemeinden.
5. Weiteres Vorgehen und Umsetzung Das Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr Agglo Obersee soll an der Vereinsversammlung vom 30. Mai 2012 verabschiedet und danach dem Bund zur Mitfinanzierung eingereicht werden. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, die Haltung des Kantons Zürich zu vertreten und der Verabschiedung des Agglomerationsprogramms Agglo Obersee zuhanden des Bundes zuzustimmen. Das Bundesamt für Raumentwicklung wird das Programm bis 2013 prüfen. Nach Vorliegen des Bundesbeschlusses über die Freigabe der Mittel wird der Verein Agglo Obersee mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Hierfür ist zu gegebener Zeit eine Ermächtigung einzuholen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Agglomerationsprogramm Obersee 2. Generation wird genehmigt.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, an der Vereinsversammlung des Vereins Agglo Obersee vom 30. Mai 2012 der Verabschiedung des Agglomerationsprogramms Agglo Obersee zuhanden des Bundes zuzustimmen.
III. Mitteilung an den Verein Agglo Obersee, Geschäftsstelle, Zentrum für Regionalmanagement Obersee Linth, Oberseestrasse 10, 8640 Rapperswil, die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzdirektion, die Baudirektion und an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi