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RRB Nr. 561/2022

Strassen, Volken, 544 Flaachtalstrasse, Anpassung Ortsdurchfahrt, zusätzliche neue und zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2022

561. Strassen (Volken, 544 Flaachtalstrasse, Anpassung Ortsdurchfahrt, zusätzliche Ausgaben)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 843/2019 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Anpassung der Ortsdurchfahrt sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 544 Flaachtalstrasse, Gemeinde Volken, fest und bewilligte eine neue Ausgabe von Fr. 798 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 848 000, insgesamt Fr. 2 646 000. Im Zuge der Erarbeitung des Ausführungs- und Detailprojekts sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 712 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Betreffend die Planerleistungen für die Detail- und Ausführungsplanung sowie die Bauleitung bis und mit Projektabschluss musste ein neues Submissionsverfahren durchgeführt werden, weil das erste Planermandat freihändig vergeben worden war und der Schwellenwert für ein freihändiges Verfahren gemäss Submissionsrecht bei Weiterführung der Arbeiten überschritten worden wäre. – Während der Überprüfung des Bauprojekts wurde festgestellt, dass das ursprüngliche Bauprojekt nicht als Grundlage für die Ausarbeitung der Detail- und Ausführungsplanung verwendet werden kann. Es bestanden Unklarheiten bezüglich Höhenlage, Bestand, Lage und Anzahl bestehender Entwässerungsleitungen. Das Bauprojekt musste unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse neu ausgearbeitet werden. – Bei der Beschaffung der Grundlagen zu den Entwässerungsleitungen wurde festgestellt, dass einerseits viel mehr Entwässerungsleitungen vorhanden sind, als ursprünglich bekannt war, und anderseits viele Haltungen in einem sanierungsbedürftigen Zustand sind. Die Entwässerungen müssen ebenfalls saniert, instand gestellt und teilweise ersetzt werden. Die Einlauf- und Kontrollschächte müssen verlegt und ersetzt werden. – Des Weiteren wurde bei der Überprüfung des Bauprojekts festgestellt, dass für den Ersatz der öffentlichen Beleuchtung umfangreiche Werkleitungsarbeiten nötig sind. Zusätzlich wurden Netzausbauten und Erneuerungen der Strom- und Wasserversorgung in das Projekt integriert.

– Infolge der kurvenreichen Strecke, des Gefälles und des hohen Schwerverkehrsanteils muss anstelle eines zweischichtigen ein dreischichtiger Strassenbelag eingebaut werden. – Zudem gestaltet sich auch die temporäre Verkehrsführung während der Bauarbeiten aufwendiger und komplexer.

B. Zusätzliche Ausgabe Die zu bewilligende zusätzliche Ausgabe ändert die Verteilung der Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 14. März 2022 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 196 000 0 196 000 Bauarbeiten 1 650 000 607 000 2 257 000 Nebenarbeiten 239 000 0 239 000 Technische Arbeiten 561 000 105 000 666 000 Total 2 646 000 712 000 3 358 000

Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 499 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 213 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 712 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 358 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 70% 2 347 000 2 347 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50110 80020 7% 241 000 241 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 4% 121 000 121 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 19% 649 000 649 000 Fahrradanlagen Total 100% 2 347 000 1 011 000 3 358 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 97 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 70% 2 347 000 9 000 2,5% 59 000 Staatsstrassen Anteil öV 7% 241 000 1 000 2,5% 6 000 Fussgängeranlagen 4% 121 000 500 2,5% 3 000 Fahrradanlagen 19% 649 000 2 500 2,5% 16 000 Zwischentotal 13 000 84 000 Total 100% 3 358 000 97 000

Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81081, Volken, 544 Flaachtalstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2022 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt Anpassung der Ortsdurchfahrt an der 544 Flaachtalstrasse, Gemeinde Volken, werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 843/2019 von insgesamt Fr. 2 646 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 712 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur neuen Ausgabe von Fr. 798 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 213 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 1 011 000, und 2. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 1 848 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 499 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 347 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 358 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in