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RRB Nr. 575/2012

Agglomerationsprogramm Schaffhausen, Einreichung des Programms der 2. Generation, Genehmigung, Ermächtigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2012

575. Agglomerationsprogramm Schaffhausen (Einreichung des Programms der 2. Generation)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) und die Bundesgesetzgebung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (Bundesgesetz über Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe vom 22. März 1985 [MinVG; SR 725.116.2] und Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer vom 7. November 2007 [MinVV; SR 725.116.21]), stellt der Bund Beiträge an Investitionen im Agglomerationsverkehr im Rahmen seiner Agglomerationspolitik in Aussicht. Grundlage für solche Bundesbeiträge sind Agglomerationsprogramme im Bereich Siedlung, Landschaft und Verkehr. Der Bund legte in der Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation vom 14. Dezember 2010 (nachfolgend Weisung) das Vorgehen für die Erarbeitung und Einreichung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation fest. Der Bund beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Programme ab 2015 Mittel für die darin enthaltenen Massnahmen freizugeben. Der Bundesanteil beträgt dabei höchstens 50% der anrechenbaren Kosten (Art. 21 MinVV) und wird von der Bundesversammlung auf der Grundlage eines Prüfberichts für das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation beschlossen. Die Kantone Schaffhausen und Zürich bilden zusammen mit den betroffenen Gemeinden den Verein Agglomeration Schaffhausen und damit die Trägerschaft für das Agglomerationsprojekt Schaffhausen. Der Kanton Zürich trat dem Verein Agglomeration Schaffhausen mit RRB Nr. 1426/2006 bei. Die Federführung für die Erarbeitung des Programms liegt beim Kanton Schaffhausen. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation stellt eine Weiterentwicklung der 1. Generation dar. Es ist bis 30. Juni 2012 beim Bund einzureichen. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen umfasst die Gemeinden des Kantons Schaffhausen, teils als Vollmitglieder, teils als assoziierte Mitglieder, die Zürcher Gemeinden Dachsen, Flurlingen und Feuerthalen sowie das thurgauische Diessenhofen als Vollmitglieder. Daneben sind zehn weitere Gemeinden des Weinlandes, des Unterlandes und einzelne angrenzende Gemeinden in Deutschland assoziierte Mitglieder.

2. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 1. Generation Die Agglomeration Schaffhausen reichte dem Bund 2007 ein erstes Agglomerationsprogramm ein, das nun umgesetzt wird. In seinem Prüfbericht erkannte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) als Stärke des Programms den gezielten Ausbau des S-Bahn-Systems mit einem Viertelstundentakt und einigen neuen Haltestellen sowie dessen gute Abstimmung mit dem öV-Feinverteiler im Agglomerationskern. Ergänzend würdigte er positiv die angestrebte Parkplatzpolitik, die Einführung eines Mobilitätsmanagements sowie das Verkehrssystemmanagement im Agglomerationskern. Zusätzlich werde mit den vorgeschlagenen Massnahmen im öV auch die Siedlungsentwicklung nach innen deutlich unterstützt, namentlich indem die Entwicklungsschwerpunkte konsequent mit dem öV erschlossen würden. Schwächen im Programm lagen gemäss ARE beim Fehlen einer aktiven Lenkung der Siedlungsentwicklung ausserhalb der Entwicklungsschwerpunkte. Namentlich fehlten Lenkungsmassnahmen für Neueinzonungen. Dem Agglomerationsprogramm 1. Generation wurde vom Bund eine sehr gute Wirkung attestiert und ein Beitragssatz von 40% zugesprochen.

3. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation Für das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation wurde ein Zukunftsbild erstellt. Dieses stellt in bildhafter und textlich erläuternder Form den in der Programmregion für das Jahr 2030 angestrebten Zustand der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrssystems dar. Neben dem Zukunftsbild ist die Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Programmregionen ein wesentlicher Baustein jedes Agglomerationsprogramms. Aufgrund des festgestellten Handlungsbedarfs und des Zukunftsbildes werden die Teilstrategien Verkehr, Siedlung und Landschaft bestimmt und daraus die notwendigen Massnahmen abgeleitet. Es wird nach Vorgabe des Bundes unterschieden in A-Massnahmen (Umsetzung 2015–2018), B-Massnahmen (voraussichtliche Umsetzung zwischen 2018 und 2022) und C-Massnahmen (Massnahmen auf tiefem Planungsstand, Umsetzung nach 2022) sowie Eigenleistungen (Ae-Massnahmen). Das Zukunftsbild stellt die wesentlichen Raumstrukturen und die funktionale Gliederung der Agglomeration Schaffhausen akzentuiert dar. Die Ziele sollen mit der Umsetzung von Strategien zu Siedlung, Landschaft und Verkehr erreicht werden. Um die Naturlandschaft zu schonen, sollen die Siedlungsränder definiert und an empfindlichen Stellen Siedlungsbegrenzungen festgelegt werden. Die Siedlungsent- wicklung soll hauptsächlich auf das Schaffhauser Kantonsgebiet und auf das Kerngebiet der Agglomeration sowie zweitrangig auf die Regionalzentren Stein am Rhein und Neunkirch konzentriert werden. Dadurch werden dem unerwünschten Ausufern der Siedlung Grenzen gesetzt. Der geplante regionale Naturpark umfasst die ländlichen Regionen Schaffhausens sowie die deutschen Gemeinden Jestetten und Lottstetten und schafft einen Ausgleich zum städtisch geprägten Raum. Der Naturpark weist eine hohe ökologische Qualität auf und trägt zur ökonomischen Inwertsetzung des ländlichen Raumes bei. Entlang des Rheins soll eine Abstimmung zwischen Natur und Freizeit erfolgen und der vermehrten Gewinnung von Strom durch Wasserkraft Rechnung getragen werden. Im Bereich Verkehr sollen insbesondere der öffentliche Verkehr (öV) und der Fuss- und Veloverkehr gestärkt werden, um auch zukünftig die Erreichbarkeit der Zentren zu gewährleisten und gleichzeitig zu einem nachhaltigen Verkehrssystem beizutragen. Ziel ist es, 50% des

erwarteten Verkehrswachstums mit diesen Verkehrsträgern zu übernehmen. Bezüglich der grossräumigen Erreichbarkeit wurde durch die Eröffnung der sogenannten Miniautobahn A 4 Schaffhausen–Andelfingen und die geplante Weiterführung bis Winterthur ein wichtiger Meilenstein erreicht. In Richtung Grossraum Zürich soll diese Achse in Übereinstimmung mit den Entwicklungsvorstellungen des Kantons Zürich auch in Zukunft die Haupterschliessung darstellen. Die S-Bahn Schaffhausen erfüllt nicht nur eine wichtige Erschliessungsfunktion innerhalb des Kantons und der Agglomeration, sondern verknüpft Schaffhausen mit den benachbarten Zentren in der Schweiz und in Deutschland. Durch die Verdichtung des Bahnangebotes wird Schaffhausen zu einer leistungsfähigen öV-Drehscheibe, welche die Erreichbarkeit der Agglomeration und seiner Umlandgemeinden stark verbessert. Kerngebiet der S-Bahn Schaffhausen sind die genannten Siedlungsentwicklungsräume. Im Kerngebiet sollen ein Viertelstundentakt angeboten und dadurch auch ein Beitrag zur Konzentration der Entwicklung in diesen Räumen geleistet werden. Darüber hinaus steigern zusätzliche oder aufgewertete Haltepunkte im Bereich der Entwicklungsschwerpunkte die Attraktivität des öV-Angebotes und tragen gleichzeitig zur Entwicklung dieser Standorte bei.

4. Auswirkungen für den Kanton Zürich Kostenrelevant sind die A-Massnahmen im Bereich Verkehr und die vom Bund nicht mitfinanzierten Eigenleistungen (Ae-Massnahmen), die für die Gesamtbeurteilung des Agglomerationsprogramms von Bedeutung sind. Darunter fallen alle Leistungen im Bereich Siedlung,

Landschaft und kleine Projekte im Bereich Verkehr. Der weitaus überwiegende Anteil dieser Massnahmen liegt ausserhalb des Kantons Zürich. Die einzige ursprünglich im Programm vorgesehene Massnahme mit finanzieller Beteiligung des Kantons Zürich war die neue Haltestelle Rheinfall. Aufgrund der grossen Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag und dem bescheidenen Nutzen verzichtete der Regierungsrat mit Beschluss vom 23. Mai 2012 auf diese Massnahme und kürzte den Rahmenkredit für die 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich (RRB Nr. 537/2012). Entsprechend ist diese Massnahme im vorliegenden Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation nicht mehr enthalten. Dasselbe gilt für den damit eng zusammenhängenden Serpentinenweg zwischen der Rheinfallbrücke und dem Schloss Laufen. Das Agglomerationsprogramm wirkt sich insgesamt für den Kanton Zürich und die an den Kanton Schaffhausen angrenzenden Gemeinden positiv aus, auch wenn sich die meisten der beitragsrelevanten Massnahmen ausserhalb des zürcherischen Hoheitsgebietes befinden. Mit dieser Zusammenarbeit erfolgen die Planungen in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr über die Kantonsgrenze hinweg aufeinander abgestimmt und unter Einbezug der betroffenen Gemeinden. Die Vernetzung zwischen den Kantonen Schaffhausen und Zürich ist bereits heute eng. Auch wenn der Kanton Zürich nur am Rande durch Massnahmen direkt betroffen ist, ist nicht zu verkennen, dass einzelne Massnahmen am bestehenden Infrastrukturnetz anknüpfen und dessen Nutzen für den Kanton Schaffhausen und das benachbarte Ausland verbessern. Damit wird auch die Erreichbarkeit des Wirtschaftsraumes Zürich und insbesondere des Flughafens Zürich für die Grenzregion verbessert. Damit werden u. a. auch die Nutzungsmöglichkeiten des Flughafens Zürich für die Grenzregion verbessert. Der Kanton Zürich erwartet daher, dass bei der Umsetzung von Projekten, die einen bedeutenden Nutzen für den süddeutschen Raum haben, eine verkehrsträgerübergreifende Gesamtsicht eingenommen wird und auch ein Nutzen- Lasten-Ausgleich in Betracht gezogen wird. Um eine möglichst hohe Anerkennung der mit dem Agglomerationsprogramm verfolgten Ziele und der darin enthaltenen Massnahmen zu erreichen, wurden die betreffenden Kantone und Gemeinden eingeladen, zum Programm Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 19. März

2012 nahm die Volkswirtschaftsdirektion zum Programmentwurf Stellung. Die vorgebrachten Anregungen wurden übernommen.

5. Weiteres Vorgehen Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation soll an der Mitgliederversammlung des Vereins Agglomeration Schaffhausen vom 14. Juni 2012 verabschiedet und danach dem Bund zur Mitfinanzierung eingereicht werden. Die Volkswirtschaftsdirektion ist für die Vertretung des Kantons an der Vereinsversammlung zu ermächtigen. Das Bundesamt für Raumentwicklung wird das Programm bis 2013 prüfen. Nach Vorliegen des Bundesbeschlusses über die Freigabe der Mittel wird der Verein Agglomeration Schaffhausen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Hierfür ist zu gegebener Zeit eine Ermächtigung einzuholen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation wird genehmigt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, an der Mitgliederversammlung des Vereins Agglomeration Schaffhausen vom 14. Juni 2012 der Verabschiedung des Agglomerationsprogramms Schaffhausen zuhanden des Bundes zuzustimmen.

III. Mitteilung an den Verein Agglomeration Schaffhausen, Geschäftsstelle, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen, den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel, Art. 21 — read in the version of August 1, 2011; the act was consolidated again on October 1, 2012, January 1, 2016, January 1, 2018, January 1, 2020, October 1, 2021, August 1, 2025, November 1, 2025, and February 20, 2026.

Cited in