RRB Nr. 579/2024
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zürcher Hochschule der Künste und Pädagogische Hochschule Zürich, Fachhochschulrat, Amtsdauer 2023-2026, Ersatzwahl
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2024
579. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zürcher Hochschule der Künste und Pädagogische Hochschule Zürich, Fachhochschulrat (Amtsdauer 2023–2026, Ersatzwahl)
Erwägungen
1. Rechtliche Grundlagen Der Fachhochschulrat ist gemäss § 10 Abs. 1 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG, LS 414.10) das oberste Organ der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Seine Aufgaben sind in § 10 FaHG geregelt. Der Fachhochschulrat setzt sich laut § 9 FaHG aus dem für das Bildungswesen zuständigen Mitglied des Regierungsrates und sechs bis acht vom Regierungsrat gewählten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Sozialwesen und Politik zusammen. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Mitglieder des Fachhochschulrates und dessen Präsidentin oder Präsident werden gemäss § 8 Abs. 2 lit. b FaHG vom Regierungsrat gewählt. Der Kantonsrat genehmigt die Wahl des Fachhochschulrates (§ 7 Abs. 2 lit. e FaHG). Gemäss RRB Nr. 945/2022 setzt sich der Fachhochschulrat für die Amtsdauer 2023–2026 wie folgt zusammen: – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, geboren 1958, Bildungsdirektorin (Präsidentin) – Dr. Matthias Kaiserswerth, geboren 1956, Mitglied seit Januar 2015 – Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki, geboren 1959, Mitglied seit Januar – Dr. Michael Alkalay, geboren 1954, Mitglied seit Januar 2019 – Dr. Thomas Andreas Ulrich, geboren 1964, Mitglied seit Januar 2019 – Prof. Dr. Lucien Criblez, geboren 1958, Mitglied seit Januar 2023 – Fanni Fetzer, geboren 1974, Mitglied seit Januar 2023 – Prof. Dr. Katrin Kraus, geboren 1973, Mitglied seit Januar 2023 – Ulrich Jakob Looser, geboren 1957, Mitglied seit Januar 2023
2. Aufgaben und Anforderungsprofil des Fachhochschulrates Der Fachhochschulrat als oberstes Organ des Fachhochschulbereichs ist für die strategische Führung und Aufsicht der ZHAW, ZHdK und PHZH verantwortlich. Er sorgt für eine effiziente Koordination der Fachhochschulen untereinander. Er ist zuständig für die Positionierung der Fachhochschulen gegenüber der Stufe Tertiär B und die Kooperationen mit der Universität Zürich (UZH). In seinen Entscheiden berücksichtigt er inner- und interkantonale Kooperationen und Konkurrenzen. Der Fachhochschulrat verantwortet im Auftrag des Kantons die strategischen Ziele der Hochschulen und deren Realisierung. Die Strategie legt er zusammen mit den Hochschulleitungen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung fest («shared governance»). Der Fachhochschulrat ist abschliessend für die Bewilligung der Studiengänge zuständig. Im Weiteren überwacht der Fachhochschulrat die Systeme der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Hochschulen. Er wählt die Rektorin oder den Rektor der jeweiligen Hochschule, ernennt die übrigen Mitglieder der Hochschulleitungen und verleiht die Titel für die Professorinnen und Professoren. Der Fachhochschulrat stellt zuhanden des Regierungsrates Antrag auf Verabschiedung der Jahresberichte und nimmt die Jahresrechnung zur Kenntnis. Er genehmigt die Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen. Im Zug der Umsetzung der Motion KR-Nr. 4/2021 betreffend Eigentümerstrategie für die ZFH wird sich der Fachhochschulrat inskünftig vermehrt mit dem Risikomanagement an den Hochschulen befassen und eine Erweiterung der vorhandenen Leistungsvereinbarungen prüfen. Aus dem dargelegten Aufgabenkatalog ergibt sich ein Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes. Der Fachhochschulrat muss sich aus Persönlichkeiten zusammensetzen, welche die fachliche Ausrichtung mindestens einer Hochschule gut kennen und ausgeprägtes Interesse für die Themen der anderen beiden Hochschulen mitbringen. Die Mitglieder müssen in der Lage sein, strategische Entwicklungen zu beurteilen und mitzugestalten. Kenntnisse der Bildungspolitik sowie Kompetenzen in der finanziellen Führung und im Controlling grosser Non-Profit-Organisationen sind unabdingbar; Führungserfahrung in der Wirtschaft und in Expertenorganisationen muss im Fachhochschulrat ebenso vertreten
sein wie Erfahrung in Lehre und Forschung. Schliesslich muss das Gremium in der Lage sein, Entwicklungs- und Innovationsprozesse der Hochschulen konstruktiv-kritisch zu begleiten. Im Fachhochschulrat sind in der gegenwärtigen Zusammensetzung die Anforderungen an das Gremium abgedeckt.
3. Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2023–2026
a. Rücktritt von Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki hat ihr Amt im Fachhochschulrat per Ende März 2024 aufgegeben, weil sie zur Präsidentin der Kammer «Universitäten» von swissuniversities gewählt worden ist. b. Ausschreibung und Findungsverfahren Die Bildungsdirektion hat die vakante Funktion «Mitglied Zürcher Fachhochschulrat» im Dezember 2023 öffentlich ausgeschrieben. Mehr als 130 Personen haben sich für das Mandat interessiert und ihre Unterlagen eingereicht. c. Wahlvorschlag: Prof. Dr. Thomas Gächter Nach Abschluss des Findungsverfahrens wird dem Regierungsrat Prof. Dr. Thomas Gächter zur Wahl vorgeschlagen. Thomas Gächter ist 1971 geboren und absolvierte die Schulen in Zürich. An der UZH studierte er von 1990 bis 1996 Rechtswissenschaft. 2002 erfolgten sowohl die Promotion zum Dr. iur. an der UZH als auch die Habilitation. Danach arbeitete er als Gerichtssekretär am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und war an den Universitäten Zürich und Luzern mit je einem Teilpensum als Professor tätig. Seit 2006 hat Thomas Gächter den Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der UZH inne und wirkt als ständiger Gastprofessor an der Universität Luzern. Von 2018 bis 2019 absolvierte er eine Weiterbildung (CAS) im Bereich «Governance and Leadership an Hochschulen», die von der UZH angeboten wird. Seit August 2020 ist Thomas Gächter als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UZH tätig (gewählt bis Sommer 2028). Er verfügt über breite Erfahrung in Lehre und Forschung und engagiert sich in Fachgesellschaften, in Redaktionen verschiedener Fachpublikationen, in Stiftungsräten sowie in wissenschaftlichen Beiräten. Als Dekan einer grossen universitären Fakultät verfügt Thomas Gächter über Führungserfahrung im Hochschulbereich und über eine ausgezeichnete Vernetzung. Prof. Dr. Thomas Gächter wird die Kompetenzen der anderen Mitglieder des Fachhochschulrates optimal ergänzen. Alle vorn (Ziff. 2) aufgelisteten wesentlichen Kompetenzen sind abgedeckt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki wird unter Verdankung der geleisteten Dienste rückwirkend auf den 31. März 2024 aus dem Fachhochschulrat entlassen.
II. Als Mitglied des Fachhochschulrates wird für den Rest der Amtsdauer 2023–2026 auf den 29. Mai 2024 gewählt: Prof. Dr. Thomas Gächter
III. Diese Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an die Genannten (durch die Bildungsdirektion) und an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli