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RRB Nr. 606/2020

Tram Affoltern, Auflage-/Bauprojekt, Plangenehmigungsverfahren und Bauausschreibungen, zusätzliche gebundene Ausgabe; Leistungsauftrag, Ermächtigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2020

606. Tram Affoltern (Staatsbeitrag für Auf‌lage-/Bauprojekt, Plangenehmigungsverfahren und Bauausschreibungen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Affoltern ist ein bedeutendes Entwicklungsgebiet im Nordwesten der Stadt Zürich. Infolge der bisherigen und auch künftigen Siedlungs- und Arbeitsplatzentwicklung nimmt die Gesamtverkehrsnachfrage deutlich zu. Ein Grossteil des zukünftigen Mehrverkehrs soll mit einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmittel bewältigt werden. Zu diesem Zweck soll das städtische Tramnetz um eine knapp vier Kilometer lange Neubaustrecke nach Affoltern ergänzt werden. Das Tram wird im Neubauabschnitt die heute in den Stosszeiten stark ausgelastete Buslinie 32 (Strassenverkehrsamt–Bucheggplatz–Holzerhurd) der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) ersetzen. Der Kantonsrat legte mit Beschluss vom 15. Februar 2016 betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr (nachfolgend: ZVV-Grundsätze) für die Jahre 2018–2021 fest, dass für das Tram Zürich Affoltern die Entscheidungsgrundlagen für den Start der Projektierungsarbeiten geschaffen werden sollen (Vorlage 5213a). Auf dieser Grundlage bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 (RRB Nr. 1222/ 2017) die für die Vorprojektierung des Trams Affoltern einschliesslich der Arbeiten zur Erlangung der Infrastrukturkonzession erforderlichen Mittel im Umfang von höchstens Fr. 5 077 300. Gleichzeitig ermächtigte er die Volkswirtschaftsdirektion, mit den VBZ die entsprechende Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Diese wurde am 19. Februar 2018 abgeschlossen. Mit Beschluss vom 5. März 2018 betreffend die ZVV-­ Grundsätze für die Jahre 2020–2023 bekräftigte der Kantonsrat die frühere Stossrichtung mit der Vorgabe, dass für das Tram Zürich Affoltern die Projektierungsarbeiten begonnen werden sollen (Vorlage 5370a).

B. Projektstand und -planung Die VBZ haben in den Jahren 2018 und 2019 auf der Grundlage der früheren Machbarkeitsstudie das Vorprojekt gemäss den vereinbarten Kosten- und Terminvorgaben erstellt. Die für das Projekt eingesetzte Projektsteuerung mit kantonalen und städtischen Vertretungen auf Direktionsstufe hat die Projektierungen begleitet und einzelne Zwischenentscheide getroffen. Das Anfang 2020 dem Amt für Verkehr und dem Zür- cher Verkehrsverbund (ZVV) vorgelegte Vorprojekt berücksichtigt diese Anordnungen. Am 27. April 2020 genehmigte daher die Direktion des ZVV – entsprechend der Kompetenzdelegation in der Leistungsvereinbarung zwischen der Volkswirtschaftsdirektion und den VBZ – diesen Projektstand mit geschätzten Gesamtkosten von rund 280 Mio. Franken (einschliesslich MWSt) und einer Kostengenauigkeit von ±20%. Die Verhandlungen mit den am Projekt beteiligten städtischen und kantonalen Stellen zur Kostenaufteilung sind weitgehend abgeschlossen. Demgemäss soll das Vorhaben mit rund 238 Mio. Franken aus dem Verkehrsfonds und rund 38 Mio. Franken aus dem Strassenfonds finanziert werden, wobei letztere über die jährlichen Baupauschalen an die Stadt Zürich abgegolten werden. Die Stadt Zürich steuert rund 4 Mio. Franken für Anpassungen an kommunalen Strassen bei. Vor Kurzem haben die VBZ beim Bundesamt für Verkehr die Infrastrukturkonzession für das Tram Affoltern beantragt. Am 10. Februar 2020 hat der Kantonsrat die ZVV-Grundsätze für die Jahre 2022–2025 beschlossen (Vorlage 5558b) und dabei vorgegeben, dass die Projektierungsarbeiten für das Tram Affoltern fortgeführt und dem Kantonsrat die entsprechenden Kreditanträge unterbreitet werden sollen. Gemäss dem derzeit geltenden Planungsprogramm für das Tramprojekt wird bis Mitte 2022 das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag erarbeitet. Anschliessend soll das Plangenehmigungsgesuch nach Eisenbahngesetz beim Bund eingereicht und parallel dazu die kantonalen und städtischen Baukredite erwirkt werden. Die Bauausführung ist möglichst umgehend nach Sicherstellung der Projektfinanzierung und Vorliegen einer rechtskräftigen Plangenehmigung in den Jahren 2024–2027 geplant. In der Vergangenheit wurden Tramprojekte in der Stadt Zürich jeweils

von den VBZ geplant und später unter der Leitung des städtischen Tiefbauamtes (TAZ) umgesetzt. Dies soll auch beim Tram Affoltern so gehandhabt werden. Die VBZ sind für die Projektierungen bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Plangenehmigung etwa Mitte 2024 verantwortlich. Um das Vorhaben möglichst unterbruchlos umsetzen zu können, soll das TAZ parallel zum Plangenehmigungsverfahren (ab Mitte 2022) während rund zweier Jahre die Bauausschreibungen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Plangenehmigung vorbereiten und durchführen. Die Arbeiten der VBZ für die Projektierung und Plangenehmigung bzw. die des TAZ für die Bauausschreibungen erfordern jeweils einen Leistungsauftrag des Kantons. Städtische und private Werke wollen im Rahmen des Tramprojekts umfangreiche Werkleitungsarbeiten vornehmen. Der genaue Umfang dieser Drittprojekte und deren Finanzierung sind zurzeit noch offen. Im Rahmen der Bauprojektierung werden möglichst grosse Synergien gesucht mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen für die Wohnbevölkerung und den Verkehr möglichst gering zu halten.

C. Kreditumfang Die VBZ und das TAZ veranschlagen für das Auf‌lage- und Bauprojekt (SIA-Phase 32), das Plangenehmigungsverfahren (SIA-Phase 33) sowie die Bauausschreibungen (Teil der SIA-Phase 41) Leistungen im Umfang von insgesamt Fr. 15 962 000. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Tram Affoltern SIA-Phasen 32, 33 Anteil SIA-Phase 41 Total (Leistungsauftrag (Leistungsauftrag (Beträge in Franken) an die VBZ) an das TAZ) Fremdleistungen 6 398 900 3 446 000 9 844 900 Eigenleistungen 2 244 400 994 000 3 238 400 Reserve (Teuerung, Unvorhergesehenes) 1 279 800 689 200 1 969 000 Total 9 923 100 5 129 200 15 052 300 Vorsteuerkürzung (geschätzt) 591 300 318 400 909 700 Total einschliesslich Vorsteuerkürzung 10 514 400 5 447 600 15 962 000 Die Fremdleistungen umfassen die Planungsleistungen einschliesslich beigezogener Sachverständiger, Bauherrenunterstützung, Vermessung und Aussteckung sowie die Projektkommunikation. Die Eigenleistungen der VBZ umfassen deren Aufwand für die Projektführung sowie Ingenieur- und weitere Fachleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt. Die vom TAZ veranschlagten Leistungen ermöglichen die Vorbereitung und Durchführung der im Jahr 2024 geplanten öffentlichen Bauausschreibungen. Der genaue Zeitplan der Publikation wird abgestimmt auf die städtischen und kantonalen Kreditbewilligungsverfahren sowie auf das ab Mitte 2022 geplante Plangenehmigungsverfahren. Der Voranschlag enthält im Weiteren eine offen ausgewiesene Reserve von 20% (ohne Eigenleistungen) für Unvorhergesehenes und Teuerung.

D. Finanzierung und weitere Projektschritte Das Tram Affoltern soll mit der finanziellen Unterstützung des Bundes im Rahmen der Agglomerationsprogramme umgesetzt werden. Das Projekt ist in der Botschaft des Bundesrates zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr in der Priorität B mit einem angenommenen Beitragssatz von 40% vorgemerkt. Es soll dem Bund Mitte 2021 als Teil des «Agglomerationsprogramms Stadt Zürich Glattal» zur Umsetzung ab 2024 beantragt werden (Agglomerationsprogramme der 4. Generation). Das Bundesparlament entscheidet voraussichtlich bis Ende 2023 über die nächsten Verpflichtungskredite für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Bis zum Vorliegen einer entsprechenden Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund müssen der Kanton und die Stadt Zürich die Pro- jektierungen für das Tram Affoltern vorerst alleine finanzieren. Dementsprechend wird vorliegend ein zusätzlicher Projektierungskredit von Fr. 15 962 000 gemäss obiger Kostenaufstellung beantragt. Unter Einschluss der vom Regierungsrat bewilligten Ausgabe für die Erstellung des Vorprojekts von Fr. 5 077 300 (RRB Nr. 1222/2017) ergibt sich damit eine Ausgabensumme von insgesamt Fr. 21 039 300 für die Projektierung des Trams Affoltern. Gemäss § 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) gewährt der Kanton Beiträge an Investitionen für feste Anlagen, die in Übereinstimmung mit der Angebotsplanung des Verkehrsverbundes das Verkehrssystem oder den Betrieb erweitern oder verändern. Das Tram Affoltern erfüllt diese Voraussetzungen. Da mit dem beantragten Staatsbeitrag ausschliesslich Planungs- und Projektierungskosten bestritten werden, gilt er im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe. Die Staatsbeiträge gemäss § 4 PVG an Investitionen werden grundsätzlich über den Verkehrsfonds finanziert (§ 30 PVG). Die Leistungen der VBZ für das Auf‌lage-/Bauprojekt und das Plangenehmigungsverfahren im Umfang von Fr. 10 514 400 sowie die Leistungen des TAZ für die Bauausschreibungen im Umfang von Fr. 5 447 600 werden in einem Leistungsauftrag zwischen dem Kanton, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, und der Stadt Zürich, handelnd durch die

VBZ, detailliert geregelt. Der Leistungsauftrag an das TAZ soll neben den Bauausschreibungen auch die gleichzeitig mit dem Tramprojekt vorgesehenen Werkleitungserneuerungen regeln, die von dritter Seite finanziert werden. Er wird später – auf der Grundlage des genehmigten Bauprojekts sowie unter Berücksichtigung der dannzumal mit dem Tramprojekt koordinierten Werkleitungsprojekte – ausgearbeitet. In beiden Leistungsaufträgen wird festgehalten, dass nur die tatsächlich ausgegebenen Mittel bis zu den vereinbarten Höchstbeträgen entschädigt werden. Ebenso werden die genauen Zahlungsmodalitäten vereinbart. Zur Unterzeichnung der beiden Leistungsaufträge bedarf die Volkswirtschaftsdirektion einer entsprechenden Ermächtigung. Für die Projektierungsarbeiten für das Tram Affoltern sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2020–2023 in der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, gesamthaft 13,2 Mio. Franken wie folgt eingestellt: 3 Mio. Franken für 2020, 3 Mio. Franken für 2021, 3,1 Mio. Franken für 2022 und 4,1 Mio. Franken für 2023. Die fehlenden Mittel von 2,8 Mio. Franken werden im KEF 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die weiteren Projektierungsarbeiten für das Tram Affoltern ab Mitte 2020 bis Mitte 2024 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1222/2017 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von höchstens Fr. 15 962 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt höchstens Fr. 21 039 300.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, den «Leistungsauftrag zwischen dem Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, und der Stadt Zürich, handelnd durch die Verkehrsbetriebe Zürich, betreffend die Auf‌lage- und Bauprojektierung sowie das Plangenehmigungsverfahren für das Tram Affoltern» zu unterzeichnen.

III. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, den «Leistungsauftrag zwischen dem Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, und der Stadt Zürich, handelnd durch das Tiefbauamt, betreffend die Bauausschreibungen für das Tram Affoltern» auf der Grundlage des genehmigten Bauprojekts auszuarbeiten und zu unterzeichnen.

IV. Mitteilung an die Verkehrsbetriebe Zürich, Luggwegstrasse 65, Postfach, 8048 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, den Zürcher Verkehrsverbund, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) 9, Art. 4 and Art. 30 — read in the version of January 1, 2019; the act was consolidated again on January 1, 2026.

Cited in