Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 615/2024

Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie, Festlegung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2024

615. Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie (Festlegung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Auftrag Mit Beschluss Nr. 1377/2014 legte der Regierungsrat die langfristige Raumentwicklungsstrategie sowie deren Umsetzung fest. Die langfristige Raumentwicklungsstrategie dient als informelles Strategieinstrument und Orientierungsrahmen für die kantonale Verwaltung. Sie fokussiert dabei auf raumrelevante Themen und weist einen langfristigen strategischen Horizont auf. Seit 2014 hat der Kanton Zürich einige raumwirksame Veränderungen erfahren, die in der damals festgelegten langfristigen Raumentwicklungsstrategie noch nicht oder nur ungenügend abgebildet sind. Die Baudirektion veranlasste, die langfristige Raumentwicklungsstrategie entsprechend weiterzuentwickeln.

B. Notwendigkeit der Weiterentwicklung Als Orientierungsrahmen und Strategieinstrument der kantonalen Verwaltung soll die langfristige Raumentwicklungsstrategie die massgeblichen raumrelevanten Herausforderungen umfassend darstellen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf aufzeigen. Die Weiterentwicklung fokussiert auf Themen, die seit der Festlegung 2014 stärker in den Vordergrund gerückt sind oder an Bedeutung gewonnen haben.

C. Anpassungen Die im Rahmen der Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie neu behandelten Themen können vier Bereichen zugeordnet werden. Flächenbedarf für die Erzeugung erneuerbarer Energien Um die Ziele der langfristigen Klimastrategie des Kantons Zürich (RRB Nr. 128/2022) zu erreichen, müssen vermehrt erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Die Energieanlagen und deren Erschliessung sowie Verteilanlagen weisen einen grossen Flächenbedarf auf und verändern das Siedlungs- und Landschaftsbild. Die Nutzung von Synergien mit bestehenden Infrastrukturen kann jedoch dazu beitragen, die Auswirkungen auf Raum und Umwelt gering zu halten. Bei der Erstellung und dem Ausbau entsprechender Energieanlagen sind die betroffenen Schutz- und Nutzungsinteressen zu ermitteln und transparent gegeneinander abzuwägen. Flexibilisierung von Arbeiten und Wohnen Im wissensintensiven Arbeitssektor hat eine Flexibilisierung von Arbeiten und Wohnen stattgefunden. Auch als Folge der Coronapandemie hat das Arbeiten an unterschiedlichen Standorten stark an Bedeutung gewonnen. Das veränderte Mobilitätsverhalten, der damit zusammenhängende Wohn- und Arbeitsflächenbedarf sowie die Anforderungen an das Wohnumfeld haben raumwirksame Auswirkungen. Chancen aus diesen Veränderungen sind für die Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen zu nutzen, wobei der Arbeits- und Wohnflächenbedarf möglichst gesenkt werden soll. Klimagerechte Siedlungsentwicklung Als Folge des Klimawandels treten vermehrt Starkregenereignisse, Trockenphasen und Hitzetage auf. Für die Umwelt und die Bevölkerung bedeutet dies eine zunehmende Belastung. Zur Sicherung der Lebensqualität der Bevölkerung sowie für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung unabdingbar. Flächen sollen entsiegelt und die Retentionsfähigkeit der Böden verbessert werden. Bestehende blaugrüne Infrastrukturen sind zu erhalten, in ihrem Potenzial auszubauen oder neu zu schaffen. Landschaft und Biodiversität Der heutige Zustand der Biodiversität im Kanton Zürich ist ungenügend. Die veränderten klimatischen Bedingungen stellen für die Biodiversität eine zusätzliche Herausforderung dar. Um den Zustand zu verbessern, sollen ökologisch wertvolle Flächen ausserhalb und innerhalb des Siedlungsgebiets gefördert, gesichert und besser miteinander vernetzt

werden. Synergien mit bestehenden oder neuen Infrastrukturen und der blau-grünen Infrastruktur sind gezielt zu nutzen.

D. Erarbeitung In direktions- und ämterübergreifender Zusammenarbeit wurden die massgeblichen räumlichen Herausforderungen in den vier Themenbereichen identifiziert und entsprechende Teilstrategien für deren Bewältigung formuliert. Die daraus abgeleiteten Aufgaben und strategischen

Projekte wurden in die bestehende Dokumentstruktur der langfristigen Raumentwicklungsstrategie integriert. Die bestehenden Inhalte wurden dabei punktuell aktualisiert und ergänzt, aber nicht gesamthaft überarbeitet. Zur Problematik des knapper werdenden Wohnraums und zur Förderung des Wohnungsbaus wird sich der Regierungsrat im Rahmen verschiedener kantonaler Volksinitiativen äussern (vgl. die kantonalen Volksinitiativen «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich», kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungs-Initiative»), «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)», «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» und «Starthilfe für Junge und Familien (Starthilfe-Initiative)»).

E. Umsetzung Das mit RRB Nr. 1377/2014 festgelegte Vorgehen hat sich bewährt und soll entsprechend weitergeführt werden. Danach wird die Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie von verschiedenen Stellen in der kantonalen Verwaltung vorangetrieben. Mit der Plattform Raumentwicklung besteht ein direktionsübergreifendes Gremium, das die fachliche Abstimmung der raumrelevanten Entscheide, Aufgaben und Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie sicherstellt. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden aufgefordert, ihre Delegation in die Plattform Raumentwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Der Steuerungsausschuss begleitet und beurteilt die laufenden Arbeiten. Er schlägt dem Regierungsrat bei Bedarf Anpassungen der langfristigen Raumentwicklungsstrategie vor. Der wissenschaftliche Beirat gibt dem Regierungsrat eine unabhängige Einschätzung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie ab. Er setzt sich aus verwaltungsexternen Expertinnen und Experten zusammen, die vom Steuerungsausschuss ernannt werden. Im Rahmen der Berichterstattung gemäss § 10 des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) über die Durchführung und den Verwirklichungsstand der Raumplanung, die alle vier Jahre mit dem Raumplanungsbericht erfolgt, ist weiterhin auch über den Stand der Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie zu berichten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie wird festgelegt.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, ihre Delegation für die Plattform Raumentwicklung zu überprüfen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli