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RRB Nr. 660/2023

Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, Umsetzung Synthesebericht und kantonaler Richtplan, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Mai 2023

660. Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, Umsetzung Synthesebericht und kantonaler Richtplan (zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Im Sommer 2020 hob das Verwaltungsgericht den kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark auf. Damit entfiel die planungsrechtliche Grundlage für den Innovationspark. Zudem gerieten die Verhandlungen zwischen dem Bund und einem privaten Flugplatzbetreiber ins Stocken. Damit musste das Projekt neu ausgerichtet werden. Im Herbst 2020 entschied der Regierungsrat daher eine Taskforce mit dem Auftrag einzusetzen, rasch einen Plan für das weitere Vorgehen zu skizzieren und eine gesamtheitliche und unter allen Beteiligten abgestimmte Gebietsentwicklung aufzuzeigen (RRB Nr. 900/2020). Mit der danach geschaffenen Projektorganisation konnte in gut zwei Jahren sehr viel erreicht und ein grosses Vertrauensverhältnis unter allen Beteiligten aufgebaut werden. Das Ergebnis war der Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf vom 8. Juli 2021, den der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 915/2021 zur Kenntnis nahm. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde zudem beauftragt, dem Regierungsrat je eine Vorlage zur Finanzierung des Innovationsparks sowie für einen Planungskredit hinsichtlich Erarbeitung eines Umsetzungsprojekts für die zivile Aviatik zur Antragstellung zu unterbreiten. Die Baudirektion wurde beauftragt, die öffentliche Auf- ‌lage der Teilrevision «Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» des kantonalen Richtplans durchzuführen und dem Regierungsrat eine Richtplanvorlage zur Antragstellung an den Kantonsrat zu unterbreiten. Diese Arbeiten konnten im April 2022 abgeschlossen werden: – Mit RRB Nr. 567/2022 wurde der Rahmenvertrag Innovationspark Zürich (Rahmenvertrag IPZ) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich genehmigt. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde zur Unterzeichnung ermächtigt und beauftragt, die notwendigen Prozesse für die Abwicklung der Vertragsverhältnisse mit dem Bund und der IPZ Property AG zu etablieren, ein Vertragscontrolling aufzubauen und dem Regierungsrat regelmässig Bericht über die abgeschlossenen Verträge zu erstatten. – Mit RRB Nr. 568/2022 wurden das Konzept für die Governance des Innovationsparks Zürich und die Governance-Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stiftung Innovationspark Zürich betref- fend Zusammenarbeit im Innovationspark Zürich genehmigt und die

Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde beauftragt, das Governance-Konzept zusammen mit der Stiftung IPZ umzusetzen. – Mit RRB Nr. 569/2022 wurde der Antrag über die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 97,45 Mio. Franken für den Innovationspark Zürich (Teilgebiete A und B gemäss Synthesebericht) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet (Vorlage 5819). – Mit RRB Nr. 570/2022 wurde der Antrag über die Bewilligung eines Verpflichtungskredits für die Planung der Umsetzung des Konzepts «Aviatik Flugplatz Dübendorf» zuhanden des Kantonsrates verabschiedet (Vorlage 5820). – Mit RRB Nr. 573/2022 wurde die Teilrevision «Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» des kantonalen Richtplans zuhanden des Kantonsrates verabschiedet (Vorlage 5821). Am 28. November 2022 stimmte der Kantonsrat sowohl dem Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich als auch dem Planungskredit für einen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz in Dübendorf zu. Beide Beschlüsse erwuchsen im Februar 2023 in Rechtskraft. Am 5. Dezember 2022 hat der Kantonsrat sodann die Teilrevision «Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf» des kantonalen Richtplans festgesetzt. Der kantonale Gestaltungsplan wurde bereits am 15. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Er bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung von Teilgebiet A. Damit konnte mit der Umsetzung begonnen werden.

2. Verpflichtung aus dem Synthesebericht und dem kantonalen Richtplan Mit den Kantonsratsbeschlüssen liegen die raumplanerischen Grundlagen (Vorlage 5821), der Kredit für die Unterstützung des Aufstarts des Innovationsparks (Vorlage 5819) und der Kredit für die Planung der Umsetzung des Konzepts «Aviatik Flugplatz Dübendorf» (Vorlage 5820) vor. Zudem wurden mit RRB Nrn. 567/2022 und 568/2022 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beanspruchung der Baurechte für die Baufelder im Innovationspark sowie die Governance für die Begleitung des Innovationsparks (RRB Nr. 568/2022) festgelegt. Der kantonale Richtplan hält unter 4.7.2.3 Massnahmen, a) Kanton, Folgendes fest: Für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in einen zivilen Flugplatz für Forschungs-, Test- und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung und für die Entwicklung des Innovationsparks wird eine Umsetzungsorganisation im Sinne eines Gebietsmanagements durch die beteiligten Partner etabliert. Sie bezieht die entscheidenden

Gremien, Nutzer und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise ein, koordiniert die Planungsprozesse, initiiert Planungen und Projekte und begleitet die Umsetzung. Der Kantonsrat hat den Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf zur Kenntnis genommen (Vorlage 5768). Darin wurde das Vorgehen wie folgt beschrieben: Vorbereitung Kantonsrat Umsetzung

Ziel: eine Kantonsratsdebatte Vorbereitung der Beschlüsse

Wiederaufnahme Vorlage 5502 Umsetzung RRB IPZ

Verpflichtungskredit IPZ IPZ

über das Flugplatzareal des Regierungsrates

Richtplan

Revision des kantonalen Schaffung RRB

Richtplans Grundordnung

Vertiefung Aviatik RRB Verpflich- Aviatik

Planungskredit für die Vertiefung RRB

für Kredit vorlage an tungskredit der Arbeiten betreffend Aviatik den Kantonsrat Flugplatz

Die einzelnen Schritte für die Umsetzung der Transformation des Flugplatzareals in Dübendorf sind in der Umsetzungsagenda des Syntheseberichts festgehalten. Sie betreffen eine Vielzahl von Projekten oder Massnahmen. Der Innovationspark und die Planung des Werkflugplatzes sind nur ein (kleiner) Teil davon. Es geht auch um Sachplanverfahren, Agglomerationsprogramme, Infrastrukturen (Kantonsstrassen, Velowege, Flugplatzrundweg, Verlängerung der Glattalbahn usw.), eine Gebietsentwicklung mit anschliessendem Gebietsmanagement, die Koordination von Umweltmassnahmen (Denkmalschutz, Landschaftsschutz mit Aufwertungsmassnahmen, Gewässeraufwertung usw.); vgl. zum Ganzen Kapitel H.3 der Umsetzungsagenda. Die meisten dieser Projekte werden entweder durch die vorne erwähnten Kreditbeschlüsse des Kantonsrates oder durch spezialgesetzliche Projektkredite finanziert. Eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch nur möglich, wenn die verschiedenen Arbeiten und Projekte koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Dabei gilt es auch, die verschiedenen betroffenen Staatsebenen (Bund, Kanton und Gemeinden) aufeinander abzustimmen. Mit der Verabschiedung des Syntheseberichts haben sich die unterzeichneten Stakeholder (Volkswirtschaftsdirektion, Baudirektion, Bildungsdirektion, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Stadt Dübendorf, Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Gemeinde Volketswil, Stiftung IPZ, Zürcher Planungsgruppe Glattal, ETH Zürich, Universität Zürich, Skyguide AG und IPZ Property AG) zu folgendem Vorgehen verpflichtet:

– Die beteiligten Stakeholder verfolgen die ihnen in der Umsetzungsagenda zugewiesenen Massnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und auf der Grundlage des anwendbaren Rechts. – Die beteiligten Stakeholder erklären sich bereit, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Finanzierung der Massnahmen zu beteiligen. – Die Massnahmenträger stehen im Austausch mit dem Kanton Zürich als Gesamtkoordinator und informieren über Projektfortschritte, Projektänderungen und sonstige für die Umsetzung relevante Aspekte. Der Kanton Zürich als Gesamtkoordinator führt einmal jährlich eine Standortbestimmung über die Umsetzung durch. – Die Kommunikation gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit erfolgt nach vorgängiger Absprache mit den jeweils berührten weiteren beteiligten Stakeholdern. Der Kanton hat sich folglich ausserhalb und unabhängig von den Teilen, die durch die vorne erwähnten Kreditbeschlüsse des Kantonsrates abgedeckt sind, zu weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit der Transformation des Flugplatzareals verpflichtet. Eine Zuordnung dieser Aufgaben zu einem konkreten Projekt ist nicht möglich. Es handelt sich vielmehr um Aufgaben im Rahmen der raumplanungsrechtlichen Abstimmung von raumwirksamen Aufgaben (vgl. §§ 8 ff. Planungs- und Baugesetz [PBG, LS 700.1]). Auch die Gemeinden begrüssen die Koordination sehr. Diese Aufgaben kann der Kanton entweder mit eigenen personellen Mitteln oder mit Drittmandaten erfüllen.

3. Organisation Die Arbeiten für die Erarbeitung des Syntheseberichts und der Beschlüsse des Regierungsrates im Frühling 2021 wurden durch eine vom Regierungsrat eingesetzte Taskforce vorangetrieben, die zeitlich beschränkt und auf eine Aufgabe fokussiert eingesetzt wurde. Durch eine effiziente Projektorganisation und klare Aufträge konnte in kurzer Zeit sehr viel erreicht werden. Die Taskforce als zentrale Drehscheibe und «Kümmerer» führte das Projekt strategisch, effizient und mit einer ausgeprägten Termintreue. Die zentrale Verortung und die direkte Unterstellung unter den Lenkungsausschuss sicherten dabei breit abgestützte und koordinierte Lösungen unter allen Beteiligten. Zur Bewältigung der vorstehend beschriebenen Aufgaben handelt der Kanton als «Gesamtkoordinator» gemäss Synthesebericht. Im Wesentlichen nimmt der Kanton dabei drei Rollen wahr und handelt in drei unterschiedlichen Prozessebenen:

1. Einsatz und Führung eines Gebietsmanagements Flugplatz Dübendorf: Der Kanton führt das Gebietsmanagement. Die stakeholderübergreifende Organisation, bestehend aus Behördendelegation und Steuerungsausschuss, soll weitergeführt und um die operative Ebene der Koordinationsgruppe ergänzt werden (Umsetzungsorganisation). Das Gebietsmanagement stellt sicher, dass die anstehenden Projekte gemäss den wegleitenden Grundsätzen und den Eckwerten der Gebietsplanung umgesetzt werden.

2. Koordination und Führung von Vorhaben und Projekten des Kantons: Die vorstehende Aufstellung zeigt die verschiedenen Vorhaben und Projekte, die in den kommenden Jahren durch den Kanton umzusetzen und zu koordinieren sind.

3. Rolle aus der Governance Innovationspark / Sicherung der Aufsicht: Der Kanton erarbeitet die Vorgaben für die Berichterstattung gemäss Governance-Konzept. Er stellt die Abstimmung der Aktivitäten der Standortförderung sicher, nimmt als Gast Einsitz in die Stiftung IPZ und delegiert ein Mitglied des Verwaltungsrates in die IPZ Property AG. Dabei arbeitet er eng mit der Stiftung IPZ zusammen. Damit der Kanton auch künftig seinen Führungsanspruch bei der Transformation des Flugplatzareals in Dübendorf wahrnehmen kann, soll auf der bewährten Organisation der Taskforce aufgebaut werden. Organigramm Es wird auch gemäss RRBeine in Zukunft 2023/XXXX effiziente Projektorganisation notwendig sein, in der alle Stakeholder stufengerecht und sachbezogen einzubinden sind. Dazu ist eine dreigliedrige Organisation vorzusehen: GEBIETSMANAGEMENT VORHABEN KANTON GOVERNANCE

REGIERUNGSRAT

BEHÖRDENDELEGATION LENKUNGSAUSSCHUSS VOLKSWIRTSCHAFTS- VD (Vorsitz), BD, BI VD (Leitung), BD, BI DIREKTION

Sitz VR IPZ Property AG

STEUERUNGSAUSSCHUSS KOORDINATIONSSTELLE VD STANDORTFÖRDERUNG Standortpolitik

Gast SR STAKEHOLDER- Stiftung IPZ MANAGEMENT BAURECHT / VERTRÄGE

HOCHWASSERSCHUTZ ERSATZMASSNAHMEN STRASSENPROJEKTE PLANUNGSRECHT

AVIATIKKONZEPT

FLUGFELDPARK

KOORDINATIONSGRUPPE

MASSNAHMEN GEMÄSS UMSETZUNGSAGENDA

VD Volkswirtschaftsdirektion BD Baudirektion BI Bildungsdirektion IPZ Innovationspark Zürich VR Verwaltungsrat SR Stiftungsrat

Auftraggeber in der kantonalen Organisation ist der Regierungsrat. Die strategische Führung erfolgt wie bisher durch den Lenkungsausschuss, bestehend aus der Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion (Leitung), dem Vorsteher der Baudirektion und der Vorsteherin der Bildungsdirektion. Der Lenkungsausschuss überprüft die fristgerechte Umsetzung, überwacht die Erfüllung der übergeordneten Projektziele und entscheidet über Anträge der Koordinationsstelle. Der Lenkungsausschuss stellt bei Bedarf Anträge an den Regierungsrat. Alle Arbeiten des Kantons werden durch eine Koordinationsstelle koordiniert und vorangetrieben. Es handelt sich um eine interdisziplinär und direktionsübergreifend tätige Arbeitsgruppe, welche die Umsetzung des Auftrags sicherstellt. Sie übernimmt auch Arbeiten und Tätigkeiten aller drei Direktionen (kantonaler Gestaltungsplan, Koordination Mittelschulprovisorium). Die Koordinationsstelle ist Projektkatalysatorin und -koordinatorin sowie Bindeglied zwischen den einzelnen Stufen. Sie entscheidet nicht selbst, bereitet jedoch die Entscheide vor. Die ordentlichen Zuständigkeiten der Direktionen und Amtsstellen bleiben durch diese Organisation unberührt. Im Gebietsmanagement erfolgt die Koordination der übergeordneten Prozesse und der Projekte aus der Gebietsentwicklung. Die räumliche Entwicklung des Gesamtareals wird abgestimmt. Das Führen der Umsetzungsagenda bzw. das Vorantreiben der Massnahmen gemäss Synthesebericht, der Vorsitz in den Gremien Behördendelegation, Steuerungsausschuss und Koordinationsgruppe sowie die Vorbereitung und Durchführung der Gremien als auch die Leitung des Stakeholdermanagements sowie das Sicherstellen einer breit abgestimmten und übergreifenden Kommunikation und die Abstimmung der Schnittstellen gehören zu den zentralen Aufgaben des Gebietsmanagements. Die Projekte des Kantons bzw. der Direktionen werden durch die Koordinationsstelle geführt bzw. koordiniert. Der Kanton braucht eine Drehscheibe, welche die räumliche und betriebliche Entwicklung abstimmt (z. B. Aviatik; Einbezug Luftwaffe, IPZ, Werkflugplatz Dübendorf, Bund, Kanton und Standortgemeinden / Glattalbahn / Flugfeldpark / Strassenprojekte / Parkway; Ersatzmassnahmen, Hochwasserschutz usw.). Die Projekte dürfen nicht isoliert betrachtet bzw. entwickelt werden.

Im Rahmen der Governance übt der Kanton die Aufsicht über die Entwicklung des Innovationsparks Zürich aus. Das Governance-Konzept regelt die Rollen. Im Vordergrund steht die Aufsicht über die Entwicklung des Innovationsparks und die Berichterstattung zuhanden des Kantonsrates. Diese Aufgaben erfolgen unter Einbezug der Standortförderung in der Volkswirtschaftsdirektion. Koordinationsstelle und Standortförderung stimmen ihre strategischen Ziele und deren Erreichung eng aufeinander ab.

4. Umsetzung Die Umsetzung der Projektorganisation gemäss Ziff. 3 der Erwägungen muss umgehend an die Hand genommen werden, damit die Interessen des Kantons bei der Weiterentwicklung des Flugplatzareals in Dübendorf gewahrt bleiben. Zudem soll das Know-how und das bestehende grosse Vertrauen unter den Stakeholdern transferiert werden. In einer ersten Phase geht es darum, die Strukturen aufzubauen, den Führungsrhythmus der Gremien zu etablieren, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zu definieren und die operativen Tätigkeiten abzustimmen sowie eine personenunabhängige Struktur aufzubauen und zu etablieren. Parallel dazu ist die Überführung der Projektorganisation in die Regelstruktur vorzubereiten. Nach zwei Jahren ist die Aufbauphase abgeschlossen und die Regelorganisation aufgebaut. Bis dann sollte auch die gesetzliche Grundlage gemäss Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz vorliegen. Damit die Arbeiten nahtlos weitergeführt werden können, soll die erste Phase von zwei Jahren durch mandatierte Partner abgedeckt werden. Anschliessend werden die Aufgaben durch die Regelorganisation übernommen. Die Leitung der Koordinationsstelle übernimmt die Gesamtprojektleitung und führt die Projekte strategisch und je nach Zuteilung auch operativ. Sie vertritt den Kanton gegenüber allen weiteren Stakeholdern (Bund, Gemeinden, Institutionen und Dritte) und verantwortet das Stakeholdermanagement. Zudem stellt sie die Umsetzung der Aufträge operativ sicher, definiert, strukturiert und koordiniert die Teilprojekte und stellt deren termingerechte Umsetzung sicher. Sie führt und überwacht die Projektphasen (Umsetzungsagenda), übernimmt den Vorsitz im Steuerungsausschuss der Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf (GEFD), erarbeitet in Absprache mit dem Vorsitz der Behördendelegation GEFD, die Traktanden und Inhalte der Behördendelegation GEFD und des Steuerungsausschusses GEFD und erstellt die notwendigen Entscheidungsgrundlagen bzw. Anträge. Aufgrund der Synergien, zur Sicherung breiter Kompetenzen und eines grossen Netzwerkes wird die Leitung der Fachstelle auf zwei Mandate an Peter Bodmer und Roman Bächtold aufgeteilt. Damit kann gleichzeitig die Stellvertretung gesichert und Spitzenlasten können abgedeckt werden. Beide Personen kennen die

Entwicklung aus den vorherigen Phasen und verfügen über die notwendigen Qualifikationen und Kontakte, um die Übergangsphase bis zu einem Regelbetrieb durch den Kanton sicherzustellen. Auch spielt der zeitliche Aspekt in der Übergangsphase eine wichtige Rolle. Dem Kanton muss es rasch gelingen, die Führungsrolle in der Gebietsentwicklung fortzuführen und zu stärken, die Projekte richtig aufzugleisen und unter den Beteiligten zu koordinieren. Dieses Vorgehen wird auch gewählt, weil die operativen Arbeiten ansonsten aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge unterbrochen und erst nach einer längeren Einarbeitungszeit wieder aufgenommen werden könnten. Die Aufbauphase von zwei Jahren soll genutzt werden, um den Wissenstransfer zu vollziehen. Es ist sicherzustellen, dass die Leistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht werden und eine enge Kostenkontrolle erfolgt. Unterstützt wird die Leitung der Koordinationsstelle durch eine Stabsstelle. Diese erarbeitet die notwendigen Grundlagen, leitet einzelne Teilprozesse und bedient die Gremien in Absprache mit der Leitung der Koordinationsstelle. Auch hier soll bis zur Überführung in eine noch zu bildende Stammorganisation im Kanton auf bestehendes Wissen und vertiefte Projektkenntnisse zurückgegriffen werden. Thomas Schneider von der Ventus Projekte GmbH verfügt über diese Qualifikationen. Dementsprechend ist er mit einem entsprechenden Mandat zu beauftragen. Weitere Unterstützung und Sekretariatsdienste werden bei Bedarf über die bestehende Geschäftsstelle Gebietsmanagement HGZZ (Hochschulgebiet Zürich Zentrum) abgewickelt und nach Aufwand verrechnet. Somit sind Roman Bächtold und Peter Bodmer ad personam als Leiter der Koordinationsstelle und Thomas Schneider ad personam als Leiter der Stabsstelle zu beauftragen. Alle drei Mandate sind befristet bis 30. Juni 2025 und werden nach Aufwand abgerechnet. Nachher werden die Arbeiten durch die Regelorganisation weitergeführt. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu beauftragen, dem Regierungsrat rechtzeitig die entsprechenden Stellenanträge zum Beschluss vorzulegen. Mit dem Gebietsmanagement werden die Verpflichtungen gemäss Richtplan und Synthesebericht umgesetzt. Es handelt sich um Aufgaben, die der Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten dienen. Ein Verzicht würde nicht nur die mit dem Synthesebericht begründete Partnerschaft,

sondern auch die Erfüllung von raumplanerischen Kernaufgaben des Kantons infrage stellen. Zudem würde die Transformation des Flugplatzareals gefährdet.

5. Finanzierung Mit Beschluss Nr. 900/2020 bewilligte der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe für die Erarbeitung des Syntheseberichts von insgesamt Fr. 2 870 000. Mit Beschluss Nr. 915/2021 bewilligte der Regierungsrat eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 080 000 für die Vorbereitung der Anträge an den Kantonsrats im Sinne des Syntheseberichts. Gemäss Zwischenabrechnung per Mai 2023 sind noch rund Fr. 400 000 verfügbar. Mit dem vorstehend beschriebenen Vorgehen soll die Projektorganisation in die Regelorganisation übergeführt werden. Die Erfahrungen mit den bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass der Aufwand aufgrund der vielen Abhängigkeiten schwer abschätzbar ist. Insgesamt werden folgende Kosten veranschlagt (in Franken):

Leistung 2023 2024 2025 Total Leitung 300 000 600 000 300 000 1 200 000 Stabsstelle 105 000 210 000 105 000 420 000 Sekretariat 30 000 60 000 30 000 120 000 Aufträge Dritte 160 000 320 000 160 000 640 000 Kreditrest (RRB Nr. 915/2021) –400 000 –400 000 195 000 1 190 000 595 000 1 980 000 Reicht ein Verpflichtungskredit nicht aus, ist ein Entscheid zur Herabsetzung der Leistung oder vor dem Eingehen neuer finanzieller Verpflichtungen ein Zusatzkredit einzuholen (§ 41 Abs. 1 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]). Vorliegend ist somit ein Zusatzkredit von Fr. 1 980 000 zu bewilligen. Die bisherigen Ausgaben sind in der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, eingestellt worden. Nach dem Grundsatz der Transparenz sind die neuen Mittel auch dort einzustellen. Dies gilt umso mehr, als nicht ausgeschlossen werden kann, dass allenfalls Übertragungen zwischen den einzelnen Budgetpositionen notwendig sein werden und solche zwischen unterschiedlichen Leistungsgruppen nicht zulässig sind. Mit Beschluss vom 15. März 2023 hat der Regierungsrat der Aufteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit per 1. Januar 2024 in zwei neue Ämter zugestimmt. Der Innovationspark wird in Zukunft im Amt für Wirtschaft betreut. Dementsprechend ist der Zusatzkredit der noch geltenden Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, zuzuordnen. Nach der Aufteilung der Ämter ist der Kredit auf die Leistungsgruppe Nr. 5301, Amt für Wirtschaft, zu übertragen. Zusätzlich zu den bisherigen Ausgabenbewilligungen ist eine Ausgabe von Fr. 1 980 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, zu bewilligen. Dabei handelt es sich um Kosten zur Weiterentwicklung und Umsetzung von rechtskräftigen Richtplanvorgaben (§§ 8 ff. PBG) sowie zur Umsetzung von rechtskräftigen referendumsfähigen Kantonsratsbeschlüssen und damit um gebundene Ausgaben (§ 37 Abs. 2 lit. d CRG). Die zusätzlichen Ausgaben 2023 können im Budget der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, kompensiert werden. Die Ausgaben 2024 und 2025 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 einzustellen. Die Aufwendungen, die den Stakeholdern für die Umsetzung der Handlungsanweisungen gemäss Synthesebericht entstehen, werden von diesen

getragen. Die Koordination durch den Kanton ist in den vorstehend dargelegten Kosten enthalten. Soweit möglich und gerechtfertigt sind die Stakeholder bei der Umsetzung projektbezogen an den Kosten zu beteiligen. Weitere Folgekosten ergeben sich keine.

Bis heute sind im Zusammenhang mit der Transformation des Flugplatzareals in Dübendorf insgesamt folgende Kosten angefallen: Grundlage in Franken RRB Nrn. 1036/2013 und 800/2015 sowie Verfügung 2 960 000 der Volkswirtschaftsdirektion vom 21. März 2018 RRB Nr. 900/2020 2 870 000 RRB Nr. 915/2021 2 080 000 Vorliegender Beschluss 1 980 000 Gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme 9 890 000

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Projektorganisation im Sinne der Erwägungen wird festgesetzt. Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit der Umsetzung beauftragt.

II. Für die Umsetzung dieses Beschlusses gemäss Ziff. 4 der Erwägungen wird zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB Nrn. 900/2020 und 915/2021 eine letzte zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 980 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 9 890 000.

III. Mitteilung an die Bildungsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Planungs- und Baugesetz (PBG) 48, Art. 8 — read in the version of September 1, 2022; the act was consolidated again on July 1, 2023, April 1, 2024, December 1, 2024, August 1, 2025, September 1, 2025, November 1, 2025, June 1, 2026, and August 1, 2026.

Cited in