RRB Nr. 698/2024
Anfrage Anita Borer, Uster, Martin Huber, Neftenbach, und Stefan Schmid, Niederglatt, betreffend Zürcher Kriminalstatistik – wo die Hebel ansetzen?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 108/2024
Sitzung vom 26. Juni 2024
698. Anfrage (Zürcher Kriminalstatistik – wo die Hebel ansetzen?) Kantonsrätin Anita Borer, Uster, sowie die Kantonsräte Martin Huber. Neftenbach, und Stefan Schmid, Niederglatt, haben am 8. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die von Sicherheitsdirektor Mario Fehr veröffentlichte Kriminalitätsstatistik des Kantons Zürich für das Jahr 2023 zeichnet ein klares Bild. Sie zeigt unter anderem auf, dass Straftaten gemäss Strafgesetzbuch durch die ausländische Bevölkerung, Asylbewerber und Kriminaltouristen 2023 massiv zugenommen haben. Sie öffnet unter anderem auch der organisierten Kriminalität Tür und Tor und stellt eine höchst bedenkliche Entwicklung dar. Auch die Jugendkriminalität ist angestiegen. Die Polizei ist immer stärker gefordert. Ihrem mutigen Einsatz zugunsten unserer Sicherheit zollen wir höchsten Respekt. Umso wichtiger ist es, dass auch die Politik ihre Arbeit macht und nicht weiter die Augen vor den aktuellen Problemen und deren Ursachen verschliesst. Um die Probleme an der Wurzel zu packen, braucht es klare Fakten. Wir wollen damit «Pauschalverurteilungen» vermeiden und konkrete Hebel bei der Ursache ansetzen. Entsprechend bitten wir den Regierungsrat, die bereits publizierten Daten noch etwas weiter aufzuschlüsseln. Wir bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche konkreten Massnahmen sind aus Sicht des Regierungsrates nötig, um die Probleme der angestiegenen Kriminalität im Allgemeinen an der Wurzel zu packen?
2. Wie kann der nachweislich gestiegenen Kriminalität von Ausländerinnen und Ausländern wirksam begegnet werden?
3. Wie kann der angestiegenen Jugendkriminalität wirksam begegnet werden?
4. Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung bei der häuslichen Gewalt?
5. Wie kann der häuslichen Gewalt wirksam entgegengewirkt werden?
6. Welche Daten bestehen in Bezug auf die organisierte Kriminalität (Alter, Herkunft usw.)?
7. Wie kann der organisierten Kriminalität entgegengewirkt werden?
8. Wie viele der Täter sind Wiederholungstäter und wie können Wiederholungstaten vermindert werden?
9. In welchen Bereichen kann und sollte aus Sicht des Regierungsrates das Strafrecht verschärft werden, um der Jugendkriminalität, der Kriminalität der ausländischen Wohnbevölkerung und der organisierten Kriminalität entgegenzuwirken?
10. Wie stellt sich der Regierungsrat gegenüber einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den Kantonen? Welche gesetzlichen Anpassungen sind dazu nötig (z. B. bezüglich Datenschutz usw.)?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Anita Borer, Uster, Martin Huber, Neftenbach, und Stefan Schmid, Niederglatt, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bekämpfung der Kriminalität ist eine Verbundsaufgabe. Notwendig ist eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Partnerorganisationen. Es kann auf die vom Regierungsrat festgelegten Schwerpunkte in der Strafverfolgung 2023–2026 (RRB Nr. 351/2023) verwiesen werden. Zu Frage 2: Die Kantonspolizei hat im Bereich der Kriminalität von Ausländerinnen und Ausländern die Aktion Synoro durchgeführt. Damit wurden gezielte Kontrollen an einschlägigen Orten durchgeführt und im Einzelfall mit Partnerorganisationen Massnahmen wie beispielsweise ausländerrechtliche Ein-/Ausgrenzungen, Aus-/Rückschaffung sowie Einreiseverbote geprüft. Zu Frage 3: Jugendgewalt ist ein Phänomen, das die gesamte Gesellschaft betrifft und nicht auf «eine» Ursache zurückgeführt werden kann. Es sind verschiedene persönliche/familiäre, schulische, soziale, kulturelle und weitere Faktoren zu berücksichtigen. Für die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist daher ebenfalls eine enge Zusammenarbeit zwischen den Partnerorganisationen (Polizeikorps, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Schulen usw.) und eine konsequente Anwendung des Jugendstrafrechts notwendig. Es ist wichtig, gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erkennen und zu intervenieren, um weitere Straftaten zu verhindern. Für differenzierte Abklärungen werden u. a. Gutachten eingeholt und standardisierte Werkzeuge angewendet (z. B. Kompetenz- und Risikoorientierung in der Jugendstrafrechtspflege [KORJUS] usw.); es erfolgen spezifische Interventionen und Massnahmen (z. B. deliktorientierte Trainings, mit Electronic Monitoring überwachte Rayonverbote, deliktorientierte Schutzmassnahmen usw.).
Zu Frage 4: Der Anteil Tatverdächtiger aus der ausländischen Wohnbevölkerung bei Straftaten der häuslichen Gewalt betrug 2023 45%. Zu Fragen 5–8: Es kann auf die vom Regierungsrat festgelegten Schwerpunkte in der Strafverfolgung 2023–2026 (RRB Nr. 351/2023) sowie den Beschluss zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (RRB Nr. 338/2021) verwiesen werden. Eine feste und allgemeinverbindliche Definition von organisierter Kriminalität gibt es nicht. Organisierte Kriminalität ist ein Phänomen, das in verschiedenen Deliktsbereichen (z. B. Betäubungs-, Waffen- und Menschenhandel, Geldwäscherei) vorkommen kann. Ob diese Straftaten tatsächlich im Bezug zur organisierten Kriminalität stehen, muss aber im Einzelfall geprüft werden. So gewonnene Erkenntnisse über die organisierte Kriminalität fliessen in Lagebilder und Berichte und nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein. Soweit hier statistische Angaben zur Täterschaft bei «organisierter Kriminalität» verlangt werden, können daher keine verlässlichen Angaben gemacht werden. In Bezug auf Wiederholungstaten sieht die Situation im Bereich der Jugendstrafrechtspflege folgendermassen aus: Bei 2938 im Jahr 2023 verzeichneten Straftaten nach StGB (SR 311.0) haben 54,6% der Jugendlichen ein Delikt begangen. Die restlichen jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter haben zwei Delikte und mehr begangen, wobei 26,9% für drei und mehr Delikte verantwortlich sind. Im Übrigen kann auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen werden. Zu Frage 9: Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 84/2024 betreffend Wirren um Haltung zum islamistischen Attentat vom 2. März 2024 nahm der Regierungsrat zu dieser Frage Stellung. Darauf kann verwiesen werden. Zu Frage 10: Ein guter Informationsaustausch ist zu begrüssen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat Anfang 2024 die Vernehmlassung zu einer interkantonalen Vereinbarung zum polizeilichen Datenaustausch durchgeführt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli