Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 705/2026

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2026 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2026

705. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2026 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (Kenntnisnahme)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG- Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jährlich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fachdirektion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategischen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG- Richtlinie 10.2). Bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) handelt es sich um eine bedeutende Beteiligung. Mit Beschluss Nr. 1197/2016 legte der Regierungsrat die erste Eigentümerstrategie für die EKZ fest. Aufgrund der nationalen und internationalen Entwicklungen der Rahmenbedingungen im Bereich der Stromversorgung in den letzten Jahren nahm der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 653/2024 eine Anpassung der Eigentümerstrategie für die EKZ vor und unterbreitete sie dem Kantonsrat zur Genehmigung (Vorlage 5964). Während der Beratungen in der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates (KEVU) Anfang 2025 zeigte sich an wenigen Stellen der Eigentümerstrategie Anpassungsbedarf. Die Vorlage 5964 wurde daher zurückgezogen. Am 9. Juli 2025 legte der Regierungsrat die neue Eigentümerstrategie für die EKZ fest (RRB Nr. 756/2025) und unterbreitete sie wiederum dem Kantonsrat zur Genehmigung (Vorlage 6037). Darin sind die in der KEVU diskutierten Aspekte aufgenommen. Der Kantonsrat hat die überarbeitete Eigentümerstrategie am 13. April 2026 genehmigt. Weil während der Erarbeitung des vorliegenden Berichts die Genehmigung der neuen Eigentümerstrategie noch ausstand, wird vorliegend zur Umsetzung der Eigentümerstrategie gemäss RRB Nr. 1197/2016 Bericht erstattet. Die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons und werden als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt. Die Organisation und die Aufgaben der EKZ sind im Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz,

LS 732.1) und der zugehörigen Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 13. Februar 1985 (EKZ-Verordnung, LS 732.11) geregelt.

B. Berichterstattung 1. Umfeld 2025 war für die Schweizer Stromwirtschaft durch eine schrittweise Preisentspannung auf den Grosshandelsmärkten sowie intensiven gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene geprägt. Zentrale Themen waren die Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes, AS 2024 679; nachfolgend: Stromgesetz), die Versorgungssicherheit und der Abschluss eines Stromabkommens. Es ist von einer zunehmenden Elektrifizierung (Wärmepumpen, Elektromobile) und weiteren Rechenzentren und somit von einer Zunahme des Stromverbrauchs auszugehen. Für das Tarifjahr 2025 sanken die Stromtarife für die meisten Haushalte und Gewerbekunden um durchschnittlich rund 10%. Die Ursache dafür war, dass die Grosshandelspreise deutlich gesunken sind, wodurch Strom wieder günstiger eingekauft werden konnte. Zur mittel- und langfristigen Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung ist eine weitere Steigerung der Energieeffizienz und ein beschleunigter Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Inland notwendig. Das entsprechende, am 9. Juni 2024 von den Stimmberechtigten angenommene, Stromgesetz wird gestaffelt umgesetzt. Das erste Verordnungspaket trat am 1. Januar 2025 in Kraft und umfasst neue Bestimmungen zu den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch, den Energieeffizienzpflichten der Stromlieferanten sowie zur Grundversorgung. Das zweite Verordnungspaket wurde vom Bundesrat am 19. Februar 2025 verabschiedet und trat am 1. Januar 2026 in Kraft; es regelt namentlich die Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und enthält neue Regelungen zu Netznutzungstarifen und Mindestvergütungen sowie zur Nutzung von Flexibilitäten im Verteilnetz. LEG ermöglichen es Produzenten sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern in räumlicher Nähe, Strom über das Verteilnetz untereinander auszutauschen und dabei von einem Abschlag auf das Netznutzungsentgelt zu profitieren. Am 21. Mai 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze; BBl 2025 1832; sogenannter Netzexpress); damit sollen Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze beschleunigt werden. Am 26. September 2025 wurde der sogenannte Beschleunigungserlass erneuerbare Energien von den

eidgenössischen Räten verabschiedet (BBl 2025 2895). Die Gesetzesänderungen, insbesondere des Energiegesetzes (SR 730.0), haben das Ziel, die Verfahren bei der Planung und Bewilligung von Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu vereinfachen und zu verkürzen. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erteilte der Bund am 14. Mai 2025 fünf Projekten für neue Reservekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 583 Megawatt den Zuschlag und verlängerte am 29. Oktober 2025 die Geltungsdauer der Winterreserveverordnung (SR 734.722) bis Ende 2030. Zur Regulierung systemrelevanter Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft verabschiedeten die eidgenössischen Räte am 21. März 2025 das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten, das Meldepflichten für Transaktionen sowie ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation vorsieht (BBl 2025 1102). Die Ausführungsbestimmungen dazu werden derzeit erarbeitet. Mit der Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur Änderung des bis Ende 2026 befristeten Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (SR 734.91) schlug der Bundesrat vor, das Gesetz mit einigen Anpassungen um fünf Jahre bis Ende 2031 zu verlängern (BBl 2026 47). Das Geschäft wird derzeit in den eidgenössischen Räten beraten. Das Abkommenspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), zu dem ein Stromabkommen als zentrales Element gehört, wurde Ende Dezember 2024 abgeschlossen. Im Rahmen der Vernehmlassung sprach sich eine Mehrheit der Kantone, darunter auch der Kanton Zürich (RRB Nr. 1094/2025), der politischen Parteien und der Wirtschaftsverbände zugunsten des Stromabkommens aus. Die Botschaft zur innenpolitischen Umsetzung des Stromabkommens wurde am 13. März 2026 an die eidgenössischen Räte überwiesen (BBl 2026 615). Eine Volksabstimmung ist frühestens 2027 zu erwarten. Das Stromabkommen gilt als wichtiger Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur vollständigen Einbindung der Schweiz in die europäischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität. Bezüglich der eidgenössischen Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedete der Bundesrat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht eine

Aufhebung des seit 2017 geltenden Verbots zur Erstellung neuer Kernkraftwerke vor (BBl 2025 2563). Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative ab, stimmt dem Gegenvorschlag aber – im Sinne der Technologieoffenheit für alle CO 2 -armen Stromerzeugungsoptionen – zu (vgl. RRB Nr. 338/2025).

2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Stromnetze sowie die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung im Versorgungsgebiet. Der gesamte Betriebsertrag 2024/2025 (Gesamtleistung) verringerte sich von 1229 Mio. Franken im Vorjahr auf 1176 Mio. Franken. Die Nettoerlöse betrugen aus Stromlieferung und Netznutzung 882 Mio. Franken (Vorjahr 927 Mio. Franken), aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 53 Mio. Franken (Vorjahr 68 Mio. Franken), aus dem Energiecontracting 51 Mio. Franken (Vorjahr 46 Mio. Franken) und aus den Elektroinstallationen 80 Mio. Franken (Vorjahr 83 Mio. Franken). Der Hauptteil der Erträge wird im Versorgungsgebiet bzw. in der Schweiz erzielt. Der tiefere Nettoerlös aus dem Stromgeschäft ist auf die niedrigeren Tarife zurückzuführen. In Deutschland und Frankreich lag die Stromerzeugung aus Windenergie deutlich unter dem langjährigen Mittel, was die Erlöse minderte. Die EKZ beschäftigten per Ende September 2025 1592 Personen (Vorjahr 1571), davon waren 164 Lernende (Vorjahr 155). Die EKZ sind ein wichtiger Arbeitgeber im Kanton. Die Tätigkeiten im Ausland beschränken sich auf finanzielle Investitionen in neue erneuerbare Energien (ohne Angestellte). Die EKZ sind mit Beteiligungen von 38,5% an der Repower AG bzw. 18,4% an der Axpo Holding AG (Axpo) der jeweils grösste Aktionär. Auf den 1. Juli 2025 wurde eine Änderung des EKZ-Gesetzes in Kraft gesetzt. Diese betrifft die Ausübung von Stimmrechten bei Beteiligungen der EKZ und gibt Rahmenbedingungen für die Steuerung der Axpo vor. Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist überdurchschnittlich gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ mussten im Geschäftsjahr 2024/2025 im Durchschnitt 16 Minuten auf die Stromlieferung verzichten (Vorjahr 12 Minuten, Schweizer Durchschnitt 21 Minuten). Die EKZ verfügen im Verhältnis zur Stromnachfrage (direkte Belieferung von grundversorgten Endkundinnen und Endkunden) von 2901 Gigawattstunden (GWh, Vorjahr 2969 GWh) nur über geringe Erzeugungskapazitäten. Die EKZ kaufen die elektrische Energie gestaffelt über rund zwei Jahre im Voraus, beginnend zweieinhalb Jahre vor dem Tarifjahr ein. Nachdem sich 2022 die Strombeschaffungspreise deutlich erhöht hatten und die EKZ ihre Tarife für 2023 und

2024 entsprechend anheben mussten, konnten die EKZ 2025 die Tarife wieder senken. Mit 5565 GWh nahm die Absatzmenge im Netz gegenüber dem Vorjahr (5483 GWh) um 1,5% zu.

Mit dem Spatenstich vom 4. Juni 2025 begann der Bau des alpinen Freiflächen-Solarkraftwerks «Madrisa Solar», das die EKZ gemeinsam mit der Gemeinde Klosters und der Repower AG erstellen. Bis Ende September 2025 konnten rund 15% der Anlage in Betrieb genommen werden. Per Ende 2025 sind mittlerweile 21 592 Rücklieferanlagen – überwiegend Solaranlagen – ins EKZ-Netz integriert. Bei der Windenergie hat sich die Kooperation Zürich Wind (EKZ, ewz und Stadtwerk Winterthur) in den Gemeinden Rickenbach, Wiesendangen und Ossingen Standorte für je einen 120 Meter hohen Windmessmast gesichert, um die Windverhältnisse für künftige Windenergieanlagen zu evaluieren. Im Netzbereich wurde das neue Unterwerk Kindhausen nach rund zweieinhalb Jahren Bauzeit Anfang 2025 in Betrieb genommen und sichert damit die langfristige Stromversorgung der Region Dübendorf, Volketswil, Effretikon und Bassersdorf. Im Rahmen der Netzdigitalisierung treiben die EKZ den Ausbau der Glasfaseranbindung der Trafostationen voran: bis 2028 sollen 80% auf Glasfaser umgerüstet sein. Als erster Schweizer Energieversorger haben die EKZ auf 2026 zudem dynamische Tarife für Netz und Energie eingeführt. Die Stimmberechtigten von Männedorf stimmten am 30. November 2025 mit 84,9% Ja- Stimmen dem Verkauf ihres Elektrizitätswerks an die EKZ zu. Im Bereich Wärme gründeten die EKZ gemeinsam mit der Gemeinde Thalwil die Wärme Thalwil AG für eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung. Parallel dazu bauen die EKZ in Berlingen (TG) ein Seewasser-Fernwärmenetz, das bis Ende 2026 rund 40% der Berlinger Haushalte mit erneuerbarer Wärme versorgen soll. Bei der Elektromobilität konnten in den ersten fünf Jahren seit Bestehen des EKZ-Angebots für das Lademanagement bereits über 61 000 Parkplätze mit diesem ausgerüstet werden.

3. Jahresabschluss 2024/2025 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2024/2025 mit einem Unternehmensergebnis von 186,3 Mio. Franken abgeschlossen (Vorjahr 149,1 Mio. Franken). Dazu trug das Finanzergebnis aufgrund hoher Dividenden aus den Beteiligungen an der Axpo Holding AG von 123,3 Mio. Franken und an der Repower AG von 40,3 Mio. Franken den Hauptanteil bei. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2024/ 2025 1176 Mio. Franken (Vorjahr 1229 Mio. Franken). Die Bilanzsumme belief sich per 30. September 2025 auf 2,86 Mrd. Franken (Vorjahr 2,83 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote einschliesslich Minderheitsanteilen betrug 86,5% (Vorjahr 82,2%).

Nach Beurteilung der Revisionsstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Konzernrechnung) für das Geschäftsjahr 2024/2025 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER. Die Jahresrechnung der EKZ entspricht dem EKZ-Gesetz und der EKZ-Verordnung. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen vom 18. März 2026 (vgl. KR-Nr. 58/ 2026) und genehmigte mit Beschluss vom 13. April 2026 den Geschäftsbericht 2024/25 und die darin enthaltene konsolidierte Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025. Der Kantonsrat nahm weiter Kenntnis von der vom Verwaltungsrat festgelegten Gewinnverwendung, die eine Ausschüttung an den Kanton von 35,2 Mio. Franken (Vorjahr 25,9 Mio. Franken) sowie die Ausgleichsvergütung an die Gemeinden von 11,4 Mio. Franken (Vorjahr 11,4 Mio. Franken) umfasst.

4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der hier massgeblichen Eigentümerstrategie für die EKZ von 2016 strategische Ziele fest, mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer. 4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Betrieb. – Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Das Netz der EKZ wies auch in diesem Geschäftsjahr eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Durchschnitt mussten die Endverbraucherinnen und Endverbraucher lediglich einen Stromausfall von 16 Minuten in Kauf nehmen. Dies liegt deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 21 Minuten. Die EKZ investierten in der Berichtsperiode 102 Mio. Franken (Vorjahr 107 Mio. Franken) in die Instandhal- tung und Modernisierung der Netzinfrastruktur. Anfang 2025 gingen das neu gebaute Unterwerk Kindhausen und das sanierte Unterwerk Opfikon in Betrieb. Der Umbau des Unterwerks Pfäffikon wurde abgeschlossen und im August folgte das neue Unterwerk Zweidlen. Der Ausbau von Smart Metern schritt planmässig voran: Bis Ende des Berichtsjahres wurden 92% der herkömmlichen Stromzähler durch Smart Meter ersetzt. Zudem haben die EKZ als erstes Energieversorgungsunternehmen der Schweiz ab 2026 einen dynamischen Wahltarif sowohl für Netznutzung als auch für Energie eingeführt. Die Stromproduktion der Wasserkraftwerke der EKZ lag 2024/2025 mit 67,4 GWh rund 17% unter dem Vorjahr, bedingt u. a. durch den schneearmen Winter, den niederschlagsarmen Frühling sowie höhere Restwasserabgaben. Über das Netz der EKZ wurden insgesamt (direkt und indirekt über Netze von Weiterverteilern) 5565 GWh Strom an die Endverbraucherinnen und

Endverbraucher geliefert. Das entspricht rund 10% des gesamtschweizerischen Bedarfs. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsaktivitäten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Im Ausland lag die Produktion der Solar- und Windanlagen aufgrund deutlich geringeren Windaufkommens (20% bis 30% unter der langjährigen Norm in Deutschland und Frankreich) unter dem Vorjahresniveau. Finanzinvestitionen im Ausland sollen nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden. Zudem dürfen sie kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Kapital binden. Eine entsprechende Formulierung wurde in die 2025 überarbeitete Eigentümerstrategie für die EKZ aufgenommen. In der Schweiz wurde im November 2024 die Madrisa Solar AG gegründet, an der die EKZ, die Gemeinde Klosters und die Repower AG mit je einem Drittel beteiligt sind. Am 4. Juni 2025 erfolgte der offizielle Baubeginn, und bereits Ende September 2025 gingen 15% der Anlage ans Netz. Ebenfalls begann im Sommer 2025 der Bau der grössten Solaranlage des Kantons Zürich auf dem Logistikareal Embraport in Embrach. Zudem sicherte sich die Kooperation Zürich Wind Standorte für Windmessungen in Rickenbach, Wiesendangen und Ossingen. Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaftlichen Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durchschnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungsrat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken.

Beurteilung: Die EKZ erzielten ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheres Unternehmensergebnis von 186,3 Mio. Franken (Vorjahr 149,1 Mio. Franken). Das Ergebnis ist in erster Linie auf die Erträge aus den Beteiligungen an der Axpo (123,3 Mio. Franken) sowie an der Repower (40,3 Mio. Franken) zurückzuführen. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 18,8 Mio. Franken deutlich unter dem Vorjahr (53,5 Mio. Franken), hauptsächlich bedingt durch geringere Windproduktion im Ausland, tiefere Marktpreise für Strom mit damit verbundenen Wertberichtigungen bei Produktionsanlagen sowie eine gedämpfte Nachfrage nach Marktprodukten im Bereich Solar und Elektromobilität. Dies entspricht bei einem Eigenkapital von 2,46 Mrd. Franken einer Eigenkapitalrendite von 7,5%. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 betrug die Ausschüttung an Kanton und Gemeinden insgesamt 46,6 Mio. Franken (Vorjahr 37,3 Mio. Franken), davon 35,2 Mio. Franken an den Kanton und 11,4 Mio. Franken als Ausgleichsvergütungen an die Gemeinden. – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netzbetreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prüfen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Verbund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strombranche. So engagieren sich die EKZ z. B. in mehreren Gremien des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Mit den anderen Kantonswerken im Axpo-Verbund findet ein regelmässiger Austausch statt. Die EKZ prüfen zudem laufend die Möglichkeiten für die direkte Belieferung der gebundenen Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit inländischer und in erster Linie erneuerbar erzeugter Elektrizität der Axpo. Darüber hinaus arbeiten die EKZ im Rahmen der Kooperation Zürich Wind mit dem ewz und dem Stadtwerk Winterthur zusammen und haben gemeinsam mit dem ewz die Rekrutierungskampagne «Komm ins Team Power» lanciert. – Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ wurden per 2025 um durchschnittlich 12% gesenkt. Per 2026 konnten die Tarife nochmals um durchschnittlich 11% vermindert werden. Die EKZ werden dadurch ab 2026 zu den günstigsten Energieversorgern der Schweiz gehören. Die

tieferen Tarife sind vor allem auf die gesunkenen Beschaffungskosten zurückzuführen.

4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele: Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigentümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne, – bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unternehmen im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finanzierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finanzieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Verpflichtungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegenüber Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote soll mindestens 50% betragen. Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2024/2025 konnte mit einem Unternehmensergebnis von 186,3 Mio. Franken (Vorjahr 149,1 Mio. Franken) abgeschlossen werden. Die EKZ gehören zu den günstigsten Stromversorgern der Schweiz. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 266,6 Mio. Franken und Nettoinvestitionen ins Anlagevermögen von 131,4 Mio. Franken resultierte ein Free Cash Flow von 135,2 Mio. Franken. Die EKZ verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote (einschliesslich Minderheitsanteilen) von hohen 86,5% (Vorjahr 82,2%) und mit ausreichender Liquidität. Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht. Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem.

Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentlichen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominderung ergriffen. Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobericht werden bei der Erstellung des strategischen Prüfplans beigezogen. Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Stromvertrieb in der Grundversorgung tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke. Beurteilung: Im Berichtsjahr wurden 102 Mio. Franken in die Instandhaltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Anfang 2025 ging das neu gebaute Unterwerk Kindhausen in Betrieb, das den wachsenden Strombedarf in der Region Dübendorf, Volketswil, Effretikon und Bassersdorf langfristig sichert. Weitere Inbetriebnahmen und Sanierungen erfolgten bei den Unterwerken Opfikon, Pfäffikon und Zweidlen. In den letzten fünf Jahren sind bei den EKZ über 100 Anfragen für den Anschluss neuer Rechenzentren eingegangen, was die steigende Bedeutung des Netzausbaus unterstreicht. Der Nettobuchwert des Verteilnetzes beträgt per 30. September 2025 739,8 Mio. Franken. Er liegt in Bezug auf den Anschaffungswert bei 43%. Es wird genügend investiert, um das Verteilnetz auf einem guten Stand zu halten. – Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: siehe Abschnitt 4.1 – Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Bereits 92% der herkömmlichen Stromzähler wurden durch intelligente Zähler (Smart Meter) ersetzt; der Abschluss der Arbeiten ist für 2026 vorgesehen. Parallel wird die Glasfaseranbindung der Trafostationen vorangetrieben; bis Ende 2028 sollen rund 80% umgerüstet sein. Im Pilotprojekt OrtsNetz in Winkel wurde das Potenzial eines intelligenten, dezentralen Stromnetzes untersucht. Das Projekt wurde 2025 mit dem Watt d’Or, dem Innovationspreis des Bundesamtes für Energie, ausgezeichnet. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Einführung dynamischer Tarife ab 2026. Die EKZ haben zudem ein

Pilotprojekt in Regensdorf im Hinblick auf die Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften ab 2026 weiterentwickelt. In Benken planen die

EKZ die erste Photovoltaikanlage im Kanton über einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Baubewilligung wurde im September 2025 erteilt. – Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und sparsamen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden weiterhin umfassende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energieeffizienz an, die auch in diesem Geschäftsjahr stark nachgefragt waren. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Abgabe auf dem Stromverbrauch. Die kumulierte Stromeinsparung durch die Energieberatung beläuft sich auf 23,0 GWh, die CO 2 -Einsparungen auf 15 210 Tonnen. Der EKZ-Energieassistent wird von rund 23 000 Haushalten genutzt und laufend mit neuen Funktionen erweitert. – Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbringen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Energiecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elektroinstallationen). Beuteilung: Bei der EKZ Eltop AG verbesserte sich die operative Leistung weiter. Die tausendste Photovoltaikanlage konnte in Betrieb genommen werden. Im Zuge der Neuorganisation per 1. Oktober 2024 entstanden die beiden Geschäftsbereiche Gebäudeenergieprodukte sowie Wärme- und Klimatechnik. Im Wärmebereich konnte ein positives Jahresergebnis erzielt werden, während die Bereiche Solar und E-Mobilität anspruchsvoll bleiben. Im Bereich Energiecontracting erhöhte sich die Zahl der betriebenen Anlagen auf 1348 (Vorjahr 1319). Trotz eines im Vergleich zum 10-Jahres-Durchschnitt etwas wärmeren Jahres stieg die gelieferte Wärmemenge auf 203 GWh (Vorjahr 188 GWh). Der Umsatz im Contracting belief sich auf 51,4 Mio. Franken (Vorjahr 46,3 Mio. Franken). Im März 2025 wurde zudem die Hans Spillmann AG in Kloten übernommen, um die Kompetenzen im Bereich Heizungs- und Klimatechnik weiter auszubauen. Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten wurden dem Regierungsrat die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche anhand der vertraulichen Spartenberichterstattung auf EBIT-Stufe der EKZ-Gruppe vorgelegt. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Personal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2024/2025 keine Abweichungen festgestellt.

4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. 4.4 Beteiligungscontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Beteiligungsbericht, die strategische Überprüfung der Beteiligungen und der Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie zusätzliche, vertrauliche Informationen der EKZ zu den finanziellen Zielen, zum Risikomanagement, zu den strategischen und finanziellen Risiken sowie zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Zudem sind zwei Mitglieder des Regierungsrates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ vertreten (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ gewährleistet.

5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt mehrheitlich in den regulierten Monopolbereichen Verteilnetz und Grundversorgung der nicht marktberechtigten Kundinnen und Kunden. Höhere Beschaffungspreise und Netzkosten können als anrechenbare Kosten an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Mit der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 sind die regulatorischen Rahmenbedingungen für die EKZ in einem bedeutenden Wandel begriffen. Ab 2026 wirken sich insbesondere die Absenkung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Weighted Average Cost of Capital) sowie die neue Gewinnermittlung im Bereich Energie Grundversorgung (Aufhebung des Aufgreifkriteriums für Kosten und Gewinn) direkt auf den operativen Ertrag im Kerngeschäft aus. Gleichzeitig bringt das Stromgesetz neue Aufgaben und Möglichkeiten mit sich, etwa im Bereich der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, der dynamischen Tarife oder der schweizweit harmonisierten Rückliefertarife. Der mit der Umsetzung des Stromgesetzes verbundene administrative Aufwand bei den Energieversorgern und den Behörden ist erheblich und letztlich kostentreibend. Das erfreuliche Unternehmensergebnis 2024/2025 von 186,3 Mio. Franken ist massgeblich von den Finanzbeteiligungen an der Axpo und der Repower AG getragen. Bei einem operativen Ergebnis (EBIT) von 18,8 Mio. Franken zeigt sich eine ausgeprägte Abhängigkeit des Gesamtergebnisses von der wirtschaftlichen Entwicklung der strategischen Beteiligungen.

Im Bereich erneuerbare Energien im Ausland sind die EKZ zwecks Risikominimierung gut diversifiziert, mit Beteiligungen an Windkraftanlagen in Frankreich, Deutschland und Portugal sowie an Photovoltaikanlagen in Portugal und Spanien. Das Geschäftsjahr 2024/2025 hat die Volatilität dieser Erträge deutlich aufgezeigt. Die EKZ gehen davon aus, dass die Anlagen im langjährigen Verlauf rentabel bleiben. Die Nachfrage nach Marktprodukten, insbesondere nach Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, war im Berichtsjahr leicht rückläufig. Die Transformation zum modernen Energiedienstleister sowie die dafür notwendigen Investitionen belasten kurzfristig das operative Ergebnis, sind aber für die langfristige Positionierung der EKZ von Bedeutung. Der wachsende Strombedarf, getrieben durch die Dekarbonisierung bzw. die zunehmende Elektrifizierung (Wärmepumpen, E-Mobilität), den Ausbau der Photovoltaik und den steigenden Strombedarf von Rechenzentren, erfordert anhaltend hohe Investitionen in den Ausbau und die Digitalisierung des Verteilnetzes. Der Investitionsbedarf wird auch in den kommenden Jahren hoch bleiben. Die EKZ versorgen ihre Kundschaft mit einer Netzverfügbarkeit von 99,997% auf sehr hohem Niveau. Risiken betreffend die Versorgungssicherheit bestehen – nicht nur für die EKZ, sondern die ganze Schweiz – bei der Strombeschaffung: Einschränkungen bei den für das Winterhalbjahr notwendigen Stromimporten oder Verzögerungen bei der Erstellung von Kraftwerkskapazitäten können zu Versorgungsengpässen führen. Für solche Situationen sind auf Bundesebene gestützt auf das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (SR 531) umfangreiche Massnahmen vorgesehen. Cyber- und IT-Risiken gewinnen mit der zunehmenden Digitalisierung des Verteilnetzes (Smart Meter, Netzleitsystem, dynamische Tarife, Energiemanagementsysteme, LEG) weiter an Bedeutung. Die EKZ haben diesbezüglich verschiedene Massnahmen ergriffen, im Berichtsjahr beispielsweise beim Netzleitsystem. Als kantonseigenes Unternehmen mit hoher Sichtbarkeit und entsprechender politischer und medialer Aufmerksamkeit sind die EKZ einem erhöhten Reputationsrisiko ausgesetzt. Die EKZ verfügen über ein etabliertes System zur Überwachung der Regelkonformität (Compliance Management System) und des Verhaltenskodex. Weiter pflegen sie eine aktive und transparente Informationspolitik.

Die Energieversorgung erfordert qualifizierte Fachkräfte, insbesondere Netzelektrikerinnen und Netzelektriker. Die EKZ begegnen mit gezielten Massnahmen dem Fachkräftemangel: Sie gehören mit 164 Lernenden in zehn verschiedenen Lehrberufen zu den grössten Aus- bildungsbetrieben im Kanton Zürich. Zusammen mit dem ewz haben sie zudem ein Umschulungsprogramm entwickelt, das Quereinsteigende gezielt zu Netzelektrikerinnen und Netzelektrikern ausbildet. Insgesamt sind die Risiken aufgrund des risikoarmen Netzgeschäfts mit der Grundversorgung, der grossen Diversifikation und verschiedenen ergriffenen Massnahmen der EKZ beschränkt. Besondere Massnahmen über das bestehende Risikomanagement hinaus sind derzeit nicht erforderlich.

6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen des Kantons sind keine angezeigt. Von den EKZ wird weiterhin erwartet, dass sie im Monopolbereich (Netz und Energie Grundversorgung) für günstige Tarife sorgen und sowohl im Monopol- als auch im Marktbereich profitabel sind. Die 2025 und 2026 erfolgten Tarifsenkungen sind zu begrüssen. Zur Deckung des steigenden Strombedarfs aufgrund der Dekarbonisierung und als Beitrag für die sichere Stromversorgung besteht weiterhin der dringende Bedarf, den Selbstversorgungsgrad der Schweiz zu erhöhen. Von den EKZ wird erwartet, dass sie den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion im Inland bei gegebener Wirtschaftlichkeit weiterhin vorantreiben und die mit dem Stromgesetz neu entstehenden Möglichkeiten, wie z. B. im Bereich der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, der dynamischen Tarife und der Flexibilitätsbewirtschaftung, weiterhin aktiv nutzen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Bericht 2026 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für die EKZ wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates, den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli