RRB Nr. 719/2024
Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, betreffend Transparenz betreffend Eleonorenstiftung (Kinderspital), Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 125/2024
Sitzung vom 26. Juni 2024
719. Anfrage (Transparenz betreffend Eleonorenstiftung [Kinderspital]) Die Kantonsrätinnen Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, haben am 15. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Zu Beginn der Geschichte um den Neubau des Kinderspitals stand ein Gesuch der Eleonorenstiftung betreffend Darlehen für 50 Mio. Franken für die Planungskosten. Diesem Gesuch wurde durch den Regierungsrat entsprochen und ein Darlehen von höchstens 51 Mio. Franken zugesichert (RRB 1078/2013). Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation rund um den Neubau des Kinderspitals und die Bereitschaft des Regierungsrates, dieses finanziell zu unterstützen, bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie und wann wurde die Gesundheitsdirektion über die Projektierungsschritte bzw. über den jeweiligen Planungsfortschritt informiert? Sind noch weitere Direktionen (Baudirektion oder Finanzdirektion) involviert?
2. Der Kanton sicherte damals zu, dass er bei erheblichen Veränderungen der Kostenprognosen Einfluss auf das Projekt bzw. die Planungsparameter Einfluss nehmen wolle. Wann und wie erfolgte diese Einflussnahme?
3. Die Eleonorenstiftung setzte eine vom Spitalbetrieb getrennt geführte Baukommission für das Neubauprojekt ein, mit externem Projektmanager sowie Einsitznahme durch einen erfahrenen Vertreter des Hochbauamtes. Wie ist dessen Rolle definiert? Hat er ein offizielles inhaltliches Mandat und wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet?
4. Hat der Regierungsrat Kenntnis von Verzichtplanungen seitens der Baukommission? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? Wenn nein, hat die Vertretung des Kantons in der Baukommission jemals eine solche gefordert?
5. In der Rechnung 2023 erscheint unter den grösseren Abweichungen betreffend Investitionsausgaben ein noch nicht bezogenes Darlehen des Kinderspitals in Höhe von 55 Mio. Franken. Weshalb wurde dieses Darlehen erst jetzt, Anfang 2024 bezogen?
6. Im RRB 326/2024 wird die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich eingeladen, dem Regierungsrat einen Bericht über ihre Beurteilung der ordnungsgemässen Stiftungsführung der Eleonorenstiftung zu erstatten. Wann datierte die letzte Berichterstattung?
7. Die Begründungen betreffend Mehrkosten im Bau sind nicht befriedigend. Die ursprüngliche Kostenschätzung von 600 Mio. Franken stieg 2021 auf 680 Mio. Franken und 2022 auf 735 Mio. Franken. Dazu kommen noch Bauherrenleistungen von 26 Mio. Franken. Die Kostenschätzung für den Neubau per Ende 2023 beträgt somit 761 Mio. Franken. Wir ersuchen den Regierungsrat um detailliertere Angaben, wie sich die Mehrkosten – inkl. Bauherrenleistungen – zusammensetzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 4: Die Gesundheitsdirektion war in der Amtsdauer 2007–2011 durch den Kantonsarzt im Stiftungsrat und im Betriebsausschuss der Eleonorenstiftung vertreten, die Baudirektion durch den Kantonsbaumeister (RRB Nr. 1011/2007). Die Baudirektion war auch in der eigens für das Neubauprojekt eingesetzten Baukommission durch den Kantonsbaumeister vertreten. Nach dem Rücktritt des Kantonsbaumeisters wurde mit RRB Nr. 1162/2010 ab 1. September 2010 für den Rest der Amtsdauer 2007–2011 ein Abteilungsleiter des Hochbauamtes der Baudirektion in den Stiftungsrat abgeordnet. Zusätzlich wurde mit demselben Beschluss Jacques Steiner, ehemaliger Direktor des Kantonsspitals Winterthur, in den Stiftungsrat der Eleonorenstiftung abgeordnet. Jacques Steiner nahm seine Funktionen im Stiftungsrat im Mandatsverhältnis wahr. Für die Amtsdauer 2011–2015 wurden die genannten Abordnungen der Baudirektion und der Gesundheitsdirektion bestätigt (RRB Nr. 880/2011). Jacques Steiner nahm allerdings nur bis Ende 2013 im Stiftungsrat der Eleonorenstiftung Einsitz. Nach seinem Rücktritt wurde sein Sitz nicht wiederbesetzt. Dies wurde in RRB Nr. 1234/2013 damit begründet, dass sich seit seiner Wahl in den Stiftungsrat die innere Organisation des Kinderspitals, insbesondere in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, auf die Herausforderungen der neuen Spitalfinanzierung, die seit Inkrafttreten der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) 2012 gilt, eingestellt habe und auch über die Strukturen zur Inangriffnahme der nächsten Phase des Neubauprojekts verfüge. Ab der
Amtsdauer 2015–2019 hat der Regierungsrat aus demselben Grund keine anderen Vertretungen mehr in den Stiftungsrat der Eleonorenstiftung abgeordnet. Wie in RRB Nr. 326/2024 und in der Beantwortung der dringlichen Interpellation KR-Nr. 123/2024 betreffend Finanzkrise bei den Zürcher Spitälern ausgeführt, hat die Gesundheitsdirektion eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben und auch die Finanzkontrolle wird eine Untersuchung durchführen. In diesen Untersuchungen werden die Entscheidungsprozesse des Kantons und der Eleonorenstiftung rund um die Projektierung, Planung und Ausführung des Neubaus des Universitäts-Kinderspitals Zürich im Detail aufgearbeitet. Die Ergebnisse sollen dem Regierungsrat bis Ende 2024 vorgelegt werden. Zu Frage 3: Die Aufgaben und Kompetenzen der von der Eleonorenstiftung eingesetzten Baukommission wurden im Projekthandbuch definiert. Dieses war auch für den Vertreter der Baudirektion verbindlich. Zusätzliche spezifische Aufgaben wurden durch die Baudirektion nicht definiert. Die Baukommission rapportierte dem Steuerungsausschuss Bau des Stiftungsrates der Eleonorenstiftung. Zu Frage 5: Das Darlehen von 150 Mio. Franken musste gemäss Vertrag bis zur Inbetriebnahme des Neubaus bezogen werden. Infolge der Verzögerung der Inbetriebnahme um ein Jahr fallen auch die Baurechnungen und der entsprechende Liquiditätsbedarf der Eleonorenstiftung später an. Daher wurde ein Teil des Darlehens erst Anfang 2024 abgerufen. Mit dem späteren Bezug konnte zudem die Zinsbelastung leicht optimiert werden. Zu Frage 6: Die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS) ist gemäss Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG, LS 833.1) zuständig für die Aufsicht über Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie über Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton Zürich oder einer Gemeinde des Kantons Zürich angehören (§ 2 BVSG). In diesem Rahmen prüft sie u. a., dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird (§ 12 BVSG). Die Stiftungen müssen der BVS jährlich die Jahresrechnung, einen Tätigkeitsbericht und, sofern die Stiftung von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle nicht befreit worden ist, den Bericht der Revisionsstelle einreichen (§ 13 Abs. 1 BVSG). Die BVS ihrerseits legt dem Regierungsrat jeweils ihre Jahresrechnung und ihren Geschäftsbericht zur Verabschiedung vor, der Kantonsrat genehmigt diese (§§ 9
und 10 BVSG). Eine Berichterstattung in Einzelfällen gehört nicht zu den Aufgaben der BVS, weshalb es bislang auch keine spezifische Berichterstattung zur Eleonorenstiftung gab.
Zu Frage 7: Wie in RRB Nr. 326/2024 ausgeführt, wurde ein Grossteil der Mehrkosten im Bau durch Lieferengpässe und Verzögerungen während der Coronapandemie (und Gegenmassnahmen zur Beschleunigung der Bauprozesse) sowie durch Projekterweiterungen verursacht. Bauteuerung und Vergabeverluste (weniger Anbietende mit höheren Offerten als budgetiert) waren weitere Kostentreiber. Eine vertiefte Analyse und Plausibilisierung werden im Rahmen der erwähnten externen Untersuchungen erfolgen. Darüber hinaus hat sich die Finanzkommission des Kantonsrates im Rahmen der Beratung der Nachtragskredite für das Jahr 2024, Sammelvorlage I (Vorlage 5961), die am 8. Juli 2024 im Kantonsrat traktandiert ist, mit den vorliegenden Fragen befasst und verschiedene Anhörungen durchgeführt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli