Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 3 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 780/2017

Neue kantonale Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), strategische Eckpfeiler

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. August 2017

780. Neue kantonale IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie), strategische Eckpfeiler

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 68/2017 die Finanzdirektion mit der Durchführung des Projekts zur Schaffung der Grundlagen für die künftige kantonale Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beauftragt. Die Kantonspolizei (KAPO) ist aufgrund ihrer Sonderstellung nicht Gegenstand des Projekts. Anfang 2017 wurden die Projektgremien bestellt und die AWK Group AG als externe Beraterin bestimmt. Im Verlauf der Projektarbeiten hat sich gezeigt, dass zur Erarbeitung der Grundlagen für die künftige kantonale IKT (IKT-Strategie und IKT- Organisation) vordringliche Weichenstellungen notwendig sind, die nicht auf Projektebene getroffen werden können. Der Regierungsrat setzt deshalb für die weiteren Projektarbeiten die nachfolgenden strategischen Eckpfeiler für die Ausgestaltung der neuen kantonalen IKT.

2. Strategische Eckpfeiler zur Ausgestaltung der kantonalen IKT Strategische Steuerung der IKT durch den Regierungsrat Im neu zu bestimmenden strategischen Steuerungsgremium werden mehrere Mitglieder des Regierungsrates vertreten sein. Das Gremium soll auch die strategische Steuerung der Digitalisierung der Verwaltung übernehmen. Zentrale Erbringung der Leistungen der IKT-Grundversorgung Die Leistungen der IKT-Grundversorgung werden durch eine zentrale Stelle verantwortet. Diese Verwaltungseinheit kann unter Zustimmung des Regierungsrates andere interne Stellen mit der Erbringung von Betriebsleistungen beauftragen. Der IT-Arbeitsplatz (insbesondere Hardware, Standardsoftware, Drucker, Support) ist Teil der IKT-Grundversorgung und wird künftig zentral zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Geräten erfolgt im Rahmen einer Flottenpolitik. Der Regierungsrat kann Organisationseinheiten vom zentralen Bezug des IT-Arbeitsplatzes befreien. Die Überführung in die zentrale Verantwortung erfolgt gestaffelt über mehrere Jahre unter Berücksichtigung der ordentlichen Erneuerungen des IT-Arbeitsplatzes und in Abstimmung mit den einzelnen Direktionen und der Staatskanzlei. Ob und allenfalls welche Leistungen ausgelagert werden, wird zum gegebenen Zeitpunkt durch den Regierungsrat entschieden.

Fachapplikationen Die Verantwortung für Fachapplikationen wird weiterhin bei den Direktionen und der Staatskanzlei liegen. Rechenzentren Der Kanton Zürich wird in Zukunft für intern betriebene Services nur noch über zwei Standorte in einem Rechenzentrumsverbund verfügen. Das Vorgehen wird mit separatem Regierungsratsbeschluss festgelegt.

3. Weiteres Vorgehen Zeitplan IKT-Governance (Strategie und Organisation) Bedingt durch eine breite Variantendiskussion und der Festlegung der Eckwerte für die künftige kantonale IKT ist die Verabschiedung der IKT- Strategie und die Regelung der IKT-Organisation in Abweichung zum Terminplan gemäss RRB Nr. 68/2017 neu im Frühjahr 2018 geplant. Leitung der Steuerungsgruppe im Projekt Der Staatsschreiber leitet die Steuerungsgruppe im direktionsübergreifenden Projekt bis zur Verabschiedung der neuen IKT-Governance durch den Regierungsrat auch nach Beendigung seiner Funktion als Staatsschreiber Ende Januar 2018.

4. Kommunikation Die interne und externe Kommunikation erfolgt gemäss Vorgehensplan der Staatskanzlei.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die strategischen Eckpfeiler für die neue kantonale IKT werden gemäss Ziff. 2, das weitere Vorgehen gemäss Ziff. 3 der Erwägungen festgelegt.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei und die Finanzkontrolle.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in