Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 5 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 800/2014

Universitätsspital, Technikzentrale TZ-SUED im Park, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Juli 2014

800. Universitätsspital (Technikzentrale TZ-SUED im Park)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Energieversorgung des Universitätsspitals erfolgt aus dem Mittelspannungsnetz der Elektrizitätswerke Zürich (EWZ) über sechs auf das Spitalareal verteilte Trafostationen. Die elektrische Leistung beträgt gegenwärtig rund 6,7 Megawatt (MW). In diesem System versorgt die Station 5 im Gelenktrakt die Kernzone des Universitätsspitals mit dem Rämitrakt, den Bettenhäusern Ost und West, dem Nukleartrakt, dem Magnetresonanzzentrum und weiteren Spitalgebäuden. Die Station 5 umfasst vier Transformatoren mit einer Leistung von insgesamt 1,2 MW. Der Energiebedarf des Universitätsspitals steigt wegen des zunehmenden Einsatzes medizinischer Geräte stetig an. Dies betrifft insbesondere die Kernzone, wo infolge der Einrichtung des Herzzentrums der Bedarf an elektrischer Energie überdurchschnittlich gewachsen ist. Die Station 5 wird daher heute bereits an ihrer Leistungsgrenze betrieben. Mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs ist zu rechnen. Eine sichere Energieversorgung ist jedoch Voraussetzung für den Betrieb der betroffenen Spitalgebäude. Um dies weiterhin sicherstellen zu können, ist für die Kernzone eine weitere Trafostation nötig. Als neue Technikzentrale übernimmt sie zusätzliche haustechnische Funktionen für die umliegenden Bauten der Kernzone. So dient sie als Lüftungszentrale für das benachbarte Magnetresonanzzentrum (MR-Zentrum) und übernimmt Aufgaben in der Kälteerzeugung und -verteilung, in der Wärmeverteilung sowie in der Bereitstellung und Aufbereitung sämtlicher Medien (Kalt- und Warmwasser, aufbereitetes Wasser, technische und medizinische Druckluft, Vakuum und Sauerstoff). Die Erstellung der Technikzentrale Süd (TZ-SUED) ist zwingende Voraussetzung für die notwendige Erweiterung des Magnetresonanzzentrums und der darin untergebrachten Forschungsabteilung. Diesem Bereich der bildgebenden Diagnostik wird vonseiten des Universitätsspitals grösste Bedeutung beigemessen. Im Rahmen einer Nutzungsstudie wurde nach Prüfung verschiedener Varianten das nördliche Parkareal des Universitätsspitals als bestmöglicher Standort ermittelt. Hier kann auf einer dem Osttrakt und dem Westtrakt vorgelagerten Fläche zwischen dem unterirdischen MR-Zentrum

und dem Energiekanal OST die Technikzentrale bestmöglich an den bestehenden Knotenpunkt der haustechnischen Infrastruktur im Gelenkbau angebunden werden und haustechnische Funktionen des benachbarten MR-Zentrums aufnehmen. Im Fall einer intensiveren baulichen Nutzung des südlichen Spitalareals kann von diesem Standort aus die energetische Versorgung sichergestellt werden. Die Unterbringung der technischen Anlagen in einer der umliegenden, weitgehend denkmalgeschützten Gebäude hätte nicht nur den Verlust dieses Standortvorteils zur Folge, sondern würde erfahrungsgemäss auch erhebliche bauliche Vorkehrungen zur Sicherung der zu schützenden Bausubstanz erfordern. Bereits im Jahr 2010 wurde der Bedarf einer weiteren Technikzentrale für die Kernzone als dringlich erachtet und eine entsprechende Planung in die Wege geleitet. Mit RRB Nr. 83/2011 wurde ein erster Projektantrag mit der Bezeichnung «Erweiterung haustechnische Infrastruktur Kernzone» genehmigt. Infolge der ebenfalls als dringlich eingestuften Errichtung eines Modulbaus als vorübergehenden Ersatzes für den zu räumenden Nukleartrakt I–III wurden beide Projekte zusammengefasst. Die TZ-SUED sollte zusammen mit dem MR-Zentrum als Sockel für den darüber zu errichtenden Modulbau dienen. Das Vorhaben Modulbau musste jedoch im Oktober 2013 zurückgestellt werden, weil die Stadt Zürich das im März 2012 eingereichte Baugesuch für den Modulbau, nicht jedoch dasjenige für die TZ-SUED, ablehnte. Sowohl der Kanton Zürich als auch das Universitätsspital reichten im November 2013 gegen diesen Entscheid beim Baurekursgericht Rekurs ein. Angesichts der dringend notwendigen Sicherstellung der Energieversorgung in der Kernzone kann jedoch nicht zugewartet werden, bis dieser Rechtsstreit entschieden ist. Die TZ-SUED ist daher wieder als eigenständiges Projekt weiter zu verfolgen und möglichst rasch zu erstellen.

B. Projekt Die TZ-SUED umfasst die zwei unterirdischen Geschosse V und W. Sie enthält folgende Nutzungen: Im Geschoss V werden die Kaltwasseraufbereitung, die neue Verteilung für Heizung, Lüftung und Klima sowie Sanitär, die Hauptverteilung Strom und Starkstrom sowie die Lüftungszentrale für die Trafozentrale und das MR-Zentrum untergebracht. Die Lüftungszentrale wird so ausgelegt, dass sie auch die vorgesehene Erweiterung des MR-Zentrums aufnehmen kann.

Im Geschoss W befinden sich die Unterstation der Heizung, die Zentralen für die Kälteerzeugung und die Erzeugung Druckluft und Vakuum sowie die neue Trafostation mit vier Transformatoren. Damit wird die Energieversorgung für die Kernzone für die nächsten Jahre sichergestellt. Die Kälteerzeugung wird in einem ersten Schritt nur mit Speichern ausgestattet. Der Vollausbau mit einer, zurzeit noch nicht notwendigen, neuen Kälteanlage erfolgt bei steigendem Kältebedarf zu einem späteren Zeitpunkt und ist nicht Gegenstand dieses Projektes. Vorerst wird die Kälteversorgung der Kernzone über eine Ringleitung aus anderen Kältezentralen sichergestellt. Vorsorglich wird zudem ein neuer Energiekanal für die spätere Erschliessung umliegender Trakte erstellt. Die Parkanlage wird nach der Fertigstellung der TZ-SUED wieder hergestellt. Nach Inbetriebnahme der neuen Trafostation in der TZ-SUED übernimmt diese die Energieversorgung des südöstlichen Teils der Kernzone mit dem Bettenhaus Ost, dem Magnetresonanzzentrum und den südlich angrenzenden Gebäuden. Der Rämitrakt, das Bettenhaus West, der Nukleartrakt und der Gelenktrakt werden weiterhin von der alten Station 6 versorgt. Nach Erteilung der Baubewilligung für das Projekt durch die Stadt Zürich im Oktober 2013 wurde es als notwendig erachtet, zur geforderten Sicherstellung des Zugangs von Feuerwehreinsatzfahrzeugen zum Bettenhaus WEST im Planungsperimeter der TZ-SUED eine Stellfläche für Feuerwehreinsatzfahrzeuge anzulegen. Die geschätzten Kosten von Fr. 920 000 für diese Stellfläche WEST können aus Mitteln der Reserve des Projektes TZ SUED beglichen werden.

C. Kosten Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Hemmi Fayet Architekten AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 18. Dezember 2013 Fr. 39 853 000 (Kostenstand 1. April 2012, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 9 150 000 Gebäude 25 350 000 Umgebung 410 000 Baunebenkosten 1 320 000 Reserve 3 623 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 39 853 000

In diesen Kosten ist auch der mit RRB Nr. 1322/2011 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 12 000 000 für den Modulbau und die TZ-SUED anteilsmässig enthalten. Von den bis Ende 2013 aufgelaufenen Projektierungskosten von rund Fr. 4 204 000 entfallen Fr. 2 176 000 auf die TZ- SUED und sind in dem zu bewilligenden Betrag von Fr. 39 853 000 enthalten. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (1,75%) Fr. Fr. Fr. Konto 5040 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 29,3% 11 685 000 102 000 3% 351 000 Konto 5040 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2,4% 960 000 8 000 3% 29 000 Konto 5040 3 00000 Hochbauten Ausbau 3,5% 1 377 000 12 000 3% 41 000 Konto 5040 4 00000 Hochbauten Installationen 64,8% 25 831 000 226 000 5% 1 292 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100% 39 853 000 348 000 1 713 000 Total 39 853 000 Total 2 061 000 Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag für die TZ-SUED sowie den geplanten Modulbau wurde mit RRB Nr. 1322/2011 mit geschätzten Kosten von Fr. 90 000 000 genehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich eine Ausgabe von Fr. 39 853 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung um eine gebundene Ausgabe, da weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5040, Hochbau. Im Budget 2014 sind für das Vorhaben Modulbau und TZ-SUED im Park Fr. 50 000 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014– 2017 sind für 2015 Fr. 30 000 000 und für 2016 Fr. 14 000 000 eingestellt. Die Baudirektion schliesst, gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung die Verträge, welche die Bauausführung betreffen, ab.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Errichtung der Technikzentrale TZ-SUED im Park des Universitätsspitals wird eine gebunden Ausgabe von Fr. 39 853 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2012)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in