RRB Nr. 819/2021
Polizei- und Justizzentrum Zürich, Objektrückgaben und Betriebsstart, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2021
819. Polizei- und Justizzentrum Zürich, Objektrückgaben und Betriebsstart
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Vorlage 3941 unterbreitete der Regierungsrat am 30. Januar 2002 dem Kantonsrat den Antrag für das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ). Dieses Gesetz (PJZG vom 7. Juli 2003, LS 551.4) schaffte die Grundlage für den Bau des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) auf dem Areal des Güterbahnhofs in Zürich Aussersihl. Für den Erwerb des Grundstücks und zur Umsetzung des Bauprojekts bewilligte der Kantonsrat gestützt auf das PJZG mit Beschluss vom 26. März 2012 einen an die Teuerung gebundenen Objektkredit von 568,6 Mio. Franken (Vorlage 4855). Zusätzlich bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 740/2016 gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 122 000 000 für Ausgaben gemäss Weisung zum PJZG, Ausgaben durch Projektergänzungen sowie für Neustartkosten (vgl. Erwägung B 2) und mit Beschluss Nr. 337/2019 zusätzliche gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 48 500 000. Mit Beschluss Nr. 605/2017 bewilligte der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 22 364 000 für Rückbaumassnahmen bei Objekten der Kantonspolizei, die mit dem Umzug in das PJZ frei werden. Aus heutiger Sicht deckt dieser Beschluss nicht alle Erfordernisse ab. Insbesondere sind die Objekte der Staatsanwaltschaften und der Abteilung Digital Solutions der Direktion der Justiz und des Innern nicht enthalten. Weiter sind die Aufwendungen für die Umzugsarbeiten und die Einrichtungen für den Betriebsstart nicht erfasst. Es ist der Grundsatz der Einheit der Materie gemäss § 40 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) anzuwenden, wonach Ausgaben für ein bestimmtes Vorhaben, die in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, in demselben Verpflichtungskredit aufzunehmen sind. Zur Erfüllung des PJZG ist daher RRB Nr. 605/2017 in einen aktualisierten Beschluss überzuführen, der die heutigen Gegebenheiten vollständig abbildet.
B. Objektrückgaben Der Umzug in das PJZ verursacht unvermeidlich anfallende Kosten, die bei der Rückgabe der Mietliegenschaften an die Eigentümer und bei der Rückgabe der kantonseigenen Objekte anfallen. Diese Kosten umfassen den Rückbau nutzerspezifischer Ausbauten und Einrichtungen in den Mietliegenschaften und in den kantonseigenen Liegenschaften, das Ausräumen von Gegenständen und Mobiliar einschliesslich der Zuführung zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung, die Reinigung und Instandsetzung der Liegenschaften, die Aufwendungen für den Umzug an den neuen Standort sowie bei Mietobjekten allfällige Mietaufwände nach Auszug der Nutzenden bis zur Übergabe an die Eigentümer. Zu den Kosten im Zusammenhang mit den Objektrückgaben zählt ausserdem der Rückbau des provisorischen Polizeigefängnisses (PROPOG) auf dem Kasernenareal. Im Normalfall sind bei Umzügen in der kantonalen Verwaltung die Nutzenden bzw. die jeweiligen Direktionen für die Objektrückgaben verantwortlich. Gemäss Immobilienverordnung (LS 721.1) sind die Abgabe- bzw. die Kündigungstermine vorzugeben und die Objekte gereinigt und abgabebereit dem Immobilienamt zu übergeben. Dieses gibt sodann die Mietobjekte den Eigentümern zurück und leitet bei kantonseigenen Liegenschaften die zukünftigen Nutzungen ein. Im Falle des PJZ betrifft der Umzug 23 Objektrückgaben und rund 2000 Mitarbeitende. Es handelt sich um ein umfassendes Teilprojekt im Rahmen der PJZ-Bezugsphase. Für dessen Abwicklung wird ein Projektteam unter der Leitung des PJZ-Projektmanagements des Hochbauamts und in Koordination mit dem Immobilienamt eingesetzt. Dieses Team verantwortet die frist- und fachgerechte Rückgabe der ausgeräumten und gereinigten Objekte an das Immobilienamt. Dadurch können die Nutzerorganisationen von diesem Zusatzaufwand während der Umzugsphase entlastet werden. Es handelt sich um die folgenden 23 Objekte: Mietobjekte mit Rückgabe an Eigentümer Sicherheitsdirektion (DS) / Lessingstrasse 33 Kantonspolizei Zeughausstrasse 3 Zeughausstrasse 5 Zeughausstrasse 7 Zeughausstrasse 11/21 («Kripo-Gebäude») Direktion der Justiz und des Innern (JI) / Molkenstrasse 15/17 Staatsanwaltschaft Stauffacherstrasse 94 Birmensdorferstrasse 94 Zweierstrasse 25 Weststrasse 70 Selnaustrasse 32 JI/Digital Solutions Badenerstrasse 141
Mietobjekte mit Weiternutzung durch Kanton DS/Kantonspolizei Reitergasse 1 JI/Staatsanwaltschaft Gartenhofstrasse 17 Objekte im Eigentum des Kantons DS/Kantonspolizei Kasernenstrasse 25 Kasernenstrasse 29 (Polizeikaserne) Kasernenstrasse 35 Kasernenstrasse 41 (PROPOG, Abbruchobjekt) Kasernenstrasse 49 (Militärkaserne) Kanonengasse 18a Kanonengasse 18b JI/Staatsanwaltschaft Florhofgasse 2 JI/Digital Solutions Stauffacherstrasse 55 Das Objekt Kasernenstrasse 49 (Militärkaserne) wird angesichts des dort geplanten Entwicklungsprojekts, das mit tiefgreifenden Sanierungs- und Umbaumassnahmen verbunden ist, dem Immobilienamt lediglich in ausgeräumtem und besenreinem Zustand übergeben. Die Rückbaumassnahmen im Rahmen der Objektrückgabe beschränken sich auf die sensiblen polizeilichen ICT-Infrastrukturen. Die restlichen Rückbaumassnahmen sind im Rahmen des geplanten Sanierungs- und Umbauprojekts zu budgetieren.
C. Umzugsaufgaben Die Umzugsmassnahmen für die rund 2000 Arbeitsplätze mit den zugehörigen Labors, Archiven, Nebenräumen und Spezialinstallationen sind aufwendig und komplex. Um die Abläufe, Zuordnungen und Termine sicherzustellen, wird für die Gesamtkoordination des Umzugsprozesses ein externer Umzugsplaner beauftragt. Für die korrekte Verteilung der vorhandenen und neu beschafften Möbel, der verschiedenen Materialien sowie der Anschlüsse der Gerätschaften wird ein spezialisierter Logistiker beigezogen. Spezielle Vorkehrungen sind für die ICT-Anlagen und -Arbeitsplätze erforderlich, damit der Betrieb wie geplant starten kann und die Mitarbeitenden nach dem Bezug ihrer Arbeitsplätze ohne Verzug weiterarbeiten können. Neben solchen allgemeinen Aufgaben sind beim Umzug verschiedene besondere Aufgaben wahrzunehmen, die sich aus den besonderen Anforderungen der betroffenen Organisationseinheiten ergeben. So ist beispielsweise während der gesamten Bezugsphase der Schutz des Sicherheitsperimeters des Kasernenareals mit der Einsatzzentrale, dem pro- visorischen Polizeigefängnis und den noch genutzten Räumlichkeiten unverändert aufrechtzuerhalten, bis mit dem Transfer der Einsatzzentrale der Bezug des PJZ abgeschlossen ist. Der Umzug der Einsatzzentrale selbst, aber auch der Transport von sensiblen Akten, Gegenständen und Gerätschaften erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Für diese Aufgaben sind spezialisierte Fachleute beizuziehen.
D. Erstmalige Betriebsaufnahme des PJZ Mit der Übergabe des fertiggestellten PJZ-Gebäudes durch die Generalunternehmung an die Bauherrschaft nimmt das Polizei- und Justizgebäude Anfang 2022 den Betrieb auf. Für den Betriebsstart sind einmalig die benötigten Betriebsmittel, Einrichtungen und technischen Installationen bereitzustellen. Dazu zählen unter anderem: für den Betrieb des PJZ: – Ausrüstungsgegenstände für technische Gebäudedienstleistungen (z. B. Stapler, Werkstatteinrichtungen), – für die Reinigung/Hauswartung/Lingerie (z. B. Waschmaschinen, Arbeitskleidung, Arbeitsausrüstung), – für die betriebliche Sicherheit sowie Loge/Checkpoint (z. B. Funkgeräte, Ausstattung Sanitätszimmer, Absperrmaterial), – für spezielle Raumausstattungen der Nutzerorganisationen (z. B. Einrichtung der Turnhalle, Werkstatteinrichtungen, Whiteboards), – für die Versorgung/Ausstattung der Aufenthalts- und Pausenräume (z. B. Kaffeemaschinen, Geschirr, Abfallstationen), – Kleininventar für die Gastronomie (Aufhebung der Verfügung der Sicherheitsdirektion Nr. 263/2020 über Fr. 726 000); für den Betrieb des Gefängnisses Zürich West: – Einrichtungsgegenstände für Gebäude- und Unterhaltsdienstleistungen in der Rolle Nebenbetreiber (Reinigungsgeräte, Werkstatteinrichtungen usw.), – Infrastruktureinrichtungen für den Arbeits- und Beschäftigungsbetrieb des Gefängnisses (Lagereinrichtungen, Stapler, Transportfahrzeug usw.), – Einrichtungen, Geräte und Spezialmobiliar für den Gesundheitsdienst (Labor- und Analysegeräte, Medikamentenwagen, Defibrillatoren usw.), – Maschinen, Automaten und Geräte für die Betriebsdisposition (Kassenautomaten, Röntgengeräte usw.), – Erstausstattung der Gemeinschafts- und Zellenräume für Bildung und Freizeit (Bibliothekseinrichtungen, Fitnessgeräte, TV-Geräte usw.),
– ICT-Sicherheitssupportsysteme und Sicherheitsgeräte für das Gefängnispersonal, – WLAN in allgemeinen Gefängnisbereichen für ICT-Sicherheitssupportsysteme, – Hard-/Software für Bibliotheks-, Kiosk-, Lagerhaltungs-, Schulungs- und Haftraumsysteme sowie damit zusammenhängende Schnittstellen zu primären Fachapplikationen.
E. Zu bewilligende Ausgaben Für die Objektrückgaben und den erstmaligen Bezug und Betriebsstart des PJZ sind zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nrn. 740/2016 und 337/2019 zusätzliche gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 20 800 000 zu bewilligen: Gebundene Ausgaben Erfolgsrechnung Investitions- Total rechnung in Franken in Franken in Franken
B. Objektrückgaben 6 400 000 1 500 000 7 900 000 C. Umzugsaufgaben 2 100 000 2 100 000
D. Erstmalige Betriebsaufnahme PJZ 10 100 000 10 100 000 Reserven 500 000 200 000 700 000 Total 9 000 000 11 800 000 20 800 000
Mit diesen zusätzlichen Ausgaben sind für das PJZ, unter Berücksichtigung des aufzuhebenden RRB Nr. 605/2017, gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 191 300 000 bewilligt: Kredit Total in Franken Gebundene Ausgaben (RRB Nr. 740/2016) 122 000 000 Zusätzliche gebundene Ausgaben (RRB Nr. 337/2019) 48 500 000 Beantragte zusätzliche gebundene Ausgaben 20 800 000 Total gebundene Ausgaben 191 300 000 Gemäss Weisung zum PJZG (Vorlage 3941) zählen die Rückbaukosten an den alten Standorten zu den gebundenen Ausgaben (Ziff. 4.5.1). Bereits in Beschluss Nr. 740/2016 hat der Regierungsrat festgehalten, dass die Vorschriften betreffend gebundene Ausgaben gemäss PJZG den Vorschriften im CRG als lex specialis vorgehen. Daraus folgt, dass die Kosten für Objektrückgaben sowie für Massnahmen und Einrichtungen für den erstmaligen Bezug und Betriebsstart des PJZ den gebundenen Ausgaben zuzuordnen und durch den Regierungsrat zu bewilligen sind.
F. Finanzierung Die Ausgaben können den Nutzenden wie folgt zugeordnet werden: Leistungsgruppe Erfolgsrechnung Investitions- Total rechnung in Franken in Franken in Franken Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungs- 9 000 0001 1 765 000 10 765 000 vermögen, Baudirektion Nr. 3100, Kantonspolizei, DS 5 985 000 5 985 000 Nr. 2201, Generalsekretariat JI 2 400 000 2 400 000 Nr. 2206, Justizvollzug und Wieder- 1 400 000 1 400 000 eingliederung Nr. 9350, Forensisches Institut Zürich 250 000 250 000 Total 9 000 000 11 800 000 20 800 000 1 einschliesslich Objektrückgaben sowie Umzugsaufwendungen für alle Nutzenden
Aus praktischen Gründen und um eine einheitliche Kostenbewirtschaftung des Projekts zu erleichtern, sind alle Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung und der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, zu bewilligen. Die zusätzlichen gebundenen Ausgaben der Erfolgsrechnung von 9 Mio. Franken und der Investitionsrechnung von 11,8 Mio. Franken sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 nicht enthalten, können aber in der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden. Die vorliegende Ausgabenbewilligung ersetzt diejenige gemäss RRB Nr. 605/2017 über Fr. 22 364 000. Die Verfügung Nr. 263/2020 der Sicherheitsdirektion über Fr. 726 000 für Kleininventar der Gastronomie ist aufzuheben. Gestützt auf RRB Nr. 605/2017 wurden bei der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, Rückstellungen von Fr. 22 364 000 für Rückbaumassnahmen gebildet. Beim Jahresabschluss 2020 wurden diese Rückstellungen aufgrund einer Neubewertung der Massnahmen auf Fr. 19 624 000 korrigiert. Von diesem Betrag werden mit dem vorliegenden Beschluss Fr. 6 770 000 an die Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, für die Objektrückgaben übertragen. Die restlichen Rückstellungen werden per 9. September 2021 zugunsten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, aufgelöst.
G. Kapitalfolgekosten Investitionsausgaben führen zu jährlichen Kapitalfolgekosten (Nettobaukosten, Nutzungsdauer und Kapitalfolgekosten). Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 11 600 000 (ohne Reserven) bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Ab- schreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, sowie den durchschnittlichen jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Baukosten und betragen Fr. 3 557 875: Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total
B. Objektrückgaben 1 500 000 0 1 500 000 0 1 500 000
D. Erstmalige Betriebs 10 100 000 100 5 2 020 000 37 875 2 057 875 aufnahme PJZ Total 11 600 000 100 3 520 000 37 875 3 557 875
Die Kapitalfolgekosten der Anlagen im Bau werden pro Nutzende und Nutzenden intern verrechnet. Bei Inbetriebnahme werden alle Anlagen zur Aktivierung an die entsprechenden Nutzenden übertragen.
Auf Antrag der Baudirektion, der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Objektrückgaben und für Massnahmen und Einrichtungen für den erstmaligen Bezug und Betriebsstart des Polizei- und Justizzentrums Zürich wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nrn. 740/2016 und 337/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 20 800 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Davon gehen Fr. 11 800 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 9 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe der gebundenen Ausgaben beträgt Fr. 191 300 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2016)
III. Die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 605/2017 über Fr. 22 364 000 für Rückbaumassnahmen nach Umzug wird aufgehoben.
IV. Die Verfügung der Sicherheitsdirektion Nr. 263/2020 über Fr. 726 000 für Kleininventar der Gastronomie wird aufgehoben.
V. Mitteilung an die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (durch die Baudirektion) sowie an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli