Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 825/2013

Strassen, Illnau-Effretikon/Volketswil, 339 Uster-/Winterthurerstrasse, Erneuerung Strassenentwässerung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013

825. Strassen (Illnau-Effretikon/Volketswil, 339 Uster-/Winterthurerstrasse, zusätzliche Ausgabe)

Erwägungen

Mit RRB Nr. 678/2012 wurde das Projekt für die Erstellung eines Radweges von ausgangs Illnau-Effretikon nach Gutenswil festgesetzt und es wurden Ausgaben von insgesamt Fr. 3 160 000 netto bewilligt. Während der Ausführungsarbeiten sind nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen ersichtlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von Fr. 225 000 verursachen. Die Mehrkosten entstehen durch die Erneuerung der bestehenden Strassenentwässerung auf einer Länge von 450 m auf der westlichen Seite der bestehenden 339 Winterthurerstrasse. Die Strasse wird hier über Einlaufschächte auf der Ostseite der Winterhurerstrasse und Ableitungsrohre direkt in die kantonseigene Parzelle Kat.-Nr. 6742, die als Versickerungsrigole ausgebildet ist, entwässert. Die im Mai 2013 heftigen und andauernden Niederschläge haben gezeigt, dass das sehr schlechte Sickervermögen der Rigole den heutigen Verhältnissen nicht mehr genügt und zwei fremde Landwirtschaftsparzellen überflutet und eine Bewirtschaftung verunmöglicht hat. In der Rigole liegt immer Wasser. Bei heftigen Niederschlägen war bereits in den letzten Jahren kurzfristig mit Überschwemmungen zu rechnen. Während der Bauarbeiten für den neuen Radweg war die Überschwemmung derart gross, dass das Wasser mehrere Tage liegen blieb und Pflanzungen Schaden erlitten. Im Bereich der Zufahrt zum Landwirtschaftsbetrieb Waldhof, dem Tiefpunkt der vorhandenen Geländemulde, wird die Staatsstrasse bei den anhaltenden Regenfällen bis zu einer Tiefe von 5 cm überflutet. Mit dem neuen Radweg werden zusätzliche Flächen versiegelt, die noch mehr Wasser in die bereits ungenügende Rigole ableiten. Deshalb soll das Wasser aus der Mulde auf einer Länge von 450 m auf der Westseite der Winterthurerstrasse gefasst und über eine Transportleitung d = 300 mm in Richtung Süden geführt und mit der bestehenden Strassenentwässerung Richtung Gutenswil abgleitet werden. Zusammen mit der Transportleitung müssen sechs Kontrollschächte erstellt werden. Mit der ergänzten Strassenentwässerung sind der Werterhalt und die Funktion der Winterthurerstrasse langfristig gewährleistet. Da die heutige Situation in der vorliegenden Art noch nie aufgetreten ist, sind die Kosten für die Ergänzung der bestehenden Strassenentwässerung nicht in den damaligen Kostenvoranschlag eingeflossen.

Die vorliegend zu bewilligende zusätzliche Ausgabe ändert die Verteilung der Ausgabe wie folgt: Bewilligte Ausgaben- Zur Verfügung Ausgabe erhöhung stehende Ausgabensumme Erwerb von Grund und Rechten 240 000 11 000 251 000 Bauarbeiten 2 400 000 210 000 2 610 000 Nebenarbeiten 300 000 – 300 000 Technische Arbeiten 360 000 4 000 364 000 Total (Brutto) 3 300 000 225 000 3 525 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen neu die folgenden Kosten: Bewilligte Ausgaben- Zur Verfügung Ausgabe erhöhung stehende Ausgabensumme Fahrradanlagen 2 700 000 – 2 700 000 Erneuerung Staatsstrassen (Brutto) 600 000 225 000 825 000 Total (Brutto) 3 300 000 225 000 3 525 000 An die Fr. 3 300 000 bewilligte der Stadtrat Illnau-Effretikon eine Kostenbeteiligung von Fr. 140 000, weshalb in RRB Nr. 678/2012 eine Nettoausgabe von Fr. 3 160 000 zu bewilligen war. Für die Mehrkosten von Fr. 225 000 ist eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 225 000 für die Staatsstrassen Erneuerung zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Betrag von Fr. 225 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 225 000 225 000 Erneuerung Staatsstrassen (federführend) Total 225 000 225 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 8400. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (2,5%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Erneuerung 100% 225 000 2 800 2,5% 5 600 Zwischentotal 100% 2 800 5 600 Total 225 000 8 400 Der Betrag ist im Budget 2013 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erneuerung der bestehenden Strassenentwässerung an der 339 Uster-/Winterthurerstrasse, Gemeinde Volketswil, Dorfteil Gutenswil, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 678/2012 von insgesamt Fr. 3 160 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 225 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 385 000.

II. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 3. Oktober 2011)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in