RRB Nr. 975/2025
Strassen, Bülach, Höri, Neerach, Niederglatt Steinmaur, Wehntaler-/Dielsdorferstrasse, Umfahrung Neeracherried, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 24. September 2025
975. Strassen (Bülach, Höri, Neerach, Niederglatt, Steinmaur,
Erwägungen
Wehntaler-/Dielsdorferstrasse, Umfahrung Neeracherried, Vergabeerhöhung)
Mit Beschluss Nr. 597/2021 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion mit der Erarbeitung eines Vorprojekts für die Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried. Mit Beschluss Nr. 1689/2022 bewilligte der
Regierungsrat einen Planungs- und Projektierungskredit von Fr. 5950000
zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
Die Ingenieurleistungen für die SIA-Phase 31 wurden mit Baudirektionsverfügung Nr. 679/2023 aufgrund eines offenen Verfahrens für Fr. 2271 258.38 an die INGE NeeRi4BIM, c/o Jauslin Stebler AG, Zürich, mit dem Hinweis, dass sich die Vergabesumme für Unvorhergesehenes auf Fr. 2611000 erhöhen kann, vergeben.
Während der Projektierungsphase zeigte sich, dass die Aufgabenstellung zu erweitern ist («Gesamtkoordination Neeracherried 2040») und zusätzliche Leistungen in der SIA-Phase 31 erforderlich werden. Diese Erweiterungen haben eine Projektverzögerung von zwei Jahren zur Folge. Die zusätzlichen Leistungen sind wie folgt begründet:
— Zusätzlich zu projektierende Kunstbauten: Für die Überführung Schoren ist eine vorgespannte Strassenbrücke über die Bahn mit einer Spannweite von rund 22 m zu projektieren. Überdies ist zur Gewährleistung der ökologischen Vernetzung im nationalen Wildtierkorridor ZH 7 eine Wildtierüberführung mit einer Spannweite von rund 8m und einer Länge von rund 50 m zu planen (Wildtierquerung im Saali);
— Unterstützung beim Leistungsbeschrieb Bauherrenunterstützung (BHU): Es sind umfassende Arbeiten für den Leistungsbeschrieb der BHU-Unterstiitzung sowie für die Arbeitsplanung erforderlich — beispielsweise in den Bereichen BHU-Gesamtkoordination/Umwelt, Begleitung der Landwirtschaft und Workshopmoderation;
— BHU-Gesamtkoordination und BHU-Umwelt: Die beiden Gesamtprojektleiter der INGE NeeRi4BIM leisten bis zum Abschluss des Vorprojekts eine kontinuierliche Unterstützung in der Gesamtkoordination sowie im Bereich Umwelt;
— Mehraufwand infolge Projektverzögerung: Durch die Verzögerung des Gesamtprojekts um zwei Jahre entstehen Zusatzaufwände, insbesondere im Bereich der Koordination, der Fortschreibung von Planungsgrundlagen und bei der Terminplanung;
— Zusatzleistungen im Variantenstudium: Im Rahmen der Linienführung der Strasse wurde ein erweitertes Variantenstudium notwendig, das über die ursprünglich vorgesehenen Arbeiten hinausging. Diese Zusatzleistungen führten zu einem Mehraufwand, der projektbedingt zwingend notwendig war.
Die Mehrkosten betragen gemäss Nachtragsofferten Nrn. ı und 2 der INGE NeeRi4BIM, c/o Jauslin Stebler AG, Zürich, zum Planervertrag vom 11. Juli 2023 insgesamt Fr. 1425 182.70.
Die zu beschaffenden Leistungen stellen Erweiterungen und Ergänzungen der ursprünglich vergebenen Planerleistungen dar (Planung zusätzlicher Kunstbauten, Bauherrenunterstützung Gesamtkoordination und Umwelt aufgrund geänderter Projektorganisation, Zusatzleistungen aufgrund von Projektverzögerung). Sie sind infolge von Projekterweiterungen und einer geänderten Projektorganisation notwendig geworden und stehen in unmittelbarem zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag.
Ein Wechsel der Anbieterin würde zu erheblichen Doppelspurigkeiten, Informationsverlusten, Vertrauensverlust bei Stakeholdern und Einarbeitungsaufwand führen, da die bisherige Anbieterin über das projektspezifische Wissen sowie alle bisherigen Planungsgrundlagen verfügt. Eine Trennung der Leistungen (insbesondere eine Vergabe der Zusatzleistungen an ein neues Planungsunternehmen) würde bedeutende Koordinationsprobleme verursachen und das Risiko von Planungsfehlern, weiteren Verzögerungen und zusätzlichen Kosten massgeblich erhöhen. Demgegenüber gewährleistet die Beauftragung der bisherigen Anbieterin eine nahtlose Fortführung der Planung. Die kontinuierliche Projektverantwortung und die Kenntnis des bisherigen Projektverlaufs bilden wesentliche Erfolgsfaktoren für eine effiziente Projektabwicklung. Daher sind die Arbeiten freihändig gestützt auf Art.2ı Abs. 1 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, LS 720.1) an die INGE NeeRi4BIM, c/o Jauslin Stebler AG, Zürich, zu vergeben.
Die Vertragssumme von Fr. 2271258.38 ist um Fr. 1425 182.70 auf Fr. 3 696 441.08 zu erhöhen. Für Unvorhergesehenes auf noch nicht ausgeführten Arbeiten von rund Fr. 2700000 kann sich dieser Betrag um rund 15% (Fr. 403 558.92) erhöhen. Die gesamte Vergabesumme beträgt somit neu Fr. 4 100000.
Die vorliegende freihändige Vergabe im Staatsvertragsbereich ist auf simap.ch zu veröffentlichen (Art. 48 Abs. 1 IVöB).
Die Kosten sind durch die mit RRB Nr. 1689/2022 bewilligte Ausgabe gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82108, Bülach, Höri, Neerach, Niederglatt, Steinmaur, Wehntaler-/Dielsdorferstrasse, Umfahrung Neeracherried, aufzunehmen.
Auf Antrag der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die INGE NeeRi4BIM, c/o Jauslin Stebler AG, Zürich, gemäss Baudirektionsverfügung Nr. 679/2023 wird für zusätzliche Planerleistungen in der SIA-Phase 31 von Fr. 2 271 258.38 auf Fr. 3 696 441.08 erhöht. Die Vergabesumme kann sich fiir Unvorhergesehenes auf Fr. 4 100000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli