04.3336

Strassenverkehr. Toleranzwert von 5 statt 3 Stundenkilometern

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motion

Antrag Jenny

Annahme der Motion

Proposition de la commission

Rejeter la motion

Proposition Jenny

Adopter la motion

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt mit 5 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.

Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe letztes Mal einen Antrag auf Annahme der Motion eingereicht, und in der Politik wird ja zum Glück immer wieder mit Bildern, Emotionen und Menschen gefochten; das ist gut so. Weil aber zumindest in diesem Rat mit dem Namen Mörgeli kein Staat zu machen ist, (Heiterkeit) möchte ich Sie bitten, diese Motion nur rein technisch und praktisch zu beurteilen. Ich weiss, dass das sehr schwierig ist, möchte Sie aber trotzdem bitten, das zumindest zu versuchen.

Die im Strassenverkehr nun vorgenommene Praxisänderung geht ja von der Annahme aus, die Sicherheitsmarge bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bestehe infolge technischer Ungenauigkeiten der Geräte. Das stimmt nachweislich nicht! Die Sicherheitsmarge ist ein Schutz für die Autofahrer wegen Ungenauigkeiten bei ihrem Fahrzeug beim Übertragen der Geschwindigkeit. Man muss nämlich wissen, dass nicht die exakt zurückgelegten Kilometer gemessen werden können, sondern nur die Umdrehungen von Rädern und Getrieben. Es spielen also Grösse, Pneudruck und Profile der Reifen eine Rolle, und gewisse Ungenauigkeiten können nicht vermieden werden.

Die Senkung der Sicherheitsmarge von 5 auf 3 Stundenkilometer ist als verkehrserzieherische Massnahme auch ungeeignet; sie ist vor allem ungeeignet, um Raser zu bestrafen. Sie trifft höchstens die normalen Autofahrer, die beim Überholen eines Velofahrers oder eines Fussgängers nicht immer genau auf den Tacho schauen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen. Der Toleranzwert von 5 Stundenkilometern hat sich bewährt. Nehmen wir also diese Motion an, auch wenn sie von Herrn Mörgeli kommt; sie kann ja trotzdem gescheit sein. (Heiterkeit)

Escher Rolf · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Ihre Kommission beantragt Ihnen, wenn auch knapp, die Ablehnung der Motion.

Bis anhin wurde eine Sicherheitsmarge für allfällige Geschwindigkeitsüberschreitungen zugestanden, um technische Messungenauigkeiten der Messgeräte auszugleichen und um einen Fahrzeugführer nicht ungerechtfertigterweise zu bestrafen.

Mit der Motion Mörgeli wird nun aber die Gewährung eines Rabattes von 5 Stundenkilometern für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verlangt. Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern sind das 5 Prozent, bei 50 Stundenkilometern bereits 10 Prozent, und in Wohnstrassen beträgt dieser Rabatt bereits gegen 20 Prozent. Dass durch diesen Rabatt eine höhere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist offensichtlich. Es wird dargelegt, ohne Annahme der Motion Mörgeli müssten die Fahrzeugführer beständig auf den Tacho schauen. Das ist aber bei einer Geschwindigkeit von 55 Stundenkilometern - denn alle oder viele Fahrzeugführer werden sich darauf einstellen - genau gleich der Fall wie bei 50 Stundenkilometern.

Die Gesetzgebung legt die Höchstgeschwindigkeit fest. Ich habe Mühe damit, dass selbst von bundesrätlicher Seite gesagt wird, man brauche eine solche Festlegung nicht so exakt einzuhalten. Ja, was ist denn das noch für eine Gesetzestreue? Mit dieser laschen und für mich gesetzeswidrigen Haltung wird überhaupt kein Einfluss darauf genommen, ob Kontrollen allenfalls zum Teil aus Gewinngründen gemacht werden, um die öffentlichen Kassen zu füllen. Wenn die Behörde, die Polizei, dem Autofahrer Fallen stellen will, dann wird das mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern genau gleich laufen wie mit 85 Stundenkilometern.

Gibt es bei einer solchen Rabattgewährung im Strassenverkehrsrecht dann noch einen Grund, nicht auch den Alkoholgenuss der Fahrzeugführer zu rabattieren? Nicht um 20 Prozent wie bei Wohnstrassen gemäss der Motion Mörgeli - das ergäbe ja bereits eine Erhöhung von 0,5 Promille auf 0,6 Promille -, aber nehmen wir einen Rabatt von nur 5 Prozent, also den gleichen Rabatt wie bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Damit würde die Grenze des Blutalkoholwertes von 0,5 auf 0,525 Promille hinaufgesetzt. 0,025 Promille entsprechen nicht einmal einem kleinen Schlückchen, sondern eigentlich nur einem Lippennetzen. Ich meine, ein solches Lippennetzen ist für andere Verkehrsteilnehmer wie Velofahrer, Fussgänger oder Kinder sicher weniger gefährlich, als wenn in Wohnstrassen 20 Prozent schneller gefahren wird, als erlaubt ist. Sie können es auch auf das Rauchverbot beziehen: Wollen Sie denn Rabatt geben, dass Raucher im Zug oder in einer Bahnhofshalle einen Zug machen dürfen?

Ich meine, man sollte einer solchen Rabattierung nicht zustimmen.

Die Kommission ersucht Sie, die Motion abzulehnen.

Fünfschilling Hans · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir wissen ja alle, dass diese Toleranzgrenze einmal wegen der Messungenauigkeit der früheren Messgeräte eingeführt wurde. Diese Geräte sind heute schon sehr viel genauer, und man kann auch davon ausgehen, dass die Messgeräte in der grossen Mehrheit der Fälle die echte Geschwindigkeit messen. Wenn wir jetzt die Toleranz von 5 auf 3 Stundenkilometer senken, dann heisst das ganz klar, dass gegenüber der heute existierenden Praxis eine Verschärfung eintritt. Wenn jetzt Herr Escher ganz grundsätzliche Überlegungen macht, muss man sagen: Darum geht es hier nicht; es geht hier darum, zu entscheiden, ob die heute eingeführte Toleranzpraxis weitergeführt werden soll - so, wie es die Motion verlangt - oder ob gegenüber dem heutigen Zustand eine Verschärfung vorgenommen werden soll; darüber müssen wir entscheiden.

Dazu noch eine Überlegung: Der bisherige Kommissionspräsident hat von Rabattierung gesprochen. Ich rede eher von etwas anderem, was es im ganzen Strafbereich ja auch gibt, nämlich von mildernden Umständen: Wenn Sie sich überlegen, wo gemessen wird, dann stellen Sie fest, dass nie an wirklich gefährlichen Stellen gemessen wird, sondern dass dort gemessen wird, wo die Strasse gerade ist, wo sie vielleicht noch etwas abwärts geht und wo möglichst viele Leute dann auch "drankommen". Wenn Sie also der jetzigen Lösung zustimmen und damit die Motion annehmen, dann stimmen Sie dem zu, woran sich alle gewöhnt haben und womit heute alle rechnen.

Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich glaube, wir sind uns alle bewusst, dass dieser Gegenstand unserer heutigen Beratung seit Wochen medial top aufbereitet worden ist. Ich habe noch selten eine so intensive Kampagne erlebt. Das hat mit dem Vorwurf der Bussenabzockerei begonnen, das hat in sehr, sehr schweren Vorwürfen gegen einzelne Behörden und Institutionen - zum Teil übers Kreuz - gegipfelt. Wir sind praktisch darauf vorbereitet worden, heute einer extremen Behördenwillkür einen Riegel vorschieben zu müssen, weil die Stadt Zürich ihre Kasse fülle und das Departement auch alles falsch mache.

Ich habe in der Kommission die Auskünfte der Fachleute eigentlich so erlebt, dass man uns gesagt hat: Früher gab es Messgeräte, die beim Messen gewisse Fehler produzierten; folglich musste man, weil es ja dann in strafrechtliche Belange übergeht, diesen Fehlern Rechnung tragen und eine gewisse Marge einbauen. Man hat uns weiter gesagt, es gebe jetzt neue Geräte, die genauer messen würden. Es brauche nun nicht mehr die gleiche Toleranz, also könne man diese Toleranz wegen der grösseren Exaktheit der neuen Geräte etwas einschränken.

Das ist uns als rein technischer Vorgang geschildert worden, und ich habe bis zur Stunde keine überzeugende Gegenaussage gehört. Ich habe bloss ganzseitige Zeitungsannoncen einer politischen Partei gelesen, die aus diesem Thema einen volksnahen Schlager gemacht hat. Für mich war die Behandlung dieser Motion, die ja schon in der letzten Session traktandiert war, immer auch eine Lackmusprobe für die Frage: Lässt sich dieser schweizerische Ständerat durch eine Medienkampagne - und zwar nicht nur von einem Verlagshaus; es haben interessanterweise gleich mehrere mitgemacht - dermassen aus seiner reflektiven Ruhe bringen, dass er plötzlich diese Motion annimmt und nicht den reinen Fachargumenten folgt und sie ablehnt?

Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bin mit der festen Überzeugung hier angetreten, mich zu dieser Motion nicht zu äussern. Es ist mir wirklich zuwider. Aber nach diesem Votum muss ich einfach entgegnen. Ich werde der Motion zustimmen, möglichst ohne grosse Diskussion - aber in keiner Art und Weise, Herr Kollege Leuenberger, weil ich mich durch eine Medienkampagne manipuliert fühle. Die ist mir ziemlich egal, wie in anderen Bereichen auch. Ich habe ein ganz simples Argument. Ich bitte Sie um Nachsicht dafür, dass ich als Autofahrer einfach überzeugt bin, dass es im heutigen Strassenverkehr mit seinen Herausforderungen sehr schwierig sein kann, den Tacho immer auf der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu halten. Rein aus diesem Grund kann es, auch wenn ich das Ziel habe, immer nur mit 50 Stundenkilometern zu fahren, eben passieren, dass ich ein paar Stundenkilometer daneben bin; nur diesen Grund habe ich. Und weil dies der Hauptgrund ist, lehne ich auch alle "Rabattierungsvorbringen" des Kommissionssprechers ab. Damit hat das, wie Kollege Fünfschilling überzeugend gezeigt hat, nichts zu tun.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Nachdem Herr Kollege Lauri seinen Vorsatz gebrochen hat, dazu nichts zu sagen - das habe ich mir auch vorgenommen -, muss ich halt doch auch etwas sagen. (Heiterkeit) Ich lege meine Interessen offen: Ich gehöre zu jenen Autofahrerinnen, denen es ab und zu passiert, dass sie an einem Ort zu schnell fahren. Das ist aber gar kein Grund, um Regeln, die wir für unseren Verkehr aufgestellt haben, zu brechen. Es ist jedem Autofahrer und jeder Autofahrerin zuzumuten, diese Tempolimiten einzuhalten; es gibt heute sogar technische Möglichkeiten dafür.

An und für sich ist diese Motion, das, worüber wir hier reden, Peanuts. Sie hat ja nur einen solchen Stellenwert bekommen, weil ihr Inhalt zu einem öffentlichen Thema wurde. Wenn man beginnt, Bussenabzocker mit Millionenabzockern zu vergleichen, dann stimmt etwas in der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit nicht mehr. Wir haben in der öffentlichen Debatte langsam eine Verflachung der wirklich wichtigen Grenzen, bei denen es dafür zu sorgen gilt, dass die Rechtssicherheit gewährleistet ist und die Gesetze und Verordnungen, die wir machen, auch eingehalten werden. Zuerst heisst es: Ein bisschen mehr Tempoüberschreitung ist legitim. Dann ist es legitim, ein bisschen mehr Abfall wegzuwerfen. Dann ist es legitim, sich ein bisschen weniger an die Verkehrsregeln zu halten, und dann ist ein bisschen mehr Unachtsamkeit im Zusammenleben legitim. Das ist so ein schleichendes Abfallen, indem Regeln, die wir uns selber gesetzt haben, nicht mehr ernst genommen werden. Nicht mehr ernst nehmen wird zu einem Kavaliersdelikt. Dazu sage ich Nein. Regeln sind da, um eingehalten zu werden.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Ich habe mir nicht vorgenommen, zu dieser Motion nichts zu sagen. (Heiterkeit) Ich möchte einfach Folgendes klarstellen: Es gibt das Gesetz; dieses sieht vor, dass es Geschwindigkeitslimiten gibt. Das Gesetz, das Sie erlassen haben, sieht Sanktionen vor, wenn die Geschwindigkeitslimiten überschritten werden. Es gibt administrative und strafrechtliche Sanktionen - Bussen und, wenn es ganz schlimm ist, Freiheitsstrafen. Dazu ist ein Strafverfahren durchzuführen. Das Gericht muss dann feststellen, ob erwiesen ist, dass der Automobilist X zu schnell gefahren ist oder nicht. Das Gericht folgt dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Das heisst: Es könnte ja sein, dass die Messung der überschrittenen Geschwindigkeit falsch war, dass dieser Apparat ungenau war. Diese Toleranzmarge berücksichtigt das Gericht bei seinem Urteil. Die Polizei nimmt diese Wertung des Gerichtes vorweg und macht erst eine Anzeige, wenn diese Toleranzmarge überschritten worden ist.

Ich muss Herrn Fünfschilling korrigieren: Es stimmt nicht; es ist keine Verschärfung der heutigen Praxis. Sie könnten nach heutigem Recht bereits bei 50,01 Stundenkilometern bestraft werden, wenn das hieb- und stichfest erwiesen wäre. Aber das tun die Gerichte nicht, weil sie berücksichtigen, dass die Apparate ungenau messen könnten. Das heisst: Diese Toleranzmarge bedeutet nicht, dass man eigentlich 53 oder 55 Stundenkilometer fahren dürfe. Das sieht das Gesetz nicht vor. Es geht nur darum, dass jemand erst bestraft werden kann, wenn der Beweis erbracht worden ist, weil der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt - ein Relikt aus der Aufklärung. (Heiterkeit) Von daher stimmt es nicht, dass hier eine Verschärfung eingetreten sei.

Nun gibt es - Herr Leuenberger hat es gesagt - verschiedene Apparate. Es gab bis jetzt die Radarmessungen; da betrug die Toleranz 5 Stundenkilometer - nicht zugunsten des Fahrers, sondern für den Apparat. Jetzt kann man mit Laser messen, und da beträgt die Toleranz 3 Stundenkilometer.

Die Prüfung der Genauigkeit eines Apparates wird durch das Bundesamt für Messwesen vorgenommen. Das gilt dann für all diese Apparate. Es betrifft nicht nur die Geschwindigkeitsmessungen. Solche Apparate dienen auch anderen Zwecken. Es gibt zum Beispiel Gewichtskontrollen, da muss auch geprüft werden, wie gross die entsprechende Toleranz sein soll. Daher kann man nicht via Gesetz erlauben, es dürfe der einzelne Automobilist jetzt um soundso viele Prozent schneller fahren, als das Gesetz es tatsächlich vorsehe. Das Gericht prüft, ob der Tatbestand der Geschwindigkeitsübertretung erwiesen ist oder nicht.

Es kommt noch etwas anderes dazu: Die Polizei ist nicht gehalten, jede Geschwindigkeitsübertretung zu eruieren und zu ahnden. Es gibt Kantone, die sagen sich: Wir prüfen Überschreitungen erst ab 5 Prozent und machen dann eine Anzeige. Dies ist auch mit Lasermessungen möglich. Das haben Sie dieser unsäglichen Kampagne entnommen: Das ist das sogenannte Opportunitätsprinzip. Es ist also nicht so, dass jede Geschwindigkeitsübertretung jedes Automobilisten vor Gericht gebracht wird. Hier darf die Polizei mit gesundem Menschenverstand entscheiden - eben nach dem sogenannten Opportunitätsprinzip. Da gibt es zum Teil Unterschiede zwischen den Kantonen. Das ist Ihnen so weit auch bekannt.

Noch ein weiteres Argument: Herr Lauri hat gesagt, es sei so mühsam, ja sogar gefährlich, innerorts das Auge stets auf den Tacho gerichtet zu haben, damit man die 50 Stundenkilometer auch ja einhalte. Dazu zwei Bemerkungen: Erstens einmal darf kein Automobil weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Das wird beim Import der Automobile kontrolliert. Das heisst, Sie können davon ausgehen, dass jedes Automobil seinerseits nochmals eine kleine Toleranzmarge hat, nämlich immer etwas zu viel anzeigt. Dies nur, um Sie davon zu entlasten, ständig auf den Tacho schauen zu müssen. Zweitens ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts kein Befehl, Sie müssten immer genau 50 Stundenkilometer fahren; Sie dürfen auch etwas weniger schnell fahren. Das ist die Höchstgeschwindigkeit. Von daher muss ich sagen, dass zum Beherrschen eines Automobils gehört auch die Fähigkeit, die Geschwindigkeit so zu beherrschen, dass man nicht ständig auf den Tachometer schauen muss. Falls das nicht möglich ist, dann ist die Beherrschung des Automobils nicht ganz sichergestellt, und dann müsste man halt vielleicht einmal einen Kurs machen oder wiederholen.

Ich ersuche Sie mit Ihrer Kommission, diese Motion abzulehnen.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion .... 17 Stimmen

Dagegen .... 19 Stimmen