06.038

Politique agricole 2011. Evolution future

Intervention de procédure

BO 2007 N 14112. Loi fédérale sur le droit foncier rural

Art. 92 ch. 5

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Schibli

Maintenir

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien

Die einzige Differenz bei der "AP 2011", die nach den Beratungen im Ständerat noch verblieben ist, betrifft Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes und die Frage, wie hoch bzw. wie tief die Grenze sein soll, damit zusätzliche Bauten für einen Nebenerwerb bewilligt werden können.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat jetzt zu folgen. Wir werden somit keine gesamtschweizerische Lösung haben, aber die Kantone können die Grenze nach Bedarf BO 2007 N 1412 auf 0,75 Standardarbeitskräfte (SAK) festlegen. Somit bleiben wir beim Status quo und belassen die Kompetenz bei den Kantonen.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen, welche mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen so entschieden hat, und die Differenz zum Ständerat auszuräumen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Herr Schibli hat zu Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes gerade eben erst einen Einzelantrag eingereicht. Ich bitte die Berichterstatter, auch zum Einzelantrag Schibli Stellung zu nehmen.

Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral

A l'article 24b de la loi sur l'aménagement du territoire, la commission a décidé de se rallier à la décision du Conseil des Etats afin d'éliminer la dernière divergence.

La solution du Conseil des Etats implique que les cantons peuvent fixer les limites de l'unité de main-d'oeuvre standard (UMOS). La commission a ainsi renoncé à la solution nationale que notre conseil préconisait. C'est un certain statu quo. Nous avons ainsi écarté la solution qui prévoit 0,5 UMOS pour la région de montagne et 0,75 UMOS pour la région de plaine. C'est ce qui était prévu dans le projet du Conseil fédéral relatif à l'aménagement du territoire.

La proposition Schibli de maintenir la décision de notre conseil a été rejetée en commission et nous vous prions de vous rallier à la décision du Conseil des Etats.

Schibli Ernst · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Erfolgreiche Bauern zeichnen sich durch unternehmerisches Denken und Flexibilität aus. Dies wird in Zukunft noch verstärkt der Fall sein. Dabei sollen auch jene Betriebe für die Zukunft eine Chance haben, bei denen das Arbeitsaufkommen nicht ganz 1 Standardarbeitskraft entspricht.

Die Grösse eines Betriebes allein ist für den Erfolg nicht matchentscheidend. Vielmehr sind gute Ideen, Initiative, eine gute Ausbildung und die Bereitschaft, vielfältig und marktgerecht zu produzieren, von entscheidender Bedeutung, um in einem sich ständig wandelnden Umfeld bestehen zu können. Ich bin der Auffassung, dass darum der Vorschlag des Bundesrates im Rahmen der "Agrarpolitik 2011" in Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes der richtige Weg ist, damit das Unternehmertum in der Landwirtschaft mittelfristig erfolgreich verankert werden kann. Geben wir den betroffenen Bauern und Betrieben die Möglichkeit, ihre Existenz durch ein Zusatzeinkommen langfristig zu sichern! Wenn damit auch noch die bestehenden Gebäude in der Landwirtschaftszone erneuert werden können, tragen sie durch ihre gepflegte Erscheinung und Ausstrahlung zur Schönheit unserer Landschaft bei. Den immer wieder zitierten Strukturwandel und die Landmobilität können wir mit dem Festhalten am geltenden Recht nicht im gewünschten Mass vorantreiben. Dafür bräuchte es Anpassungen bei der Höhe der notwendigen SAK zum Erhalt von Direktzahlungen.

Die SVP setzt sich für unternehmerische Bauernfamilien ein, die den wichtigen Aufgaben auch in Zukunft gewachsen sein werden. Ich bitte vor allem die FDP und die CVP, sich dies ebenfalls zu Herzen zu nehmen und darum meinem Antrag auf Festhalten, gemäss Bundesrat, zuzustimmen.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Das ist jetzt wirklich noch die letzte Differenz in der ganzen Landwirtschaftspolitik, die Sie mit dem Ständerat haben, und ich empfehle Ihnen nun, der Kommission und dem Ständerat zu folgen und die Differenz auszuräumen.

Nochmals: Worum geht es? Wir diskutieren hier nur über die Frage, wann man ausserhalb der Bauzone einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb aufrechterhalten bzw. betreiben kann. Nur um diese Frage geht es. Heute haben wir mit der Gewerbegrenze von 0,75 Standardarbeitskräften eine Grenze, die auch hier im Raumplanungsrecht für die Beurteilung dieser Frage gilt. Sie haben neu legiferiert - weniger weitgehend, als der Bundesrat das wollte, aber das ist jetzt Ihre Haltung -, dass diese Gewerbegrenze auf 1 Standardarbeitskraft erhöht wird. Wir haben aber die Ausnahme, dass die Kantone diese Grenze auf 0,75 Standardarbeitskräfte senken können. Und die genau gleiche Regelung ist jetzt in Artikel 40 der Raumplanungsverordnung vorgesehen, indem dort mit dem Verweis auf die Artikel 5 und 7 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht diese Kompetenz der Kantone betont wird. Also besteht die Möglichkeit, dass die Kantone dort, wo sie diese Nebenbetriebe in der Landwirtschaftszone, ausserhalb der Bauzone, bewilligen wollen, das früher als bei einem Vollerwerbsbetrieb auch tun können. Aber wir haben sonst die einheitliche Regelung von 1 Standardarbeitskraft.

Mit der Annahme des Antrages Schibli würden Sie hinter die bisherige Regelung von 0,75 Standardarbeitskräften zurückgehen. Das kann es ja wohl nicht sein, denn dann hätten Sie erstens im Raumplanungsrecht und im Landwirtschaftsrecht unterschiedliche Ansätze und würden zweitens hier den Strukturwandel nochmals bremsen. Das wäre unverständlich. So hat denn auch der Schweizerische Bauernverband in seiner Vernehmlassungsantwort zu Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes ausdrücklich festgehalten, dass eine Koordination der landwirtschaftlichen Gesetzgebung und eine Koppelung der Gewerbegrenze des Bodenrechtes sinnvoll sind und man hier nicht unterschiedliche Gewerbedefinitionen aufrechterhalten sollte. Herr Schibli, Ihre Dachorganisation empfiehlt somit auch etwas anderes.

1 Standardarbeitskraft als Regelfall, dazu die Möglichkeit für die Kantone, auf 0,75 Standardarbeitskräfte und damit auf den bisherigen Status zu gehen: Das kommt notabene den Bergregionen zugute, die effektiv andere Verhältnisse haben als die Talgebiete. Somit bleibt diese Möglichkeit, die heute besteht, auch in Zukunft erhalten.

Ich bitte Sie daher, diese Differenz zu bereinigen, Ihrer Kommission zuzustimmen und dem Beschluss des Ständerates zu folgen.

Vote

GroupYesNoAbst.
Groupe de l'Union démocratique du Centre5 (11 %)41 (87 %)1 (2 %)
Groupe socialiste44 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe radical-libéral27 (93 %)2 (7 %)0 (0 %)
Groupe démocrate-chrétien21 (95 %)0 (0 %)1 (5 %)
Groupe des VERT-E-S13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Non inscrit4 (80 %)1 (20 %)0 (0 %)
Groupe PEV/UDF4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total118 (72 %)44 (27 %)2 (1 %)

Yes: Antrag der Kommission (=Gemäss Ständerat)
No: Antrag Schibli (=Gemäss Bundesrat)

Roll call

Für den Antrag Schibli .... 44 StimmenBO 2007 N 1413